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Die Verfassungskonformität der BGH-Anwaltschaft unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie Rechtsschutzmöglichkeiten

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Wäscher, T. (2025). Die Verfassungskonformität der BGH-Anwaltschaft unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie Rechtsschutzmöglichkeiten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59378-1
Wäscher, Tino. Die Verfassungskonformität der BGH-Anwaltschaft unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie Rechtsschutzmöglichkeiten. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59378-1
Wäscher, T (2025): Die Verfassungskonformität der BGH-Anwaltschaft unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie Rechtsschutzmöglichkeiten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59378-1

Format

Die Verfassungskonformität der BGH-Anwaltschaft unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung sowie Rechtsschutzmöglichkeiten

Wäscher, Tino

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1569

(2025)

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About The Author

Tino Wäscher ist Rechtsanwalt und promovierter Jurist. Nach seinem Bachelor-Studium »Ius« an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) studierte er Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und absolvierte ein Master-Studium in »Recht für die öffentliche Verwaltung« an der HWR. Im Anschluss daran promovierte er an der Freien Universität Berlin. Nach seinem juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin ist er seit 2023 als Rechtsanwalt bei einer namenhaften internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Daneben war er unter anderem bereits als Legal Engineer und Dozent tätig und hat Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften verfasst.

Abstract

Die Arbeit prüft die Verfassungskonformität der Regelungen zur BGH-Anwaltschaft. Diese spezielle Anwaltschaft wurde 1879 eingeführt, um die Qualität der Rechtspflege zu sichern. Kritiker argumentieren, dass die Beschränkung der Anwaltschaft vor dem BGH der Rechtspflege abträglich sein könnte. Trotz dieser Kritik bestätigte das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2017 die Verfassungskonformität der Regelungen. Dennoch gibt es weiterhin Bedenken gegen das Wahlsystem und das System der BGH-Anwaltschaft selbst. Reformvorschläge wurden mehrfach unterbreitet, jedoch nicht umgesetzt. Die Arbeit fokussiert die Prüfung der Verfassungskonformität des besonderen Zulassungserfordernisses und des Wahlverfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Anwälte und Rechte der Rechtssuchenden, und liefert neue Erkenntnisse. Abschließend werden Reformvorschläge und die Rechtsschutzmöglichkeiten abgelehnter Bewerber erörtert.»The Constitutionality of the Federal Court of Justice's Advocacy, Taking into Account the Historical Development and Legal Protection Options«: The thesis analyses the constitutionality of the regulations of the Federal Court of Justice's advocacy. This advocacy is intended to ensure the quality of the judiciary. Despite criticism, the Federal Constitutional Court confirmed its constitutionality in 2017. The thesis analyses the historical and legal foundations of this advocacy, examines the effects on the professional freedom of lawyers and the rights of those seeking justice, provides new findings and presents reform proposals.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 32
Abbildung 1: Zersplitterung der Rechtsgebiete 1871 –1900 58
Abbildung 2: Grafische Darstellung: Übersicht Revisionen 322
Abbildung 3: Grafische Darstellung:Übersicht (insb.) Nichtzulassungsbeschwerden 324
Abbildung 4: Erfolgsquote Revisionen 326
Abbildung 5: (Un)begründete Revisionen 327
Abbildung 6: Erfolgsquote Nichtzulassungsbeschwerden 328
Abbildung 7: (Un)begründete Nichtzulassungsbeschwerden 328
Abbildung 8: Ablauf des Wahlverfahrens 446
Abbildung 9: Anwaltsgerichtliches Verfahren bei Verwaltungshandlungen 615
Tabelle 1: Geschichtliche Einordnung und Überblick über den Bestand des höchsten deutschen Gerichts 48
Tabelle 2: Entstehung der rechtsvereinheitlichenden RAO 62
Tabelle 3: Synopse zur Rechtsanwaltsanordnung vom 1. Juli 1978 65
Tabelle 4: Synopse zu den einschlägigen Regelungen der besonderen Anwaltschaft am obersten Bundesgericht 127
Tabelle 5: Übersicht der verschiedenen Rechtswege 167
Tabelle 6: Synopse zu den wesentlichen prozessrechtlichen Regelungen 185
Tabelle 7: Synopse zu den wesentlichen Revisionsvorschriften der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten 195
Tabelle 8: Erledigte Verfahren der Instanzgerichte, die zu einem Revisionsverfahren führen können 313
Tabelle 9: Eingegangene Rechtsmittel (insb. Revisionen) 313
Tabelle 10: Verhältnis erledigte Verfahren zu eingereichten Revisionen (Revisionsquote) 314
Tabelle 11: Übersicht Revisionen 321
Tabelle 12: Übersicht (insb.) Nichtzulassungsbeschwerden 323
Abkürzungsverzeichnis 33
Erster Teil: Einleitung und Problemdarstellung 35
Zweiter Teil: Das (heutige) anwaltliche Berufsbild in Deutschland und seine geschichtliche Entwicklung 45
A. Ursprung und Wurzeln der besonderen Anwaltschaft bei dem höchsten deutschen Zivilgericht 47
