Die Verschuldungsfähigkeit des Minderjährigen im Zivilrecht
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Die Verschuldungsfähigkeit des Minderjährigen im Zivilrecht
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 2
(1970)
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Table of Contents
| Section Title | Page | Action | Price |
|---|---|---|---|
| Vorwort | 5 | ||
| Inhaltsübersicht | 7 | ||
| Einleitung | 13 | ||
| Erstes Kapitel: Die Herkunft des Begriffs „der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht“ | 16 | ||
| I. Die Haftung der Minderjährigen nach dem römischen und dem gemeinen deutschen Recht (Die Anfänge einer auf das Schuldprinzip gegründeten Zurechnungslehre – Die Altersgruppeneinteilung – Das Abstellen allein auf die verstandesmäßige Entwicklung – Die Bedeutung der Art der Handlung für die Einsichtsfähigkeit.) | 16 | ||
| II. Die geschichtliche Entwicklung des Begriffs „der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht“ | 20 | ||
| 1. Das „discernement“ des Code Pénal von 1791 | 21 | ||
| a) Die Entwicklung des „discernement“ in der französischen Rechtslehre des 18. Jahrhunderts (Das Abstellen allein auf die Verstandsentwicklung als Ausdruck aufklärerischer Betrachtungsweise – Die Auslegung des „discernement“.) | 21 | ||
| b) Der Einfluß des „discernement“ auf die deutsche Gesetzgebung im 19. Jahrhundert | 28 | ||
| c) Insbesondere die preußische Rechtsentwicklung | 29 | ||
| aa) Das „Unterscheidungsvermögen“ (Die Regelung der Zurechnungsfähigkeit im PrALR – Das Strafgesetzbuch von 1851 – Die Auslegung des Unterscheidungsvermögens.) | 29 | ||
| bb) Die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht (Das Strafgesetzbuch von 1871 – Die Motive zu § 56 RStGB.) | 32 | ||
| 2. Feuerbachs Theorie vom psychologischen Zwang | 33 | ||
| a) Die Lehre von der Zurechnungsfähigkeit im älteren gemeinen Strafrecht (Übernahme der Lehren des römischen Rechts ins ältere gemeine Recht.) | 34 | ||
| b) Die „Einsicht in die Strafbarkeit“ im älteren gemeinen Recht (Die Lehre vom „dolus“ – Der Irrtum – Die Ausrichtung auf das Strafgesetz.) | 36 | ||
| c) Die „Einsicht in die Strafbarkeit“ als Bestandteil der Zurechnungsfähigkeit bei Kleinschrod | 40 | ||
| d) Die „Einsicht in die Strafbarkeit“ als Bestandteil der Zurechnungsfähigkeit bei Feuerbach (Feuerbachs Theorie vom psychologischen Zwang – Die „Kenntnis des Strafgesetzes“ als entscheidender Punkt für die Zurechnungsfähigkeit.) | 42 | ||
| e) Der Einfluß Feuerbachs auf die Lehre von der Zurechnungsfähigkeit im jüngeren gemeinen Strafrecht | 46 | ||
| 3. Die Auslegung des § 56 RStGB (Die Rechtsprechung des RG – Die Kritik am § 56 StGB – Die Reformbestrebungen.) | 48 | ||
| Zweites Kapitel: Die Konstruktion und Auslegung des § 828 II BGB | 55 | ||
| I. Der allgemeine Begriff der Unzurechnungsfähigkeit und § 828 II BGB | 55 | ||
| II. Die Anwendung des § 828 II BGB in der Rechtsprechung | 61 | ||
| 1. Die Auslegung des Begriffs der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht | 61 | ||
| a) Die Definition der „zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht“ (Das grundlegende Urteil RGZ 53, 157 ff. – Die Abschwächung der Rechtsfolgeeinsicht durch die Rechtsprechung.) | 61 | ||
