Die Vertragsstrafe
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Die Vertragsstrafe
Ein unerkanntes Mittel privater Genugtuung
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 163
(1993)
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Table of Contents
| Section Title | Page | Action | Price |
|---|---|---|---|
| Vorwort | 5 | ||
| Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
| Einleitung | 13 | ||
| A. Über die Notwendigkeit, den Begriff "Vertragsstrafe" herauszuarbeiten | 13 | ||
| I. Die besonderen Schuldnerschutzvorschriften des Vertrags strafenrechts | 13 | ||
| II. Die praktischen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Vertragsstrafencharakters einer Abrede - dargestellt am Beispiel des § 550 a BGB | 16 | ||
| B. Die fehlende gesetzliche Begriffsbestimmung der Vertragsstrafe | 19 | ||
| I. Das Schweigen der jüngeren Gesetze | 20 | ||
| II. Die Umschreibung in den §§ 339 ff. BGB | 20 | ||
| C. Der Vertragsstrafenbegriff des historischen Gesetzgebers | 22 | ||
| D. Derzeitiger Forschungsstand und Gang der Untersuchung | 27 | ||
| Erster Teil: Die Vertragsstrafe als Steuerungsmittel des Gläubigers | 30 | ||
| A. "Echte" und "unechte" Vertragsstrafe - eine berechtigte Unterscheidung? | 30 | ||
| I. Die sog. "echte" Vertragsstrafe | 30 | ||
| II. Die sog. "unechte" Vertragsstrafe | 31 | ||
| B. Die Ausgrenzung von Abredetypen im Wege einer Subtraktionsmethode | 35 | ||
| I. Die konditionale Struktur des Strafversprechens | 35 | ||
| 1. Vertragsstrafe und Garantiezusage | 35 | ||
| 2. Vertragsstrafe und vergleichsähnliche Absprachen | 37 | ||
| II. Vertragsstrafe und Erleichterung der Vertragsaufsage | 38 | ||
| 1. Vertragsstrafe und Reugeld i.S.d. § 359 BGB | 38 | ||
| 2. Befreiung des Schuldners durch Entrichtung der "Strafe" | 45 | ||
| 3. Untergang des Erfüllungsanspruchs mit Verwirkung der "Strafe" | 48 | ||
| 4. Vertragsstrafe und ein verständliche Vertragsaufhebung | 57 | ||
| 5. Lösungsabsprachen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen | 60 | ||
| III. Das Gewicht des in Aussicht gestellten Nachteils | 66 | ||
| C. Zusammenfassung | 70 | ||
| Zweiter Teil: Der pauschalierte Schadensersatz - Entstehungsgeschichte und Begriff | 73 | ||
| A. Die Herausbildung der Rechtsfigur "pauschalierter Schadensersatz" durch Kautelarpraxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung | 73 | ||
| I. Das Aufkommen von Schadensersatzabreden in der Kautelarpraxis - dargestellt am Beispiel von Zahlungsverzugs- und Nichtabnahmeklauseln | 74 | ||
| 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen in den zwanziger und dreißiger Jahren | 74 | ||
| 2. Der Siegeszug von Schadensersatzabreden nach Ende des Zweiten Weltkriegs | 76 | ||
| II. Die Reaktion der Rechtsprechung | 78 | ||
| 1. Die - unausgesprochene - Differenzierung des Reichsgerichts | 78 | ||
| 2. Die Behandlung von Nichtabnahmeklauseln durch die Instanzgerichte | 79 | ||
| 3. Die Ausfoimung der Figur "pauschalierter Schadensersatz" durch die höchstrichterliche Rechtsprechung | 80 | ||
| III. Der Einzug des pauschalierten Schadensersatzes in die lex scripta | 87 | ||
| IV. Die Eigenständigkeit des pauschalierten Schadensersatzes - eine überholte Fragestellung? | 89 | ||