I. Die Zulassung vor dem höchsten Gericht im deutschen Gebiet 47
1. Das Kaiserliche Reichskammergericht im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (1495 – 1806) 49
2. Die Zeit des Deutschen Bundes (1815 – 1866) 50
3. Das Bundesoberhandelsgericht im Norddeutschen Bund (1866 – 1871) 52
4. Das Reichsgericht im Deutschen (Kaiser-)Reich (1871 – 1918) 56
a) Vereinheitlichung des materiellen Rechts 57
b) Vereinheitlichung des Prozess- und Anwaltsrechts 59
c) Entstehung und Entwicklung der besonderen Anwaltschaft 61
aa) Überblick über die Einführung der besonderen Anwaltschaft im Deutschen Reich 62
bb) Synopse zur RAO vom 1. Juli 1878 64
cc) Der erste Entwurf einer Deutschen Rechtsanwaltsordnung von Karl Kurlbaum (1872) (Entwurf „E I“) 71
dd) Entwurf einer Rechtsanwaltsordnung für das Königreich Preußen (November 1874) (Entwurf „E II“) 73
ee) Einfügung von „Titel IXa Rechtsanwaltschaft“ im Entwurf des Gerichtsverfassungsgesetzes (Frühjahr 1876) nach der ersten Beratung/Lesung der Reichstags-Justizkommission (Entwurf „E-RJK“) 74
ff) Beratungen des GVG-Entwurfs durch den Justizausschuss und den Bundesrat nach den Beschlüssen der Justizkommission des Reichstags (in zweiter Lesung) (Herbst 1876) 83
gg) Entwurf einer Rechtsanwaltsordnung vom Reichskanzleramt (November 1876) (Entwurf „E-I-RJK“) 83
hh) Der Entwurf einer Rechtsanwaltsordnung, aufgestellt vom Reichsjustizamt (April 1877) führte zum Entwurf einer Rechtsanwaltsordnung als Bundesratsvorlage (September 1877) (Entwurf „E-II-RJA“) 86
ii) Beratung der Bundesratsvorlage im Bundesrat und Entwurf einer Rechtsanwaltsordnung als Reichstagsvorlage (ab 24. Oktober 1877) (Entwurf: „BR-Vorlage“) 87
jj) Beratung und Überarbeitung der Rechtsanwaltsordnung des Bundesratsentwurfs (1878) (Entwurf „RT-Vorlage“) 91
(1) Erste Lesung im Plenum des Reichstags 91
(2) Erste Beratung in der Reichstagskommission 92
(3) Beratung beim deutschen Anwaltstag und Gutachten des Bundesoberhandelsgerichts 98
(4) Zweite Beratung in der Reichstagskommission 100
(5) Zweite Lesung im Plenum des Reichstags 103
(6) Weiterer Gang des Gesetzesentwurfs 112
kk) Erlass der Rechtsanwaltsordnung in der endgültigen Fassung vom 1. Juli 1878 114
5. Die Anwaltschaft in der Zeit der Weimarer Republik (1918 – 1933) und des Deutschen Reichs (1933 – 1945) 118
6. Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone nach 1945 während der Übergangsphase 119
7. Der Bundesgerichtshof in der Bundesrepublik Deutschland 122
II. Synopse zu den einschlägigen Regelungen der besonderen Anwaltschaft des ROHG-G mit verschiedenen (wesentlichen) Fassungen der RAO 125
III. Fazit 134
B. Die jüngere Entwicklung der Zulassung von Rechtsanwälten (zur Rechtsanwaltschaft und zu Gerichten) und die aktuelle Rechtslage 137
I. Die Zulassung zur Anwaltschaft 137
II. Die (jüngere) Entwicklung der Zulassung bei Gerichten 139
1. Abschaffung des prozessualen und berufsrechtlichen Lokalisationszwangs 140
2. Abschaffung der Singularzulassung 142
III. Zwischenfazit 146
IV. Zulassungsbeschränkung vor dem BGH 146
C. Die Postulationsfähigkeit nach den Prozessordnungen 150
I. Überblick über die Postulationsfähigkeit in den Gerichtsbarkeiten 150
1. Zivilrechtliche Gerichtsbarkeit 151
a) Der (allgemeine) Anwaltszwang 151
b) Der besondere Anwaltszwang in zivilrechtlichen Revisionsverfahren vor dem BGH 153
c) Durchbrechungen des besonderen Anwaltszwangs in zivilrechtlichen Revisionsverfahren 153
aa) Behördenprivileg 154
bb) Prozessökonomie 155
cc) Öffnungsklausel gem. § 8 EGGVG 156
dd) Vertreterbestellung 157
d) Merkmale der zivilen Gerichtsbarkeit 159
e) Gewerblicher Rechtsschutz – Revisionsverfahren vor dem BGH (nach anderen Verfahrensordnungen) 160
2. Freiwillige Gerichtsbarkeit 160
3. Strafgerichtsbarkeit 162
4. Verwaltungsgerichtsbarkeit 163
5. Sozialgerichtsbarkeit 163
6. Arbeitsgerichtsbarkeit 164
7. Finanzgerichtsbarkeit 165
8. Berufsgerichtsbarkeit 165
9. Gerichtsbarkeiten außerhalb des Instanzenzugs 166
II. Fazit 168
D. Zusammenfassung des anwaltlichen Berufsbilds in Deutschland 169
Dritter Teil: Das (zivilprozessuale) Revisionsverfahren 170
A. Revisionsverfahren im Zivilprozess 171
I. Historische Eckpunkte des Revisionsverfahrens 171
II. Relevante Änderungen der CPO 174
III. Revisionsverfahren heutzutage 178
IV. Synopse zu den einschlägigen Regelungen der relevanten Fassungen der ZPO 184
V. Vergleich von Eckpunkten der unterschiedlichen Gesetzesfassungen 190
B. Revisionsverfahren in FamFG-Verfahren 190
C. Revisionsverfahren in gewerblichen Rechtsschutz-Verfahren 191
D. Revision in Verfahren vor den anderen Bundesgerichten und dem BGH in Strafsachenverfahren 192
E. Fazit 207
Vierter Teil: Rechtsvergleich bzgl. der Vertretung vor dem höchsten Gericht 208
A. Vergleich der Zulassung zur Vertretung vor dem höchsten Gericht mit anderen Ländern 208
B. Europäische Union 209
I. Die Anwaltschaft in anderen Ländern Europas 209
II. Regelungsvielfalt in Europa bezüglich der Vertretungsbefugnis und des Vertretungszwangs 211
1. Jedermann-Zugang 211
2. Allgemeiner Anwaltszwang 212
3. Qualifizierter Anwaltszwang 212
III. Frankreich 213
1. Vorbild für die deutsche BGH-Anwaltschaft? 213
2. Regelungen der französischen Kassationsanwaltschaft 215
