Abriss zu Lasten Dritter

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Abriss zu Lasten Dritter
Die Konsequenzen der sicherheitsrechtlichen Verpflichtung eines zivilrechtlich Nichtberechtigten am Beispiel der Abrissverfügung und die Notwendigkeit einer sogenannten Duldungsverfügung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1574
(2025)
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Lorenz Summerer studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg und absolvierte von 2017 bis 2019 das Rechtsreferendariat am OLG Nürnberg. Während des Studiums und des Rechtsreferendariats, wie auch nach dem zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete er bis Mai 2020 im wissenschaftlichen Bereich an der FAU Erlangen-Nürnberg, zuletzt als Akademischer Rat. Seit Juni 2020 ist er in verschiedenen Verwendungen im Verwaltungsdienst der Bayerischen Polizei eingesetzt. Darüber hinaus ist er seit 2024 nebenamtlich in der Rechtsreferendarausbildung tätig.Abstract
Wird der Adressat einer öffentlich-rechtlichen Abrissverfügung verpflichtet, ein Gebäude abzureißen, an dem ein Dritter zivilrechtlich berechtigt ist, kommt es zu einer Kollision der Abrissverpflichtung des Verfügungsadressaten einerseits und den entgegenstehenden Rechten des Dritten andererseits. Nach einer in der Rechtsprechung und großen Teilen der Literatur noch vorherrschenden Meinung folgt aus dieser Kollision, dass der Abrissverfügung wegen der Rechtspositionen des Dritten ein Vollstreckungshindernis entgegenstehe. Dieses Vollstreckungshindernis müsse durch den Erlass einer sogenannten Duldungsverfügung ausgeräumt werden. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, herauszufinden, welche Rechtsfolgen eine behördliche Verfügung tatsächlich nach sich zieht, die ihren Adressaten zum Abriss eines Gebäudes verpflichtet, an dem ein Dritter zivilrechtlich berechtigt ist und ob zur Verhinderung dieser Rechtsfolgen eine Duldungsverfügung an den Dritten ergehen muss.»Demolition at the Expense of Third Parties. The Consequences of the Security Law Obligation of a Person without Sufficient Civil Law Rights, Using the Example of a Demolition Order and the Necessity of a So-Called Toleration Order«: If the addressee of a public-law demolition order is required to demolish a building to which a third party has a civil-law right, a conflict arises between the addressee's obligation to demolish and the conflicting rights of the third party. The aim of this study was to determine the legal consequences of such a demolition order and whether a toleration order must be issued to the third party to prevent these legal consequences.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Kapitel 1: Einführung | 19 | ||
§ 1 Ausgangspunkt | 19 | ||
§ 2 Die Problemkonstellation(en) | 21 | ||
§ 3 Rechtliche Grundlagen | 23 | ||
Kapitel 2: Die Verpflichtungskonstellation in der ersten Fallvariante: Der aus dem Eigentum (mit-)berechtigte Dritte | 26 | ||
§ 1 Konsequenzen für die Abrissverfügung aus der Kollision von öffentlich-rechtlicher Verpflichtung und zivilrechtlicher Nichtberechtigung | 27 | ||
A. Allgemeine Abgrenzung und Darstellung der möglichen Konsequenzen | 28 | ||
I. Unwirksamkeit wegen Nichtigkeit | 28 | ||
1. Begriff der Wirksamkeit | 28 | ||
a) Bindungswirkung, Beachtlichkeit und Feststellungswirkung | 29 | ||
b) Voraussetzung und Dauer der Wirksamkeit | 30 | ||
c) Unterscheidung von äußerer und innerer Wirksamkeit | 31 | ||
d) Unterscheidung von Wirksamkeit und Bestandskraft | 31 | ||