| b) Die Berücksichtigung der Willensfähigkeit | 64 | ||
| aa) Die Berücksichtigung der Willensfähigkeit mittels der Rechtsprechung über den Einfluß äußerer Umstände auf das Maß der erforderlichen Sorgfalt | 65 | ||
| bb) Die Berücksichtigung der Willensfähigkeit innerhalb des Verschuldenserfordernisses der Zumutbarkeit | 69 | ||
| cc) Würdigung dieser Rechtsprechung | 70 | ||
| 2. Das Verhältnis von Verantwortlichkeitseinsicht und Verschulden (Die Anpassung des auf vorsätzliche Handlungen zugeschnittenen Begriffs der Zurechnungsfähigkeit auf das Zivilrecht – Ergänzung durch den Begriff der „Einsicht“ in die Gefährlichkeit der Handlung“ – § 828 II enthält keine Regelung der Schuldfähigkeit – Strenge Trennung von Verschulden und Verantwortlichkeit in der Rechtsprechung des RG – Berücksichtigung von Altersgruppen bei der Fahrlässigkeit – Bedenken gegen diese Rechtsprechung.) | 74 | ||
| 3. Insbesondere: Der Begriff der Einsicht in die Gefährlichkeit | 87 | ||
| a) Die Umschreibung des Begriffs der Gefahr (Unbestimmtheit des Gefahrbegriffs – Möglichkeit, die Gefahr graduell abzustufen – Abhängigkeit des Urteils der Gefährlichkeit von der Abstrahierung bzw. Konkretisierung des gegebenen Sachverhalts – Eingrenzung des Gefahrbegriffs im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut.) | 87 | ||
| b) Die Abhängigkeit der Abstraktion eines Sachverhaltes von dessen Eigenart (Beispiele aus der Rechtsprechung.) | 96 | ||
| c) Die Festlegung des Gefahrbegriffs durch wertende Betrachtungsweise (Wechselbeziehung zwischen Grad der Generalisierung der Bedingungen und der Wahrscheinlichkeit des Erfolges – Statistische Betrachtungsweise unzulänglich – Notwendigkeit einer wertenden Betrachtung nach dem Vorbild der Adäquanztheorie.) | 99 | ||
| 4. Die Unterscheidung von Verantwortung und Verschulden an Hand des Begriffspaares „allgemeine“ und „besondere“ Gefahr | 102 | ||
| a) Allgemeines (Ausgangspunkt der Rechtsprechung: Trennung von Verschulden und Verantwortlichkeit – Die Methode der Unterscheidung von allgemeiner und besonderer Gefahr.) | 102 | ||
| b) Bedenken gegen die praktische Brauchbarkeit dieser Unterscheidung (Fälle mit ungewöhnlichem Kausalverlauf – Beispiele aus der Rechtsprechung – Fälle allgemein gefährlichen Verhaltens – Beispiele aus der Rechtsprechung.) | 108 | ||
| c) Dogmatische Bedenken gegen diese Unterscheidung (Schluß von der Gefährlichkeit auf das Unrecht der Handlung nicht möglich – Problem der abstrakten Gefährdungshandlung – Ursache: verfehlte Regelung des § 828 II BGB.) | 115 | ||
| d) Die Einsichtsfähigkeit bei der Verletzung eines Schutzgesetzes (Problem der abstrakten Gefährdungsdelikte.) | 120 | ||
| e) Die Erkennbarkeit der „konkreten Gefahr“ als notwendiger Bestandteil der Einsichtsfähigkeit (Problem der Rechtswidrigkeit einer bloßen Gefährdung – Sorgfaltsverstoß begründet erst das Unrecht der Handlung.) | 122 | ||
| f) Der Irrtum des Minderjährigen über die objektiv bestehende Gefahr bei unzulänglichen Vorsichtsmaßregeln | 127 | ||