IV. Belgien 218
V. Niederlande 221
VI. Italien 224
VII. Griechenland 225
VIII. Dänemark 227
C. Vereinigte Staaten von Amerika 229
D. Fazit 229
Fünfter Teil: Verfassungsrechtliche Würdigung des Erfordernisses einer besonderen Zulassung in zivilrechtlichen Revisionsverfahren sowie der besonderen Zulassung vor dem BGH 232
A. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit den Grundrechten der Instanzanwälte 233
I. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit der Berufsfreiheit der Instanzanwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 233
1. Schutzbereich 234
2. Eingriff (mit berufsregelnder Tendenz) 235
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 237
a) Einschränkbarkeit des Grundrechts (Schranke des Grundrechts) 237
aa) Regelungsvorbehalt gem. Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG 237
bb) Zwischenergebnis 238
b) Vereinbarkeit mit den Grundrechtsschranken-Schranken 238
aa) Formelle Verfassungskonformität der Regelungen 239
(1) Gesetzgebungsverfahren und -kompetenz 239
(2) Zitiergebot, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG 239
(3) Zwischenergebnis 241
bb) Materielle Verfassungskonformität der Regelungen (Schranken-Schranke = Grenze für die Einschränkung des Grundrechts) 241
(1) Verbot von Einzelfallgesetzen, Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG 241
(2) Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 Abs. 2 GG 241
(3) Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 GG 242
(4) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 242
(a) Prüfungsmaßstab 243
(aa) Grundsätze der (Drei-)Stufenlehre 243
(bb) Kritik an der Stufenlehre 245
(cc) Einstufung des Eingriffs im Rahmen der Stufenlehre 246
(α) Lebensentscheidung 247
(β) Normative Regelungen 249
(γ) Wesensmäßig unterschiedliche Tätigkeiten 250
(δ) Eigene Ausbildung und besondere Organisation 252
(ε) Wille des Gesetzgebers 253
(ζ) Bewertung und Einstufung als Berufsausübungsregelung und Durchbrechung der Stufenlehre 253
(dd) Zwischenergebnis 257
(b) Legitimer Zweck und legitimes Mittel 258
(aa) Verfolgtes Ziel des Gesetzgebers und Bewertung 258
(bb) Konkretisierung durch den Gesetzgeber 261
(cc) Interpretation und Konkretisierung durch die Rechtsprechung 265
(dd) Bewertung der konkreten Gemeinwohlbelange 270
(α) Ersprießliche Zusammenarbeit und bessere Erreichbarkeit der Anwaltschaft 271
(β) Vier-Augen-Prinzip 272
(γ) Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisionsverfahren 273
(δ) Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisions(verfahrens)recht 274
(ε) Vertrautheit mit der Rechtsprechung des BGH 275
(ζ) Filterfunktion 275
(αα) Ersparnis der Mandantschaft von unnötigen Kosten und Weiterungen 276
(ββ) x07Freihalten des BGH von unbedeutsamen Aufgaben und geringe Richteranzahl 277
(γγ) Inhalt der Filterfunktion 278
(η) Aufstellung der BGH-Anwaltschaft als Generalisten 284
(ee) Weitere Zwecke 287
(ff) Zwischenergebnis 288
(c) Geeignetes Mittel 289
(aa) Vier-Augen-Prinzip 290
(α) Geeignetheit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der besonderen Zulassung für das Vier-Augen-Prinzip 291
(β) Geeignetheit des Vier-Augen-Prinzips zur Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 291
(bb) Spezialisierung auf das zivilrechtliche Revisionsverfahren 295
(α) Geeignetheit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der besonderen Zulassung für die Spezialisierung auf das zivilrechtliche Revisionsverfahren 295
(β) Geeignetheit der Spezialisierung auf das zivilrechtliche Revisionsverfahren zur Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 297
(cc) Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisions(verfahrens)recht 299
(α) Geeignetheit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der besonderen Zulassung für die Spezialisierung auf das Revisions(verfahrens)recht 299
(β) Geeignetheit der Spezialisierung auf das Revisions(verfahrens)recht zur Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 300
(dd) Vertrautheit mit der Rechtsprechung des BGH 302
(α) Geeignetheit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung der besonderen Zulassung für die Vertrautheit mit der Rechtsprechung des BGH 302
(β) Geeignetheit der Vertrautheit mit der Rechtsprechung des BGH zur Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 307
(ee) Filterfunktion 307
(α) Geeignetheit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der besonderen Zulassung für die Filterfunktion 308
(αα) Inhalt der Filterfunktion 309
(ββ) Keine besondere Filterfunktion aufgrund der besonderen Zulassung 309
(γγ) Vergleich der Filterfunktion mit allen obersten Bundesgerichten 312
(δδ) Effektivität der Filterfunktion aufgrund der besonderen Zulassung 316
(εε) Zwischenergebnis 317
(β) Geeignetheit der (besonderen) Filterfunktion zur Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 318
(αα) Rücknahme- und Verwerfungsquote 319
(ββ) Erfolgreiche Rechtsmittel 325
(γγ) Zwischenergebnis 329
(δδ) Mögliche Folgen bei einem Wegfall der besonderen Filterfunktion 330
(ff) Zwischenergebnis 332
(d) Erforderliches Mittel 334
(aa) Denkbare mildere Mittel 335
(α) Zulassung von (allen) zivilrechtlichen Fachanwälten 336
(β) Fachanwalt für zivilrechtliche Revisionsverfahren 339