e) Unterscheidung von Wirksamkeit und rechtlicher Existenz | 33 | ||
2. Begriff und Folge der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes | 33 | ||
II. Rechtswidrigkeit | 34 | ||
1. Begriff und Folge | 34 | ||
2. Verhältnis von Rechtswidrigkeit und Wirksamkeit | 35 | ||
III. Nichtvollstreckbarkeit | 36 | ||
1. Rechtliche Grundlagen der Zwangsvollstreckung | 36 | ||
2. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen und -hindernisse | 37 | ||
3. Verhältnis von Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit zur Vollstreckbarkeit | 38 | ||
B. Folgen für die weiteren Untersuchungen | 39 | ||
§ 2 Prüfung der Konsequenzen für die Abrissverfügung – wegen der entgegenstehenden Eigentumsposition eines Dritten | 40 | ||
A. Die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abrissverfügung und die Folgen von deren Nichterfüllung | 40 | ||
I. Mögliche Rechtsgrundlage(n) der Abrissverfügung | 40 | ||
1. Das Verhältnis der möglichen Eingriffsgrundlagen zueinander | 41 | ||
2. Folgen für die weiteren Untersuchungen | 45 | ||
II. Formelle Rechtmäßigkeit | 46 | ||
1. Zuständigkeit der (allgemeinen) Sicherheits- und der Bauaufsichtsbehörde | 46 | ||
2. Verfahren | 50 | ||
a) Am Verwaltungsverfahren Beteiligte | 50 | ||
b) Pflicht zur Anhörung | 52 | ||
III. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Eingriffsgrundlagen | 54 | ||
IV. Adressatenwahl | 59 | ||
1. Kreis der möglichen Adressaten – Störereigenschaft | 59 | ||
a) Einschlägige Adressatenregelungen | 59 | ||
b) Anwendung auf den vorliegenden Fall | 62 | ||
aa) Allgemein-sicherheitsrechtliche Abrissverfügung | 62 | ||
(1) Handlungsstörer | 62 | ||
(2) Zwischenergebnis | 76 | ||
(3) Zustandsstörer | 77 | ||
bb) Bauordnungsrechtliche Abrissverfügung | 80 | ||
(1) Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten | 80 | ||
(2) Handlungsstörer | 82 | ||
(3) Zustandsstörer | 85 | ||
cc) Inanspruchnahme eines Nichtstörers | 87 | ||
c) Zwischenergebnis | 88 | ||
2. Die Auswahlentscheidung zwischen mehreren möglichen Adressaten | 89 | ||
V. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme | 91 | ||
1. Allgemeine Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Abrissverfügung | 91 | ||
2. Ungeeignetheit einer gegenüber einem zivilrechtlich Nichtberechtigten erlassenen Abrissverfügung | 93 | ||
a) Das Vorliegen von „Unmöglichkeit“ | 94 | ||
aa) Die Definition des Unmöglichen im Verwaltungsrecht | 95 | ||
(1) Der Rückgriff auf die Definition im Zivilrecht und deren verwaltungsspezifische Modifikation durch Carlludwig Franck | 96 | ||
(a) Der Unmöglichkeitsbegriff im Zivilrecht | 96 | ||
(b) Die verwaltungsrechtsspezifische Begriffsdifferenzierung zwischen dem Unmöglichen und dem Undenkbaren | 103 | ||
(2) Die Untersuchung der Verwendung des Unmöglichkeitsbegriffs in der verwaltungsrechtlichen Lehre und Rechtspraxis durch Günter Erbel | 105 | ||
bb) Unmöglichkeit im vorliegend untersuchten Fall | 110 | ||
b) Zwischenergebnis | 115 | ||
c) Verwaltungsrechtliche Konsequenzen der Unmöglichkeit | 116 | ||
aa) Die Voraussetzungen für den Eintritt der Nichtigkeitsfolge | 117 | ||
(1) Absolute Nichtigkeitsgründe nach § 44 Abs. 2 VwVfG | 117 | ||
(2) Die Generalklausel nach § 44 Abs. 1 VwVfG | 118 | ||
(a) Ein besonders schwerwiegender Fehler | 119 | ||
(aa) Anhaltspunkte in § 44 Abs. 2 VwVfG | 119 | ||
(bb) Erkenntnisgewinn aus dem Zivilrecht | 121 | ||
(cc) Die Gesetzesbegründung | 126 | ||
(dd) Einzelfallbetrachtung | 127 | ||
(b) Offensichtlichkeit des Fehlers | 128 | ||
