Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung
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Die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 145
(1996)
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Table of Contents
| Section Title | Page | Action | Price |
|---|---|---|---|
| Vorwort | 5 | ||
| Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
| Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
| Einleitung | 23 | ||
| A. Gegenstand und Ziel der Untersuchung | 23 | ||
| B. Thematische Eingrenzung und Bestimmung grundlegender Begriffe | 35 | ||
| I. Thematische Eingrenzung | 35 | ||
| II. Bestimmung grundlegender Begriffe | 39 | ||
| 1. Der Begriff der “Krankheit” | 39 | ||
| 2. Der Begriff der “ärztlichen” und “zahnärztlichen Behandlung” | 41 | ||
| 3. Der Begriff der “Arzneimittel” | 42 | ||
| 4. Der Begriff der “Heilmittel” | 43 | ||
| 5. Der Begriff der “Hilfsmittel” | 44 | ||
| 6. Die Begriffe “alternative Behandlungs- und Heilmethoden” und “Schulmedizin” | 44 | ||
| 7. Der Begriff der “neuen Behandlungs- und Heilmethode” | 49 | ||
| C. Gang der Untersuchung | 50 | ||
| Erstes Kapitel: Die geschichtliche Entwicklung des für die Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normensystems | 52 | ||
| A. Die Ausgangssituation | 52 | ||
| B. Die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des “Gesetzes betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter” vom 15.06.1883 | 54 | ||
| C. Die Rechtslage nach dem Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung vom 19.06.1911 | 58 | ||
| I. Die Zeit bis zum Einsetzen der Notgesetzgebung zu Beginn der dreißiger Jahre | 58 | ||
| II. Die Zeit vom Einsetzen der Notgesetzgebung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges | 63 | ||
| III. Die Zeit vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum 31.12.1988 | 68 | ||
| D. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen | 75 | ||
| Zweites Kapitel: Der gegenwärtige Stand der Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung | 79 | ||
| A. Der gegenwärtige Stand des für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normensystems | 79 | ||
| I. Der gegenwärtige Stand des für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen gesetzlichen Normensystems | 80 | ||
| 1. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen des SGBV | 80 | ||
| a) Leistungskonkretisierende Regelungen im ersten Kapitel des SGBV | 82 | ||
| b) Leistungskonkretisierende Regelungen im dritten Kapitel des SGBV | 83 | ||
| c) Leistungskonkretisierende Regelungen im vierten Kapitel des SGBV | 87 | ||
| 2. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in anderen Teilen des Sozialgesetzbuches | 89 | ||
| a) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen im SGB I | 89 | ||
| b) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen im SGB IV | 90 | ||
| II. Der gegenwärtige Stand des für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen untergesetzlichen Normensystems | 91 | ||
| 1. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Bundesmantelverträgen | 92 | ||
| 2. Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in Richtlinien | 93 | ||
| a) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung | 94 | ||
| b) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinien | 95 | ||
| c) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden | 96 | ||
| d) Der gegenwärtige Stand der für die Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden maßgeblichen Normen in den Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kassenzahnärztliche Versorgung | 97 | ||
| B. Der gegenwärtige Meinungsstand zur Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung | 98 | ||
| I. Die herrschende Meinung | 98 | ||
| II. Die Minderansicht von Biehl/Ortwein, Schlenker und anderen | 114 | ||
| C. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen | 120 | ||
| Drittes Kapitel: Kritische Auseinandersetzung mit den zur Gewährung alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung vertretenen Meinungen | 125 | ||
| A. Kritische Auseinandersetzung mit der Ansicht von Biehl/Ortwein, Schlenker und anderen | 126 | ||
| I. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch das Gebot der Wahrung des “allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse” | 128 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur | 129 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 131 | ||
| II. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch den Begriff der “Zweckmäßigkeit” | 139 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur | 139 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 141 | ||
| III. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Regelungen des Leistungserbringungsrechtes | 144 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur | 145 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 146 | ||
| IV. Die Bestätigung des Ausschlusses alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch den Vergleich mit weiteren Vorschriften aus dem SGB V sowie anderen Rechtsgebieten | 149 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen der Rechtsprechung und der Literatur | 150 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 150 | ||
| V. Der Ausschluß alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden infolge einer fehlenden Schutzbedürftigkeit der Versicherten | 152 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur | 153 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 153 | ||
| B. Kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung | 154 | ||
| I. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch das Gebot der Wahrung des “allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse” | 156 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur | 158 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 159 | ||
| II. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch den Begriff der “Zweckmäßigkeit” | 162 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur | 163 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 164 | ||
| III. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Regelungen des Leistungserbringungsrechtes | 168 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur | 169 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 172 | ||
| IV. Die Notwendigkeit des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden zur Wahrung der Regeln der ärztlichen Kunst | 175 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur | 176 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 176 | ||
| V. Die Notwendigkeit des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden zur Wahrung des Sozialstaatsprinzips | 180 | ||
| 1. Kritische Stellungnahmen in der Rechtsprechung und der Literatur | 180 | ||
| 2. Eigene Stellungnahme | 181 | ||
| C. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen | 182 | ||