(γ) (Ausbildung mit) Eignungs-/Befähigtenprüfung 346
(δ) Fazit 348
(bb) Vier-Augen-Prinzip 349
(α) Erforderlichkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der besonderen Zulassung für das Vier-Augen-Prinzip 349
(β) Erforderlichkeit des Vier-Augen-Prinzips für die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 349
(cc) Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisionsverfahren 350
(α) Erforderlichkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der besonderen Zulassung für die Spezialisierung auf das zivilrechtliche Revisionsverfahren 350
(β) Erforderlichkeit der Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisionsverfahren zur Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 355
(dd) Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisionsverfahrensrecht 356
(α) Erforderlichkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung für die Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisions(verfahrens)recht 356
(β) Erforderlichkeit der Spezialisierung auf das (zivilrechtliche) Revisionsverfahrensrecht zur Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 357
(ee) Filterfunktion 357
(α) Erforderlichkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung für die Filterfunktion 357
(β) Erforderlichkeit der (besonderen) Filterfunktion für die Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 360
(ff) Ergänzendes milderes Mittel: Vorabentscheidung durch den BGH/Vorlage von Rechtsfragen bei dem BGH 360
(gg) Zwischenergebnis 361
(e) Angemessenes Mittel 362
(aa) Angemessenheit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der besonderen Zulassung 364
(α) Abzuwägende Rechtsgüter 364
(β) Umfang und Intensität des Eingriffs 364
(γ) Verfolgte Ziele durch den Gesetzgeber 365
(δ) Abwägung und Bewertung 366
(bb) Angemessenheit des Fachanwalts für (zivilrechtliche) Revisionsverfahren 369
(cc) Zwischenergebnis 370
(f) Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung 370
cc) Ergebnis der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung 373
4. Ergebnis 373
5. Freie Simultanzulassung auch vor dem BGH (Freie Marktwirtschaft bzw. freie Zulassung der gesamten Anwaltschaft) 373
a) Horizontaler Gerichtsvergleich 374
b) Vertikaler Gerichtsvergleich 376
c) Gesamtbetrachtung einer freien Simultanzulassung 379
II. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG 381
1. Anwendungsbereich 382
2. Verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung 383
a) Wesentlich Gleiches (Bildung von Vergleichsgruppen mit gemeinsamem Oberbegriff) 383
b) Rechtlich relevante Ungleichbehandlung 384
c) Zwischenergebnis 385
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 385
a) Sachliche Anforderungen 386
b) Unterschied zwischen den Vergleichsgruppen/-situationen 387
c) Tragfähigkeit des Unterschieds/sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 390
aa) Einstufung auf der stufenlosen Skala 391
bb) Gleichheitsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung 392
(1) Die Ungleichbehandlung ist zur Erreichung des legitimen Zwecks geeignet und notwendig 392
(2) Die Ungleichbehandlung steht nicht außer Verhältnis zum Wert des Zwecks/ist angemessen 394
cc) Zwischenergebnis 396
4. Ergebnis 396
5. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG bei Einführung eines „Fachanwalts für zivilrechtliche Revisionsverfahren“ als Zugangsvoraussetzung bei dem BGH 397
III. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit der Freiheit der Advokatur gem. Art. 12, 20 Abs. 3 GG 399
B. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit den Grundrechten der Rechtsuchenden/Mandanten 401
I. Verfassungsrechtlich verbürgte Rechte der Rechtsuchenden/Mandanten 403
II. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit dem Recht des Rechtsuchenden auf gerichtliche Vertretung durch einen frei gewählten, vollkommen unabhängigen Rechtsanwalt seines Vertrauens 406
1. Verfassungsrechtliche Verankerung 406
2. Schutzbereich 408
3. Eingriff in den Schutzbereich 409
a) Freie Anwaltswahl 409
b) Möglichkeit der Entstehung eines (besonderen) Vertrauensverhältnisses 410
c) Unabhängigkeit der zur Auswahl stehenden Anwaltschaft 413
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 414
a) Einschränkbarkeit der freien Anwaltswahl 414
b) Vereinbarkeit mit den Grundrechtsschranken-Schranken 415
aa) Legitimer Zweck, geeignetes und erforderliches Mittel 415
bb) Angemessenes Mittel 416
c) Zwischenergebnis bezüglich der Verhältnismäßigkeit 419
5. Ergebnis bezüglich der freien Anwaltswahl 420
III. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit Ansprüchen aus dem Rechtsstaatsprinzip gem. 19 Abs. 4 bzw. Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG 420
1. Schutzbereich 421
2. Eingriff 423
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 424
a) Einschränkbarkeit 424
b) Vereinbarkeit mit den Grundrechtsschranken-Schranken 424
c) Zwischenergebnis 427
4. Ergebnis bezüglich der Rechtsschutzgarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG bzw. des Justizgewähr-/Rechtsschutzanspruchs gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG 427
IV. Ergebnis bezüglich der Rechte der Mandantschaft bzw. der Rechtsuchenden 427
C. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit den Grundrechten der beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte 428
I. Vereinbarkeit der beschränkten Postulationsfähigkeit mit der Berufsfreiheit der BGH-Anwaltschaft, Art. 12 Abs. 1 GG 429
1. Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG 429
2. Weitere Überlegungen 431
3. Ergebnis 432
II. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG 432
III. Vereinbarkeit der Eingriffe in die Rechte der BGH-Anwaltschaft mit der Freiheit der Advokatur, Art. 12, 20 Abs. 3 GG 433
D. Fazit der verfassungsrechtlichen Prüfungen bezüglich des Erfordernisses der besonderen Zulassung in zivilrechtlichen Revisionsverfahren vor dem BGH sowie der Ausgestaltung der besonderen Zulassung 433
Sechster Teil: Das Wahlverfahren gem. §§ 164 ff. BRAO 436
A. Ablauf des Auswahlverfahrens und Grundlegendes zum Wahlverfahrenx03 für die Zulassung zur BGH-Anwaltschaft nach §§ 164 ff. BRAO 437
I. Ablauf des Wahlverfahrens 438
1. Einleitung des Wahlverfahrens durch Einberufung des Wahlausschusses 438
2. Vorbereitende erste Sitzung des Wahlausschusses zur Bestellung der Berichterstatter 442
3. Sitzung zur Wahl der BGH-Anwälte 444
4. Zulassung der BGH-Anwälte durch das BMJV 445
5. Überblick über den Ablauf des Wahlverfahrens 446
II. Das Vorschlagsrecht und das Prüfungsrecht der beteiligten Institutionen bezüglich der Bewerber 447
1. Örtliche Rechtsanwaltskammer 447
2. Bundesrechtsanwaltskammer 451
3. Rechtsanwaltskammer beim BGH 452
4. Wahlausschuss 453
5. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 454
6. Ergebnis 457
III. Die Bedürfnisprüfung im Rahmen des Wahlverfahrens gem. § 168 Abs. 2 BRAO 457
IV. Die Richterwahl als Vorbild der Wahl zur BGH-Anwaltschaft 460
B. Verfassungsrechtliche Prüfung der Vorschriften des (Erfordernisses eines) Wahlverfahrens 462
I. Vereinbarkeit der Vorschriften des (Erfordernisses eines) Wahlverfahrens gem. §§ 164 ff. BRAO mit der Berufsfreiheit der Instanzanwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 463
1. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG 463
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 465
a) Einschränkbarkeit 465
b) Vereinbarkeit mit den Grundrechtsschranken-Schranken 465
aa) Formelle Rechtmäßigkeit der Regelungen 465
bb) Materielle Rechtmäßigkeit der Regelungen 465
(1) Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 GG 466
(a) (Un-)Bestimmtheit der fehlenden Festlegung der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen gem. § 167 Abs. 1 BRAO 468
(aa) Systematischer Vergleich der BGH-Anwaltswahl mit der Richterwahl 470
(bb) Interpretation/Auslegung anhand des Telos der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen gem. § 167 Abs. 1 BRAO 471
(b) Unbestimmtheit der fehlenden gesetzlichen Ausgestaltung des konkreten Wahlvorgangs 475
(c) Zwischenergebnis 475
(2) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 476
(a) Legitimer Zweck und legitimes Mittel 476
(aa) Legitimer Zweck der formellen Voraussetzungen des § 166 Abs. 3 BRAO 476
(bb) Legitimer Zweck der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen gem. § 167 Abs. 1 BRAO 477
(cc) Legitimer Zweck des Wahlverfahrens selbst gem. §§ 164 ff. BRAO 478
(dd) Zwischenergebnis 478
(b) Geeignetes Mittel 479
(aa) Bewerbung lediglich von (forensisch und in Rechtsmittelinstanzen) erfahrenen Rechtsanwälten mit einer erwachsenen Persönlichkeit (Eingriff durch die formellen Voraussetzungen gem. § 166 Abs. 3 BRAO) 479
(α) Geeignetheit der formellen Voraussetzungen zur Förderung der Beschränkung auf lediglich (forensisch und in Rechtsmittelinstanzen) erfahrene Rechtsanwälte mit einer erwachsenen Persönlichkeit 479
(β) Geeignetheit der Beschränkung auf lediglich (forensisch und in Rechtsmittel­instanzen) erfahrene Rechtsanwälte mit einer erwachsenen Persönlichkeit zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 481
(bb) Begrenzung des Bewerberkreises auf besonders qualifizierte Rechtsanwälte (Eingriff durch die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen gem. § 167 Abs. 1 BRAO) 481
(α) Geeignetheit der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen nzur Förderung der Beschränkung des Bewerberkreises auf lediglich (forensisch und in Rechtsmittelinstanzen) erfahrene Rechtsanwälte 482
(β) Geeignetheit der Beschränkung des Bewerberkreises auf lediglich besonders qualifizierte Rechtsanwälte zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 485
(γ) Zwischenergebnis 485
(cc) Bestenauslese (Eingriff durch das Wahlverfahren selbst, §§ 164 ff. BRAO) 485
(α) Geeignetheit des Wahlverfahrens zur Förderung der Bestenauslese 485
(β) Geeignetheit der Bestenauslese zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 487
(dd) Gewährleistung einer Filterfunktion und eines effektiven Vier-Augen-Prinzips (Eingriff durch die persönlichen Voraussetzungen gem. § 167 Abs. 1 BRAO) 488
(ee) Zwischenergebnis 488
(c) Erforderliches Mittel 489
(aa) Denkbare mildere Mittel 489
(α) Zulassung von Anwälten mit einer gewissen Notenstufe 489
(β) Auswahl anhand von Noten 490
(bb) Begrenzung des Bewerberkreises auf besonders qualifizierte Rechtsanwälte (Eingriff durch die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen gem. § 167 Abs. 1 BRAO) 492
