Rechtswegübergreifende Bindungswirkungen
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Rechtswegübergreifende Bindungswirkungen
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 325
(2026)
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Robert Korves wurde an der Ruhr-Universität Bochum 2014 mit einer intradisziplinären Arbeit über Eigentumsunfähige Sachen promoviert und habilitierte sich dort 2023 mit einer Schrift über rechtswegübergreifende Bindungswirkungen. Forschungsaufenthalt an der Universität Kyoto sowie Lehrstuhlvertretungen an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Goethe-Universität Frankfurt a. M. Seine Forschungsinteressen liegen in den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, dem Prozessrecht in seiner ganzen Breite, im Totenrecht sowie der Rechtsvergleichung insbesondere mit Blick auf die japanische und chinesische Rechtsordnung.Abstract
Die Arbeit ergründet, inwieweit Gerichtsentscheidungen rechtswegübergreifend Bindungswirkungen entfalten. Im Fokus steht dabei die materielle Rechtskraft als die in allen Verfahrensordnungen maßgebliche Bindungswirkung. Beleuchtet werden darüber hinaus Bindungswirkungen gegenüber Nebenbeteiligten, insbesondere die Interventionswirkung. Als Grundbedingung wird ein für alle Verfahrensordnungen einheitlicher Streitgegenstandsbegriff erarbeitet, der sich vor allem auf die Erkenntnis stützt, dass Schuld und Haftung unterschiedliche Streitgegenstände bilden. Auf dieser Grundlage bestimmen sich die Rechtswegzuständigkeiten für haftungsrechtliche Streitigkeiten. Im Besonderen Teil werden die gewonnenen Erkenntnisse auf einigen Feldern typischer Rechtswegverzweigungen erprobt, nämlich der Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen, dem Adhäsionsverfahren sowie unterschiedlichen Formen rechtswegfremder Schuldbestärkung.»Cross-Jurisdictional Binding Effects«: The thesis examines the extent to which court decisions have cross-jurisdictional binding effects. The focus is on res judicata (›Rechtskraft‹). As a basic condition, a uniform concept of the subject matter (›Streitgegenstand‹) is developed for the different types of jurisdiction (›Rechtswege‹) in Germany. The findings are examined in some typical cross-jurisdictional problems, namely cross-jurisdictional offsetting, adhesion proceedings and various forms of cross-jurisdictional security rights.