Pränataldiagnostik

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Pränataldiagnostik
Rechtliche Analyse, Kritik und Reform des § 15 GenDG
Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 71
(2023)
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Paulina Svensson studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Jahr 2022 wurde sie durch die juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Sie war Stipendiatin der FAZIT-Stiftung und arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer wirtschaftsrechtlichen Boutique-Kanzlei in München. Zurzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Hamm, u.a. mit einer Station im Bundesministerium des Innern.Abstract
Der medizinisch-technologische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte hat zu einer hochtechnisierten und einfach zugänglichen Schwangerenvorsorge geführt. Mit § 15 GenDG hat der Gesetzgeber die Zulässigkeit pränataldiagnostischer Kontrollen erstmals gesetzlich geregelt. Kritikpunkte an dieser Regelung gibt es jedoch viele: Die in der Praxis nur schwer umsetzbaren Aufklärungs- und Beratungserfordernisse, die Regelung zu sog. spätmanifestierenden Krankheiten (§ 15 Abs. 2 GenDG), die Einsetzung der Gendiagnostik-Kommission usw. Die Arbeit zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit § 15 GenDG zwar einen ausreichenden Ungeborenenschutz gewährleistet, dabei jedoch ungerechtfertigt in die Grundrechte der Schwangeren eingreift. Auch die Einsetzung einer Expertenkommission zur Konkretisierung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 GenDG erweist sich als verfassungsrechtlich problematisch. Die Arbeit schließt mit einem rechtspolitischen Vorschlag für eine Novellierung des § 15 GenDG.»Prenatal Diagnostics. Analysis, criticism and reform of § 15 GenDG«: Sec. 15 GenDG regulates the admissibility of prenatal diagnostic examinations. Whether the legislature fulfills its obligation to protect the unborn with this regulation and creates a proportionate balance to the fundamental rights of pregnant women is the subject of this thesis. This raises the question of the scope of the right not to know and the right of reproductive self-determination, as well as the constitutionality of the Genetic Diagnostics Commission.