(3) Die Erfüllung der Voraussetzungen des § 44 VwVfG im vorliegend untersuchten Fall | 129 | ||
(a) Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG | 129 | ||
(aa) Tatbestandsvoraussetzungen | 129 | ||
(bb) Rechtfertigungsmöglichkeiten | 130 | ||
(α) Einverständnis des Dritten | 130 | ||
(β) Rechtfertigung des Verhaltens durch den zum Abriss verpflichtenden Verwaltungsakt | 131 | ||
(γ) Gesetzliche Rechtfertigungsgründe | 139 | ||
(δ) Rechtfertigung durch eine Duldungspflicht des Dritten | 152 | ||
(cc) Zwischenergebnis zur Frage nach der Nichtigkeit der Grundverfügung gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG | 187 | ||
(b) Nichtigkeit wegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers nach § 44 Abs. 1 VwVfG | 188 | ||
(aa) Kein eigener Anwendungsbereich des § 44 Abs. 1 VwVfG neben § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG | 189 | ||
(bb) Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 VwVfG | 193 | ||
bb) Zwischenergebnis | 194 | ||
B. Ergebnis der Rechtmäßigkeitsprüfung | 195 | ||
C. Nichtvollstreckbarkeit der Grundverfügung | 196 | ||
§ 3 Die Duldungsverfügung | 198 | ||
A. Notwendigkeit und Inhalt der Duldungsverfügung | 198 | ||
B. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen | 202 | ||
I. Rechtsgrundlage der Duldungsverfügung | 202 | ||
II. Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Duldungsverfügung | 204 | ||
1. Zuständigkeit | 204 | ||
2. Verfahren | 205 | ||
a) Am Verwaltungsverfahren Beteiligte | 205 | ||
b) Verbindung von Verwaltungsverfahren | 207 | ||
c) Beachtlichkeit von Abriss- und Duldungsverfügung | 208 | ||
d) Anhörung des Drittberechtigten | 209 | ||
III. Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Duldungsverfügung | 210 | ||
1. Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der Eingriffsgrundlage | 210 | ||
2. Richtung der Maßnahme – Störereigenschaft | 213 | ||
3. Verhältnismäßigkeit | 215 | ||
IV. Zeitpunkt des Erlasses der Duldungsverfügung | 216 | ||
§ 4 Ergebnis zur ersten Fallvariante: Entgegenstehende Rechte eines dinglich Berechtigten | 221 | ||
Kapitel 3: Die Verpflichtungskonstellation in der zweiten Fallvariante: Der obligatorisch (und besitzrechtlich) berechtigte Dritte | 226 | ||
§ 1 Prüfung der Konsequenzen für die Abrissverfügung – wegen der entgegenstehenden obligatorischen Rechte eines Dritten | 227 | ||
A. Die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abrissverfügung und die Folgen ihrer Nichterfüllung | 228 | ||
I. Die Rechtsgrundlagen der Abrissverfügung und die Erfüllung ihrer Tatbestandsvoraussetzungen | 228 | ||
II. Formelle Rechtsmäßigkeit – Zuständigkeit und Verfahren | 229 | ||
III. Adressat der Maßnahme | 233 | ||
IV. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme | 235 | ||
1. Das Vorliegen von Unmöglichkeit | 236 | ||
a) Die Definition von rechtlicher Unmöglichkeit im Verwaltungsrecht | 236 | ||
aa) Der Ansatz von Carlludwig Franck – Rückgriff auf das Zivilrecht | 236 | ||
bb) Der Ansatz von Günter Erbel – verwaltungsrechtsspezifische Begriffsdifferenzierungen | 239 | ||
b) Unmöglichkeit im vorliegend untersuchten Fall | 241 | ||
aa) Dem Eigentümer entgegenstehende Rechte des Mieters | 241 | ||
(1) Vertragliche Abwehr- und Gewährleistungsrechte | 241 | ||
(a) Zurverfügungstellung in einem öffentlich-rechtlichen Vorgaben entsprechenden Zustand | 241 | ||
(b) Erhaltung der Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand | 243 | ||
(c) Zwischenergebnis | 244 | ||
(2) Deliktsrechtliche Vorschriften | 244 | ||
(3) Besitzrechtliche Vorschriften | 246 | ||
