Wertpapiere im antiken und frühmittelalterlichen Rechte

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Wertpapiere im antiken und frühmittelalterlichen Rechte
Zweiter Band
(1910)
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Abstract
Außer als Beweismittel und als Mittel des Vertragsabschlusses (dispositive Urkunde) kennt das moderne Recht die Urkunde noch in der juristischen Funktion eines Wertpapieres. Ein Wertpapier ist eine Urkunde insofern, als ihr Besitz für die Ausübung des in ihr verbrieften Rechtes wesentlich ist. Wo eine Urkunde ein vollkommenes Wertpapier ist, wie z.B. das moderne Inhaberpapier, da entsteht das verbriefte Recht dadurch, daß der Berechtigte den Besitz der Urkunde erlangt, es wird übertragen dadurch, daß der Erstberechtigte einem anderen den Besitz der Urkunde verschafft, es wird ausgeübt dadurch, daß der Berechtigte den Besitz der Urkunde durch Vorweisung derselben dartut und es erlischt dadurch, daß die Urkunde dem Verpflichteten zwecks Vernichtung überliefert wird. (Aus der Einleitung)
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis. | III | ||
Zweites Buch. Das Wertpapier. | 1 | ||
Einleitung | 3 | ||
Erste Abteilung. Das Inhaber- und Ordrepapier. | 8 | ||
§ 1. Vorbemerkung | 8 | ||
Erster Abschnitt. Die antiken Rechtsnachfolgeklauseln. | 12 | ||
§ 2. Das Anwendungsgebiet der antiken Rechtsnachfolgeklauseln | 12 | ||
§ 3. Die juristische Funktion der griechischen Rechtsnachfolgeklauseln | 17 | ||
§ 4. Die juristische Funktion der römischen Rechtsnachfolgeklauseln | 24 | ||
§ 5. Die antiken Inhaberklauseln | 30 | ||
Zweiter Abschnitt. Die frühgermanischen Inhaberklauseln. | 38 | ||
Erstes Kapitel. | 38 | ||
§ 6. Das Anwendungsgebiet der frühgermanischen Rechtsnachfolge- und Inhaberklauseln | 38 | ||
Zweites Kapitel. Die Exaktionsklausel außerhalb des langobardischen Rechtsgebietes. | 48 | ||
§ 7. Die Herkunft der Exaktionsklausel und ihre juristische Funktion im spätrömischen Rechte | 48 | ||
§ 8. Die juristische Funktion der Exaktionsklausel im ostgothischen Rechte und im Rechte der fränkischen Monarchie | 55 | ||
Drittes Kapitel. Die Inhaberklauseln im langobardischen Rechtsgebiete. | 76 | ||
Vorbemerkung | 76 | ||
§ 9. Die Inhaberklauseln und die Rechtsübertragung | 78 | ||
I. Die Inhaberklauseln der Veräußerungsurkunden | 78 | ||
II. Die Inhaberklauseln der Schuldurkunden | 90 | ||
§ 10. Die Inhaberklauseln und die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung | 121 | ||
§ 11. Die Inhaberklauseln außerhalb der Schuld- und Veräußerungsurkunden | 134 | ||
§ 12. Die Formulierung der Inhaberklauseln | 146 | ||
§ 13. Pertiles und Brunners Meinungen | 154 | ||
Zweite Abteilung. Das Präsentationspapier. | 159 | ||
Vorbemerkung | 159 | ||
§ 14. Die Rückgabe der Schuldurkunde bei Tilgung der Schuld | 161 | ||
§ 15. Beschränkungen des Erfüllungsbeweises | 187 | ||
Dritte Abteilung. | 193 | ||
§ 16. Die Inhaberklausel als Legitimationszeichen | 193 | ||
Exkurs zum zweiten Buche. | 216 | ||
§ 17. Antike und frühmittelalterliche Pfändungsklauseln | 216 |