(α) Erforderlichkeit der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen im Rahmen des Wahlverfahrens zur Förderung der Beschränkung des Bewerberkreises auf lediglich (forensisch und in Rechtsmittelinstanzen) erfahrene Rechtsanwälte 493
(β) Erforderlichkeit der Beschränkung des Bewerberkreises auf lediglich besonders qualifizierte Rechtsanwälte zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 493
(cc) Bestenauslese (Eingriff durch das Wahlverfahren selbst, §§ 164 ff. BRAO) 494
(α) Erforderlichkeit des Wahlverfahrens zur Förderung der Bestenauslese 494
(β) Erforderlichkeit der Bestenauslese zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 494
(dd) Zwischenergebnis 494
(d) Angemessenes Mittel 495
(aa) Abzuwägende Rechtsgüter und Eingriffsintensität 495
(bb) Begrenzung des Bewerberkreises auf besonders qualifizierte Rechtsanwälte (Eingriff durch die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen gem. § 167 Abs. 1 BRAO) 496
(cc) Bestenauslese (Eingriff durch das Wahlverfahren selbst, §§ 164 ff. BRAO) 497
(e) Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung 498
cc) Ergebnis der materiell rechtlichen Prüfung 499
3. Ergebnis 499
II. Weitere Grundrechtseingriffe 499
C. Verfassungsrechtliche Prüfung der Vorschrift der Bedürfnisprüfung 500
I. Vereinbarkeit der Bedürfnisprüfung gem. § 168 Abs. 2 BRAO mit der Berufsfreiheit der Instanzanwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 500
1. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG 500
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 502
a) Einschränkbarkeit 502
b) Vereinbarkeit mit den Grundrechtsschranken-Schranken 502
aa) Formelle Rechtmäßigkeit der Regelungen 503
bb) Materielle Rechtmäßigkeit der Regelungen 503
(1) Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 GG 503
(a) Unbestimmtheit der fehlenden Kriterien zur Bestimmung des Bedarfs 504
(aa) Systematischer Vergleich der BGH-Anwaltswahl mit der Ehrengerichtswahl und der Richterwahl 505
(bb) Interpretation/Auslegung anhand des Telos und Bestimmung des Maßstabs 506
(cc) Korrektur der Bestimmtheitsanforderungen 507
(dd) Zwischenergebnis und Ermittlung und Bestimmung des Bedarfs in der Praxis 510
(α) Anzahl der Richter in den Zivilsenaten des BGH, die Streitwerte im Einzelnen und deren Entwicklung sowie der Frauenanteil 513
(β) Schaffenskraft der BGH-Anwaltschaft 514
(γ) Der Geschäftsanfall für die BGH-Anwaltschaft 520
(δ) Zwischenergebnis 522
(ee) Zwischenergebnis 522
(f) Zwischenergebnis 522
(2) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 523
(a) Legitimer Zweck und legitimes Mittel 523
(aa) Hinreichende Auswahlmöglichkeiten für die Rechtsuchenden 524
(bb) Wirtschaftlich attraktive Tätigkeit beim BGH 525
(cc) Filterfunktion 528
(dd) Chancengleichheit im Zugang zum Recht 528
(ee) Erlangung von ausreichend Erfahrung in Revisionsverfahren 528
(ff) Vertrautheit mit der Rechtsprechung des BGH 529
(gg) Zwischenergebnis 529
(3) Geeignetes Mittel 530
(aa) Filterfunktion 530
(α) Geeignetheit der Bedürfnisprüfung zur Förderung der Filterfunktion 530
(β) Geeignetheit der Filterfunktion zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 531
(bb) Chancengleichheit im Zugang zum Recht 532
(α) Geeignetheit der Bedürfnisprüfung zur Förderung der Chancengleichheit im Zugang zum Recht 532
(β) Geeignetheit der Chancengleichheit im Zugang zum Recht zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 532
(cc) Erlangung von ausreichend Erfahrung in Revisionsverfahren 533
(α) Geeignetheit der Bedürfnisprüfung zur Förderung der Erlangung von ausreichend Erfahrung 533
(β) Geeignetheit der Erlangung von ausreichend Erfahrung zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 534
(dd) Vertrautheit mit der Rechtsprechung des BGH 536
(ee) Zwischenergebnis 536
(f) Erforderliches Mittel 537
(aa) Erlangung von ausreichend Erfahrung in Revisionsverfahren 538
(α) Erforderlichkeit der Bedürfnisprüfung zur Förderung der Erlangung von ausreichend Erfahrung 538
(β) Erforderlichkeit der Erlangung von ausreichend Erfahrung zur Förderung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 538
(bb) Zwischenergebnis 539
(g) Angemessenes Mittel 539
(h) Ergebnis der Verhältnismäßigkeit 542
cc) Ergebnis der materiellen Prüfung 543
3. Ergebnis 544
II. Weitere Grundrechtseingriffe für die Instanzanwaltschaft 544
III. Vereinbarkeit der Bedürfnisprüfung gem. § 168 Abs. 2 BRAO mit dem Recht der Rechtsuchenden auf freie Anwaltswahl gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG 544
1. Schutzbereich 546
2. Eingriff in den Schutzbereich 546
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 547
a) Formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Regelungen 547
aa) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 548
bb) Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung 551
b) Ergebnis der materiell-rechtlichen Prüfung 551
4. Ergebnis 551
D. Verfassungsrechtliche Prüfung des Zusammenspiels des (Erfordernisses eines) Auswahlverfahrens und der Bedürfnisprüfung 552
I. Vereinbarkeit der Ausgestaltung des Wahlverfahrens gem. §§ 164 ff. BRAO mit dem Recht der Bewerber auf angemessene Verfahrensgestaltung sowie eine faire (Wahl-)Chance gem. Art. 12 Abs. 1 GG 552
1. Schutzbereich 553