| Viertes Kapitel: Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlages zur Gewährung von alternativen sowie neuen Behandlungs- und Heilmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung | 186 | ||
| A. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Normen außerhalb des Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung | 189 | ||
| I. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Normen außerhalb des Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung | 189 | ||
| 1. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch zivilrechtliche Regelungen | 190 | ||
| a) Zivilrechtliche Grenzen für den Einsatz alternativer Behandlungs- und Heilmethoden | 192 | ||
| b) Zivilrechtliche Grenzen für den Einsatz neuer Behandlungs- und Heilmethoden | 194 | ||
| 2. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch strafrechtliche Regelungen | 195 | ||
| a) Strafrechtliche Grenzen für den Einsatz alternativer Behandlungs- und Heilmethoden | 196 | ||
| b) Strafrechtliche Grenzen für den Einsatz neuer Behandlungs- und Heilmethoden | 199 | ||
| 3. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch standesrechtliche Regelungen | 201 | ||
| a) Standesrechtliche Grenzen für den Einsatz alternativer Behandlungs- und Heilmethoden | 202 | ||
| b) Standesrechtliche Grenzen für den Einsatz neuer Behandlungs- und Heilmethoden | 206 | ||
| 4. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Regelungen des AMG | 207 | ||
| a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Arzneimittel durch die Regelungen des AMG | 209 | ||
| b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Arzneimittel durch die Regelungen des AMG | 212 | ||
| II. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und und Heilmethoden durch versicherungsrechtliche Normen außerhalb des Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung | 213 | ||
| 1. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der privaten Krankenversicherung | 214 | ||
| a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der privaten Krankenversicherung | 217 | ||
| b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der privaten Krankenversicherung | 218 | ||
| 2. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder | 218 | ||
| a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder | 220 | ||
| b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch die Beihilferegelungen des Bundes und der Länder | 221 | ||
| 3. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Unfallverversicherung | 221 | ||
| a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Unfallverversicherung | 223 | ||
| b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Unfallversicherung | 223 | ||
| 4. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Rentenversicherung | 224 | ||
| a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Rentenversicherung | 225 | ||
| b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der gesetzlichen Rentenversicherung | 225 | ||
| 5. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Regelungen des Versorgungsrechtes | 226 | ||
| a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden durch Regelungen des Versorgungsrechtes | 227 | ||
| b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden durch Regelungen des Versorgungsrechtes | 228 | ||
| 6. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der Sozialhilfe nach dem BSHG | 228 | ||
| a) Die Begrenzung des Einsatzes alternativer Behandlungs- und Heilmethoden im System der Sozialhilfe nach dem BSHG | 229 | ||
| b) Die Begrenzung des Einsatzes neuer Behandlungs- und Heilmethoden im System der Sozialhilfe nach dem BSHG | 230 | ||
| III. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen | 230 | ||
| B. Die Begrenzung des Einsatzes alternativer sowie neuer Behandlungs- und Heilmethoden im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung | 236 | ||
| I. Die Beschränkung der Gewährung alternativer sowie neuer Leistungen durch gesetzliche Regelungen des SGB V | 236 | ||
| 1. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der Beachtung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse | 238 | ||
| 2. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis des “Ausreichens” der medizinischen Leistungen | 241 | ||
| 3. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der “Zweckmäßigkeit” der medizinischen Leistungen | 244 | ||
| 4. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der “Notwendigkeit” der medizinischen Leistungen | 247 | ||
| 5. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Erfordernis der “Wirtschaftlichkeit” der medizinischen Leistungen | 249 | ||
| 6. Die Beschränkung des Einsatzes alternativer sowie neuer Heil- und Behandlungsmethoden durch das Kriterium der “ärztlichen Kunst” | 251 | ||
| II. Beschränkung der Gewährung alternativer sowie neuer Leistungen durch untergesetzliche Regelungen | 253 | ||
| III. Zusammenfassung und vorläufige Überlegungen | 254 | ||
| C. Auslegung und Harmonisierung der leistungsbestimmenden Kriterien im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung | 257 | ||
| I. Notwendigkeit der Anpassung des Leistungsbereiches der gesetzlichen Krankenversicherung an die allgemeinen Vorgaben | 258 | ||
| 1. Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen | 259 | ||
| a) Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen der Leistungserbringer | 260 | ||
| aa) Die Bedeutung der Therapie- und Methodenfreiheit für das System der gesetzlichen Krankenversicherung | 260 | ||
| bb) Die Bedeutung der Freiheit der Forschung für das System der gesetzlichen Krankenversicherung | 262 | ||
| b) Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen der Leistungsempfänger | 263 | ||
| aa) Die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das System der gesetzlichen Krankenversicherung | 263 | ||
| bb) Die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten für das System der gesetzlichen Krankenversicherung | 265 | ||
| c) Die für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen der Leistungsträger | 267 | ||
| aa) Die Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgebotes für das System der gesetzlichen Krankenversicherung | 267 | ||
| bb) Die Bedeutung der Qualitätssicherung für das System der gesetzlichen Krankenversicherung | 268 | ||
| 2. Der Ausgleich zwischen den für die Bestimmung des Leistungsbereiches maßgeblichen Positionen | 269 | ||
| II. Möglichkeiten der Anpassung des Leistungsbereiches der gesetzlichen Krankenversicherung | 276 | ||
| 1. Auslegung der leistungsbestimmenden Begriffe des SGB V | 277 | ||
| a) Auslegung des Begriffes der “allgemeinen medizinischen Erkenntnisse” | 277 | ||
| b) Auslegung der weiteren leistungsbestimmenden Begriffe des SGB V | 281 | ||
| 2. Auslegung der leistungseinschränkenden Regelungen der §§ 135, 138 SGB V | 282 | ||
| 3. Auslegung der untergesetzlichen Bestimmungen | 285 | ||
| III. Ergebnis | 287 | ||
| Literaturverzeichnis | 290 | ||
| Entscheidungsregister | 304 |