| B. Der pauschalierte Schadensersatz - ein Begriff mit vielen Facetten | 92 | ||
| I. Die konstitutiven Merkmale der Schadenspauschalierung | 93 | ||
| 1. Schadenspauschalierung als in der Abrede fixierte Leistungspflicht des Schuldners | 94 | ||
| 2. Vertragswidriges Schuldnerverhalten als Anknüpfungspunkt der Schadenspauschalierung | 95 | ||
| 3. Die Struktur der Pauschalierungsabrede | 110 | ||
| II. Voraussetzungen und Umfang der Ersatzpflicht des Schuldners | 112 | ||
| 1. Vom Gläubiger zu beweisender Schadenseintritt als Voraussetzung der Ersatzpflicht | 112 | ||
| 2. Die Auswirkungen des tatsächlichen Schadensverlaufs auf die Leistungspflicht des Schuldners | 113 | ||
| III. Schadenspauschalierung und Ersatzfähigkeit des Schadens | 117 | ||
| 1. Die Einbeziehung von Nichtvermögensschäden in die Pauschale | 118 | ||
| 2. Die Einbeziehung nicht ersatzfähiger Vermögensschäden in die Pauschale | 120 | ||
| IV. Schadenspauschalierung und haftungsbegründender Tatbestand | 122 | ||
| Dritter Teil: Der pauschalierte Schadensersatz - Vertragsstrafe oder eigenständiges Rechtsinstitut? | 125 | ||
| A. Der Aspekt des Schuldnerschutzes - ein brauchbarer Ausgangspunkt der Diskussion? | 125 | ||
| B. Die Gegenüberstellung von "monofunktionaler" Schadenspauschalierung und "bifunktionaler" Vertragsstrafe - ein unzulänglicher Differenzierungsansatz | 132 | ||
| I. Die gesetzlich angeordnete Schadensersatzpflicht - ein Instrument der Erfüllungssicherung? | 134 | ||
| 1. Die psychologische Wirkung der drohenden Schadensersatzpflicht | 135 | ||
| 2. Abschreckung als mittelbare Wirkung oder (Sekundär-)Funktion der Schadensersatzpflicht? | 136 | ||
| II. Erfüllungssicherung als Zweck der Schadenspauschalierung | 137 | ||
| C. Erfüllungszwang und Struktur des Leistungsversprechens | 139 | ||
| I. Die Vertragsstrafe: Verwirkungsvoraussetzungen und richterliche Herabsetzbarkeit nach Verfall der Strafe | 140 | ||
| 1. Die Verwirkungsvoraussetzungen der Vertragsstrafe | 140 | ||
| 2. Die Herabsetzbarkeit der verwirkten Vertragsstrafe nach § 343 BGB | 143 | ||
| II. Erfüllungszwang und Struktur der Schadenspauschalierungsmethode | 149 | ||
| III. Die Schadenspauschalierung mit Gegenbeweismöglichkeit des Schuldners - nur eine atypische Vertragsstrafe? | 151 | ||
| IV. Die Gegenbeweismöglichkeit des Schuldners - zur praktischen Handhabung des Unterscheidungsmerkmals | 154 | ||
| 1. Die Prüfungsschritte | 154 | ||
| 2. Auslegungsmaßstäbe zur Feststellung der Gegenbeweismöglichkeit | 155 | ||
| V. Die Schadenspauschalierung ohne Gegenbeweismöglichkeit - stets eine Vertragsstrafe? - Über die Grenzen des unterscheidenden Ansatzes - | 159 | ||
| Vierter Teil: Die Vertragsstrafe - Mittel zur Erfüllungssicherung und zugleich ein Instrument zur Vereinfachung des Schadensausgleichs oder zur Verfolgung privater Strafzwecke? | 162 | ||
| A. Der erleichterte Schadensausgleich - keine notwendige Funktion der Vertragsstrafe, wohl aber des pauschalierten Schadensersatzes | 162 | ||
| I. Der pauschalierte Schadensersatz als bifunktionales Rechtsinstitut | 163 | ||
| II. Vertragsstrafe und Strafverfall an Dritte | 163 | ||
| III. Vertragsstrafe und fehlende Schadenserwartung | 166 | ||
| IV. Vertragsstrafe und fehlende Vorausschätzbarkeit des Schadens | 167 | ||