2. Eingriff(e) in den Schutzbereich 554
a) Rudimentäre Ausgestaltung des Wahlverfahrens 554
b) Zusammensetzung des Wahlausschusses 555
aa) Zusammensetzung des Wahlausschusses in Bezug auf die Bedürfnisprüfung 556
bb) Zusammensetzung des Wahlausschusses in Bezug auf die Bestenauslese 557
c) (Aktuelle) Durchführung des gesamten Wahlvorgangs 560
aa) Ablauf des Abstimmungsvorgangs 560
bb) Bewertungsgrundlagen für den Abstimmungsvorgang 561
d) (Vor)Auswahl durch verschiedene Institutionen 562
e) Bedürfnisprüfung durch den Wahlausschuss und das BMJV 563
f) Weitere Aspekte 564
g) Zwischenergebnis 564
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 565
a) Formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Regelungen 565
aa) Parlamentsvorbehalt gem. Art. 20 Abs. 3 GG 565
bb) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 569
(1) Legitimer Zweck 569
(a) Die Bestenauslese als verfolgter Zweck für alle Eingriffe 569
(b) Die Gewährleistung einer objektiven Entscheidung durch die Zusammensetzung des Wahlausschusses in Verbindung mit der Ausgestaltung des Wahlverfahrens 570
(c) Der Zweck der organisatorischen Arbeitserleichterung für das BMJV durch eine „Vorauswahl“ und eine Bedürfnisprüfung des Wahlausschusses 570
(d) Zwischenergebnis 572
(2) Geeignetes Mittel 573
(a) Rudimentäre Ausgestaltung des Wahlverfahrens 573
(b) Bedürfnisprüfung durch den Wahlausschuss 574
(c) Zusammensetzung des Wahlausschusses in Bezug auf die Bedürfnisprüfung 575
(d) Durchführung des gesamten Wahlvorgangs 577
(e) Prüfungsrechte im Sinne von Ablehnungsrechten verschiedener Institutionen 580
(f) Zwischenergebnis 581
(3) Erforderliches Mittel 582
(4) Angemessenes Mittel 583
(5) Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung 586
b) Ergebnis der materiell-rechtlichen Prüfung 587
4. Ergebnis 587
II. Vereinbarkeit des Wahlverfahrens mit dem Anspruch der Bewerber auf Wahl- und Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG (ggf. i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) 587
III. Vereinbarkeit des Wahlverfahrens mit einem Anspruch der Bewerber aus Art. 33 GG 588
IV. Vereinbarkeit des Auswahl- und Zulassungsverfahrens mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG 589
V. Vereinbarkeit des Auswahl- und Zulassungsverfahrens mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG 590
E. Fazit der verfassungsrechtlichen Prüfungen bezüglich des gesamten Wahlverfahrens 591
Siebenter Teil: Weitere verfassungsrechtliche Prüfungen 593
A. Eingriffe in weitere Rechte der Instanzanwaltschaft 593
I. Vereinbarkeit des Verbots der Mischsozietät für die Instanzanwaltschaft gem. § 173a BRAO mit der Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG 594
1. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG 594
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 595
a) Formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Regelungen 595
aa) Verhältnismäßigkeit 596
(1) Legitimer Zweck 596
(2) Geeignetes Mittel 597
(a) Geeignetheit der Sozietätsbeschränkung gem. § 173a BRAO für die innere und äußere Unabhängigkeit 598
(b) Geeignetheit der inneren und äußeren Unabhängigkeit für die konkreten Gemeinwohlbelange 599
(aa) Geeignetheit der der inneren und äußeren Unabhängigkeit aufgrund der Sozietätsbeschränkung für die Gewährleistung einer Filterfunktion 600
(bb) Geeignetheit der der inneren und äußeren Unabhängigkeit aufgrund der Sozietätsbeschränkung für die Gewährleistung eines Bearbeiterwechsels 601
(cc) Geeignetheit der der inneren und äußeren Unabhängigkeit aufgrund der Sozietätsbeschränkung für die Gewährleistung einer persönlichen sowie ordnungsgemäßen Bearbeitung der Revisionsmandate durch den beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt 601
(c) Geeignetheit der konkreten Gemeinwohlbelange für die Gewährleistung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 603
(d) Zwischenergebnis 603
(3) Erforderliches Mittel 604
(4) Angemessenes Mittel 606
bb) Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung 606
b) Ergebnis der formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung 607
3. Ergebnis der Prüfung von Art. 12 Abs. 1 GG 607
II. Weitere betroffene Grundrechte bzgl. der Sozietätsbeschränkung gem. § 173a BRAO 607
III. Weitere Grundrechtseingriffe 607
B. Eingriffe in Rechte der BGH-Anwaltschaft 607
I. Vereinbarkeit der Kanzleisitzpflicht in Karlsruhe für die BGH-Anwaltschaft, § 172a BRAO 608
II. Vereinbarkeit der Beschränkung der Sozietätsgröße für die BGH-Anwaltschaft, § 173a Abs. 1 BRAO 610
III. Vereinbarkeit der eingeschränkten Möglichkeit zur Bestellung einer Vertretung und eines Abwicklers der Kanzlei für die BGH-Anwaltschaft gem. § 173 BRAO 611
C. Ergebnis 612
Achter Teil: Rechtsschutzmöglichkeiten der abgelehnten/gescheiterten Bewerber 613
A. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsanwaltskammern 615
I. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der örtlichen RAK 616
1. Statthafte Klageart 617
a) Verpflichtungsklage 618
b) Allgemeine Leistungsklage und Anfechtungsklage 624
2. Weitere Sachentscheidungsvoraussetzungen 624
II. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der BRAK 625
III. Rechtsschutz gegen Maßnahmen RAK beim BGH 625