(a) Gesetzlicher Anspruch auf Unterlassung der Besitzstörung | 246 | ||
(aa) Verbotene Eigenmacht | 246 | ||
(bb) Konkrete Gefahr der Wiederholung | 248 | ||
(cc) Mittelbarer Besitzer | 248 | ||
(b) Selbsthilferecht des Besitzers | 249 | ||
(4) Zwischenergebnis | 250 | ||
bb) Das Vorliegen von Unmöglichkeit – ausgehend von einer zivilrechtlichen Begriffsdefinition | 250 | ||
(1) Mangelnde Rechtsmacht | 251 | ||
(2) Verstoß gegen ein Verbotsgesetz | 254 | ||
cc) Das Vorliegen von Unmöglichkeit – ausgehend von einer verwaltungsrechtsspezifischen Begriffsdefinition | 256 | ||
(1) Privatrechtlich unausführbarer Verwaltungsakt | 257 | ||
(2) Öffentlich-rechtlich unausführbarer Verwaltungsakt | 258 | ||
(3) Zwischenergebnis | 258 | ||
2. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen der Unmöglichkeit | 259 | ||
a) Nichtigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG und § 44 Abs. 1 VwVfG | 260 | ||
b) Rechtfertigungsmöglichkeiten | 263 | ||
aa) Kündigung des Vertragsverhältnisses | 263 | ||
bb) Rechtfertigung der Verletzung von (Rechts-)Positionen des Mieters | 265 | ||
(1) Rechtfertigung durch spezielle mietrechtliche Duldungspflichten | 266 | ||
(a) Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen | 266 | ||
(b) Duldung von Mangelbeseitigungsmaßnahmen | 268 | ||
(c) Zwischenergebnis | 271 | ||
(d) Konsequenzen für die Rechtfertigung der Eingriffshandlung | 271 | ||
(2) Gesetzliche Rechtfertigungsmöglichkeiten und Duldungspflichten | 272 | ||
(a) Einwilligung, gesetzlicher Notstand und Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Interesse | 273 | ||
(aa) Anwendbarkeit der Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag | 274 | ||
(bb) Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag | 275 | ||
(b) Zwischenergebnis | 277 | ||
(3) Rechtfertigung durch den Grundverwaltungsakt selbst | 277 | ||
(a) Kein ausreichender Regelungsinhalt des Verwaltungsaktes | 277 | ||
(b) Zivilrechtliche Folgewirkungen des Verwaltungsaktes – keine Auflösung der Pflichtenkollision ipso iure | 278 | ||
(aa) Fabian Michls Ansatz zur Auflösung der Pflichtenkollision | 278 | ||
(bb) Bedingte Tauglichkeit von Michls Ansatz zur Auflösung der Konfliktsituation | 280 | ||
(α) Störer im Sinne des § 862 Abs. 1 S. 1 BGB | 281 | ||
(β) Die rechtliche Unmöglichkeit des besitzrechtlichen Abwehranspruchs nach § 862 Abs. 1 S. 2 BGB gemäß § 275 Abs. 1 BGB | 283 | ||
(γ) Der Verstoß gegen das Verbotsgesetz des § 858 Abs. 1 BGB als Voraussetzung der rechtlichen Unmöglichkeit | 283 | ||
(cc) Zwischenergebnis | 284 | ||
c) Zwischenergebnis | 285 | ||
B. Ergebnis der Rechtmäßigkeitsprüfung | 289 | ||
C. Nichtvollstreckbarkeit der Grundverfügung | 290 | ||
§ 2 Notwendigkeit und Voraussetzungen einer Duldungsverfügung | 291 | ||
A. Notwendigkeit einer Duldungsverfügung | 291 | ||
B. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Duldungsverfügung | 292 | ||
I. Rechtsgrundlage und formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Duldungsverfügung | 292 | ||
II. Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Duldungsverfügung | 294 | ||
1. Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der Eingriffsgrundlage | 294 | ||
2. Richtung der Maßnahme – Störereigenschaft | 296 | ||
3. Verhältnismäßigkeit | 297 | ||
4. Zeitpunkt des Erlasses der Duldungsverfügung | 298 | ||
§ 3 Ergebnis zur zweiten Fallvariante: Entgegenstehende Rechte eines obligatorisch berechtigten Besitzers | 300 | ||
Kapitel 4: Gesamtergebnis | 305 | ||
Literaturverzeichnis | 308 | ||
Stichwortverzeichnis | 321 |