| 5. Die Ersetzung des Tatbestandsmerkmals der „Einsicht in die Verantwortlichkeit“ durch eine „Einsicht in die allgemeine Gefährlichkeit“ in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Altersgruppenmaßstab als Regulativ für extensive Auslegung des § 828 II BGB – Abweichen des BGH von den Motiven der Rechtsprechung des RG – Gleichsetzung von Gefährlichkeitseinsicht und Verantwortlichkeitseinsicht durch den BGH – Verzicht auf die Rechtsfolgeeinsicht – Ergebnis dieser Rechtsprechung.) | 130 | ||
| III. Die Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB auf die Fälle mitwirkenden Verschuldens (§ 254 BGB) | 134 | ||
| 1. Anwendung der allgemeinen Verschuldensgrundsätze im Rahmen des § 254 BGB | 134 | ||
| a) Die Auffassung des Schrifttums (Mitverschulden als Verschulden gegenüber dem Schädiger – Verschulden gegen sich selbst – Verbot des venire contra factum proprium.) | 134 | ||
| b) Die Auffassung der Rechtsprechung (§ 276 BGB bestimmt auch das Verschulden des § 254 BGB – Entsprechende Anwendung von §§ 276, 828 II BGB.) | 137 | ||
| 2. Der Inhalt der „Deliktsfähigkeit“ beim eigenen Verschulden (Unterschiede des Verschuldens in § 276 BGB und des Verschuldens gegen sich selbst – Schwierigkeiten der Anwendung des § 828 II BGB im Rahmen des § 254 BGB.) | 139 | ||
| 3. Mitverschulden trotz fehlender Einsicht in die Gefährlichkeit der Handlung bei verbotenem Tun (Belehrungen, Mahnungen, Verbote als wesentlicher Umstand bei der Erlangung der Einsichtsfähigkeit.) | 145 | ||
| a) Die Verbotsübertretung bzw. der Verstoß gegen eine den Schutz des Schädigers bezweckende Vorschrift als ausreichende Grundlage des Mitverschuldens | 148 | ||
| b) Mitverschulden durch vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung | 151 | ||
| c) Folgerungen aus dieser Rechtsprechung für die Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB auf das mitwirkende Verschulden | 153 | ||
| Drittes Kapitel: Der allgemeine Begriff der Zurechnungsfähigkeit und seine Anwendung auf Minderjährige im Zivilrecht | 156 | ||
| 1. Die Diskussion um die Übernahme der strafrechtlichen Regelung der Zurechnungsfähigkeit (34. Deutscher Juristentag – Arbeitsbericht der Akademie für Deutsches Recht – Referentenentwurf des BJM – Scheitern der Reformbemühungen.) | 156 | ||
| 2. Kann auf die Vorschriften über die Deliktsfähigkeit verzichtet werden? (Standpunkt der subjektiven Fahrlässigkeitstheorie – Schuldunfähigkeit als Unterfall des Verbotsirrtums – Parallele im Zivilrecht – Berücksichtigung der Bestandteile der Schuldfähigkeit im Rahmen des Verschuldens.) | 159 | ||
| a) Bedenken gegen einen Verzicht auf Vorschriften über die Schuldfähigkeit (Keine Berücksichtigung des fehlenden Hemmungsvermögens bei vorsätzlicher Schädigung – Erweiterung der Haftung – Alles-oder-Nichts-Prinzip.) | 162 | ||
| b) Auswirkungen einer Streichung des § 828 Abs. 2 BGB auf die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB (Notwendigkeit der Vorschrift des § 829 BGB – Folgen einer Umgestaltung der Billigkeitshaftung.) | 167 | ||
| 3. Ist die Übernahme der strafrechtlichen Regelung des § 3 JGG ins Zivilrecht angebracht? | 172 | ||
| a) Die Vereinbarkeit von individueller Schuldfähigkeit und typisierter Fahrlässigkeit | 173 | ||
| b) Auswirkungen auf die Abgrenzung von Deliktsfähigkeit und Verschulden | 179 | ||
| c) Die Auswirkungen auf die Billigkeitshaftung | 181 | ||
| Zusammenfassung | 182 | ||
| Schrifttumsverzeichnis | 183 |