IV. Korrektur der gerichtlichen Zuständigkeit und des Klagegegners bei einer Ablehnung durch eine Rechtsanwaltskammer 626
B. Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Wahlausschusses 629
I. Prüfung der Eignung gem. § 167 Abs. 1 BRAO 630
II. Nichtbenennung durch den Wahlausschuss gem. § 168 Abs. 2 BRAO 633
1. Statthafte Klageart 633
a) Wahlanfechtungsklage 633
b) Verpflichtungsklage bzw. kombinierte Leitungs- und Anfechtungsklage 637
c) Auswahlmöglichkeit des abgelehnten Bewerbers 640
2. Weitere Aspekte des Rechtsschutzes: Beurteilungsspielraum 641
III. Bedürfnisprüfung 642
IV. Nicht Erfolg versprechender Listenplatz 643
C. Rechtsschutz gegen Maßnahmen des BMJV 643
I. Nichtzulassung durch das BMJV 644
II. Bedürfnisprüfung 647
D. Korrektur bezüglich des Rechtswegs 647
I. Recht auf effektiven Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG 649
1. Eingriff in den Schutzbereich 649
2. Zwischenergebnis 652
3. Ergebnis 652
II. Korrektur des Rechtswegs aufgrund rechtspolitischer Erwägungen 652
E. Akteneinsichtsrecht, § 167a BRAO 653
Neunter Teil: Gesamtergebnis 655
A. Geschichte 655
B. Grundlagen zum anwaltlichen Berufsbild und Prozessrecht 656
C. Das Revisionsverfahren 657
D. Rechtsvergleich 658
E. Ergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfungen 659
I. Das Erfordernis der besonderen Zulassung 660
1. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit der Berufsfreiheit der Instanzanwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 660
2. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Instanzanwaltschaft und der besonderen Anwaltschaft gem. Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG 664
3. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit der Freiheit der Advokatur gem. Art. 12, 20 Abs. 3 GG 665
4. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit dem Recht der Rechtsuchenden auf gerichtliche Vertretung durch einen frei gewählten vollkommen unabhängigen Rechtsanwalt seines Vertrauens gem. Art. 2 Abs. 1 i.  665
5. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit dem Recht der Rechtsuchenden aus der Rechtsschutzgarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG bzw. dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG 666
6. Vereinbarkeit der beschränkten Postulationsfähigkeit gem. § 172 BRAO mit der Berufsfreiheit der BGH-Anwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 667
7. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der BGH-Anwaltschaft und der Instanzanwaltschaft gem. Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG 667
8. Vereinbarkeit des Erfordernisses der besonderen Zulassung i. V. m. der Ausgestaltung mit der Freiheit der Advokatur gem. Art. 12, 20 Abs. 3 GG (bezogen auf die BGH-Anwaltschaft) 667
II. Das Erfordernis eines (Aus-)Wahlverfahrens sowie dessen Ausgestaltung 668
1. Vereinbarkeit der Vorschriften des (Erfordernisses eines) Wahlverfahrens gem. §§ 164 ff. BRAO mit Berufsfreiheit der Anwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 668
2. Vereinbarkeit der Bedürfnisprüfung gem. § 168 Abs. 2 BRAO mit der Berufsfreiheit der Anwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 670
3. Vereinbarkeit der Bedürfnisprüfung gem. § 168 Abs. 2 BRAO mit dem Recht der Rechtsuchenden auf freie Anwaltswahl gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG 671
4. Vereinbarkeit der Ausgestaltung des Wahlverfahrens gem. §§ 164 ff. BRAO mit dem Recht auf angemessene Verfahrensgestaltung sowie eine faire (Wahl-)Chance gem. Art. 12 Abs. 1 GG 672
5. Vereinbarkeit des Auswahl- und Zulassungsverfahrens gem. §§ 164 ff. BRAO mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Instanzanwaltschaft in Bezug auf Bewerber zum Notaramt gem. Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG 674
III. Weitere Eingriffe 675
1. Vereinbarkeit der Sozietätsbeschränkung gem. § 173a BRAO mit der Berufsfreiheit der Instanzanwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 675
2. Vereinbarkeit der Kanzleisitzpflicht in Karlsruhe gem. § 172a BRAO mit der Berufsfreiheit der BGH-Anwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 675
3. Vereinbarkeit der Sozietätsbeschränkung gem. § 173a Abs. 1 BRAO mit der Berufsfreiheit der BGH-Anwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 676
4. Vereinbarkeit der eingeschränkten Möglichkeit zur Bestellung einer Vertretung und eines Abwicklers der Kanzlei gem. § 173 BRAO mit der Berufsfreiheit der BGH-Anwaltschaft gem. Art. 12 Abs. 1 GG 676
F. Rechtsschutzmöglichkeiten der abgelehnten Bewerber 677
I. Rechtsschutz gegen Maßnahmen einer örtlichen RAK 677
II. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der BRAK 678
III. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der RAK beim BGH 678
IV. Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Wahlausschusses 679
V. Rechtsschutz gegen Maßnahmen des BMJV 680
VI. Keine Korrektur des Rechtswegs/Keine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG 680
VII. Akteneinsichtsrecht gem. § 167a BRAO 681
G. Bewertung und Schlussfolgerung 681
Zehnter Teil: Anhang 685
1. BGH – E-Mail des Referats J vom 20.09.2022 686
2. BGH – E-Mail des Referats J vom 29.09.2020 687
3. BGH-Präsident – Voraussetzungen des BGH 688
Literaturverzeichnis 692
Stichwortverzeichnis 709