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Europäische Rechtsprechung

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Europäische Rechtsprechung. Recht und Politik, 61(2), 159-166. https://doi.org/10.3790/rup.2025.405789
"Europäische Rechtsprechung" Recht und Politik 61.2, 2025, 159-166. https://doi.org/10.3790/rup.2025.405789
(2025): Europäische Rechtsprechung, in: Recht und Politik, vol. 61, iss. 2, 159-166, [online] https://doi.org/10.3790/rup.2025.405789

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Europäische Rechtsprechung

Recht und Politik, Vol. 61(2025), Iss. 2 : pp. 159–166 | First published online: July 25, 2025

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Hendrik Wassermann: Europäische Rechtsprechung 159
DSGVO und Transidentität: Die Berichtigung von Daten betreffend die Geschlechtsidentität darf nicht vom Nachweis einer Operation abhängig gemacht werden. 159
Rechtsstaatlichkeit: Generalanwalt Spielmann hält die Klage der Europäischen Kommission betreffend den polnischen Verfassungsgerichtshof für begründet. Der vom polnischen Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Juli und 7. Oktober 2021 eingenommene Standpunkt stelle eine beispiellose Rebellion dar, die dem Vorrang, der Autonomie und der Wirksamkeit des Unionsrechts erheblichen Schaden zufüge. 161
Vertragsverletzung: Fünf Mitgliedstaaten werden wegen Nichtumsetzung der „Whistleblower”-Richtlinie zu finanziellen Sanktionen verurteilt Sie müssen jeweils einen Pauschalbetrag an die Kommission zahlen, und Estland muss, falls es die Richtlinie noch immer nicht umgesetzt hat, außerdem ein tägliches Zwangsgeld zahlen. 163
Richterliche Unabhängigkeit: Die Entscheidung, einem Richter seine Rechtssachen zu entziehen, muss auf objektiven und genauen Kriterien beruhen. Sie muss auch begründet werden, um auszuschließen, dass die Entziehung willkürlich erfolgt oder eine verdeckte Disziplinarstrafe darstellt. 163
Richterliche Unabhängigkeit: Der Gerichtshof präzisiert die Anforderungen des Unionsrechts an die Festlegung der Bezüge nationaler Richter. Die Modalitäten ihrer Festlegung müssen gesetzlich vorgesehen sowie objektiv, vorhersehbar, beständig und transparent sein. 164
Die Verpflichtung der Kommission, die Identität der Mitglieder des Verhandlungsteams für die Vorbestellung von Covid-19-Impfstoffen offenzulegen, wird bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofs vorläufig ausgesetzt. 165