| V. Pauschalierter Schadensersatz als Vorabfixierung der erwarteten Einbußen, Vertragsstrafe als beabsichtigte Zusatzsanktion? | 170 | ||
| VI. Vertragsstrafe und immaterielle Einbußen - eine Präzisierung des Begriffs "Zusatzsanktion" | 173 | ||
| B. Die Zusatzsanktionsmöglichkeit - eine der Rechtfertigung bedürftige Erscheinung | 176 | ||
| I. Rechtfertigung der Zusatzsanktionsmöglichkeit durch den Institutszweck der Erfüllungssicherung | 177 | ||
| II. Erfüllungssicherung als ausschließliche Rechtfertigung der Zusatzsanktionsmöglichkeit? | 179 | ||
| C. Die Vertragsstrafe - eine (Privat-)Strafe? | 181 | ||
| I. Die Strafe - ein schwer faßbarer Begriff | 182 | ||
| 1. Strafe als Übelszufügung in Reaktion auf ein Fehlverhalten des zu Bestrafenden - eine Begriffsbestimmung ohne ausreichende Trennschärfe | 183 | ||
| 2. Strafe als ausschließlich staatliche Sanktion - eine rechtshistorisch nicht zu rechtfertigende Begriffsverengung | 184 | ||
| II. Vertragsstrafe und Kriminalstrafe - nicht zu vergleichende Erscheinungen? | 188 | ||
| 1. Vergeltung, Sühne, sozialethische Mißbilligung - Kennzeichen der Kriminalstrafe, nicht aber der Vertragsstrafe | 189 | ||
| 2. Spezial- und Generalprävention - nicht nur Aufgabe der Kriminalstrafe, sondern auch zweite Rechtfertigung der Zusatzsanktionsmöglichkeit | 193 | ||
| 3. Die Vertragsstrafe - im Ergebnis keine der öffentlichen Strafe vergleichbare Erscheinung | 197 | ||
| III. Die Übertragbarkeit der die öffentliche Strafe kennzeichnenden Merkmale auf das Privatrecht - eine Gegenüberstellung von Kriminal-, Vereins- und Vertragsstrafe | 198 | ||
| D. Die Vertragsstrafe als Privatgenugtuung - über die mehr gefühlsmäßig als rational faßbare Seite des Instituts | 204 | ||
| I. Genugtuung oder Satisfaktion - eine in der älteren Literatur angedeutete Funktion der Vertragsstrafe | 206 | ||
| II. Die Genugtuung - ein von der Strafe einerseits und dem Ersatz immateriellen Schadens andererseits abzugrenzender Sanktionszweck? | 208 | ||
| 1. Genugtuung und Strafe | 209 | ||
| 2. Genugtuung und Ersatz immateriellen Schadens - die im Deliktsrecht geübte Unterscheidung | 210 | ||
| III. Die Berechtigung des Genugtuungsgedankens im Veitragsrecht | 213 | ||
| 1. Die psychologischen Wiikungen des Vertragsbruchs | 213 | ||
| 2. Das Verlangen nach Genugtuung - eine von der Rechtsordnung unterdrückte Gefühlsregung des Gläubigers? | 216 | ||
| 3. Das Verlangen nach Genugtuung - eine nur bei frivolem Vertragsbruch zu berücksichtigende Gefühlsregung? | 219 | ||
| IV. Die Genugtuungsfunktion der Vertragsstrafe - ein Schlüssel zum besseren Verständnis des Vertragsstrafenrechts | 222 | ||
| 1. Genugtuung und richterliche Herabsetzungsmöglichkeit | 222 | ||
| 2. Genugtuung und Vertragsstrafenverbote | 225 | ||
| 3. Genugtuung und Vorbehaltserfordemis (§ 341 III BGB) | 228 | ||
| E. Pauschalierter Schadensersatz als Vorabfixierung der erwarteten Einbußen, Vertragsstrafe als beabsichtigte Zusatzsanktion - eine berechtigte Unterscheidung | 232 | ||
| F. Die Vertragsstrafe - Zusatzsanktion und zugleich Mittel des erleichterten Schadensausgleichs? | 233 | ||
| G. Vertragsstrafe und pauschalierter Schadensersatz in praktischer Abgrenzung | 238 | ||
| Fünfter Teil: Begriffliche Arbeit | 243 | ||
| Literaturverzeichnis | 246 |