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Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung

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Yanik, I. (2025). Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59598-3
Yanik, Ibrahim. Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59598-3
Yanik, I (2025): Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59598-3

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Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung

Yanik, Ibrahim

Internetrecht und Digitale Gesellschaft, Vol. 81

(2025)

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About The Author

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth war Ibrahim Yanik von November 2020 bis September 2025 ebenda als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht (Prof. Dr. Robert Magnus) tätig. Seine Dissertation unter der Betreuung von Prof. Dr. Brian Valerius wurde im April 2025 von der Juristischen Fakultät der Universität Passau angenommen. Er wurde vom Freistaat Bayern mit dem Preis für gute Lehre 2024 ausgezeichnet. Seit März 2021 ist er als Lehrkraft für das Recht der präklinischen Notfallmedizin an Berufsfachschulen für Notfallsanitäter in Bayern tätig.

Abstract

Der Einsatz algorithmenbasierter Systeme wird angesichts fortschreitender Entwicklungen bei Schlüsseltechnologien der Künstlichen Intelligenz zunehmend auch für den Bereich der Justiz erwogen. Die Arbeit widmet sich den technischen und rechtlichen Grundlagen des Einsatzes solcher Systeme speziell in der Strafzumessung. Anhand des geltenden Strafzumessungsrechts wird zunächst die Komplexität der praktischen Umsetzung der Strafzumessungsaufgabe skizziert. Daraufhin wird aufgezeigt, dass der Einsatz von Systemen, entwickelt auf Basis maschinellen Lernens unter Heranziehung einer Vielzahl von Strafzumessungsentscheidungen, zur Unterstützung der richterlichen Entscheidung durchaus realisierbar erscheint, aber auch grundlegende Umsetzungshürden zu überwinden sind. Schließlich wird der rechtliche Rahmen des Einsatzes derartiger Systeme erörtert. Im Ergebnis ist ihre Nutzung zur Entscheidungsunterstützung rechtlich zulässig, jedoch nur, soweit gewährleistet ist, dass insbesondere die richterliche Unabhängigkeit und grundlegende Rechte des Angeklagten nicht verletzt werden.»Algorithmic Decision Systems in Sentencing«: The thesis examines the technical and legal foundations of Algorithmic Decision Systems in sentencing. It demonstrates that, despite practical implementation challenges, the development of such systems appears in principle feasible for the purpose of supporting judicial decisions. From a legal perspective, their use is permissible - provided that, in particular, judicial independence and the fundamental rights of the defendant are fully safeguarded at all stages of deployment and use.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einführung 21
A. Hintergrund, Idee und Fragestellung 21
B. Terminologische Grundlagen 23
I. Grundidee: Einsatz algorithmenbasierter Systeme 23
1. Algorithmen 23
2. Algorithmen und Entscheidungsfindung 24
3. Algorithmen und Strafzumessung 25
II. Entwicklung algorithmenbasierter Systeme/Künstliche Intelligenz 25
1. Regelbasierte Systeme/Expertensysteme 25
2. Auf maschinellem Lernen basierende Systeme 26
3. Zum Begriff der Künstlichen Intelligenz (KI) 28
III. Herangehensweisen zur Entwicklung algorithmenbasierter Systeme für die Strafzumessung 30
Kapitel 2: Grundlagen der Strafzumessung 31
A. Überblick 31
B. Der straftheoretische Hintergrund der Strafzumessung: Die Zwecke der Strafe 32
I. Grundpositionen – Vergeltung contra Prävention 33
1. Absolute Straftheorien: Vergeltung verschuldeten Unrechts 34
2. Strafe zur Prävention künftiger Straftaten 35
a) Spezialprävention 35
b) Generalprävention 37
II. Von den Stärken und Schwächen der Grundpositionen zu expressiven Straf- und den Vereinigungstheorien 38
1. Stärken und Schwächen der Grundpositionen 38
2. Expressive Straftheorien 40
3. Vereinigungstheorien 41
III. Die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung des BVerfG sowie des BGH 41
C. Der Vorgang der Strafzumessung: Die notwendigen Schritte für das finale Strafmaß 43
I. Die Strafe – Die möglichen staatlichen Reaktionen auf eine Straftat 43
1. Zweispurigkeit des materiell-rechtlichen Sanktionensystems: Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 61ff. StGB 44
a) Bedeutung der Maßregeln im Sanktionensystem 45
b) Maßregeln der Besserung und Sicherung im Überblick 46
2. Die möglichen Reaktionen auf eine Straftat 47
a) Keine Strafe trotz Schuld 47
aa) Absehen von Strafe gem. § 60 StGB 47
bb) Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB 48
b) Haupt- und Nebenstrafen des StGB 50
aa) Geldstrafe, §§ 40–43 StGB 50
bb) Freiheitsstrafe sowie Strafaussetzung zur Bewährung, §§ 38f. und 56ff. StGB 52
cc) Nebenstrafe und Nebenfolgen 53
II. Die Zumessung – Von der Findung des Strafrahmens bis zur Festlegung der konkreten Strafe 54
1. Die Ausrichtung der Strafzumessung an den Strafzwecken 57
a) Die Bedeutung dieser Phase 57
b) Der Ausgleich verschiedener Strafzwecke 57
aa) Die Schuld des Täters als Grundlage und Begrenzung 58
bb) Verhältnis von Schuldausgleich und Prävention 59
(1) Stellenwerttheorie und Strafzumessung als sozialer Gestaltungsakt 59
(2) Spielraum schuldangemessener Strafen bzw. Schuldrahmen? 60
cc) Tatproportionale Strafzumessung 61
c) Keine ideale Strafzumessungstheorie 62
2. Die Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens 64
a) Normalstrafrahmen und Strafrahmenverschiebungen 64
b) Strafrahmen bei Tateinheit sowie Gesamtstrafrahmen bei Tatmehrheit 66
aa) Tateinheit und Gesetzeskonkurrenz 66
bb) Gesamtstrafrahmen bei Tatmehrheit 67
3. Ermittlung der relevanten Strafzumessungstatsachen 67
a) Ausgangspunkt: § 46 StGB 68
b) Die Strafzumessungsschuld 70
aa) Die Bedeutung der Strafzumessungsschuld 70
bb) Der Inhalt der Strafzumessungsschuld 71
cc) Tatbezogenheit vs. „täterausgerichtete“ Schuldbewertung? 74
c) Präventionserhebliche Tatumstände 75
4. Festlegung der Bewertungsrichtung 76
5. Gewichtung und Abwägung von Strafzumessungsumständen 78
a) Gewichtung von Strafzumessungsumständen 78
b) Abwägung der Strafzumessungsumstände gegeneinander 79
c) Einstufung anhand des verschuldeten Unrechts 80
6. Umwertung in ein Strafmaß 80
a) Problemstellung: Von verschuldetem Unrecht zu einer konkreten Strafe –‌ (k)‍ein Maßstab? 80
b) Ausgangslage: Der Strafrahmen als gesetzlich definierter Wertmaßstab 82
aa) Die innere Logik des Strafrahmens 83
(1) Der Strafrahmen als „kontinuierliche Schwereskala“ 83
(2) Andere Konzeptionen einer inneren Strafrahmenlogik 83
bb) Konsequenzen 84
c) Die Verknüpfung des verschuldeten Unrechts mit dem Strafrahmen 85
aa) Gedanklicher Durchschnittsfall als Referenzwert 86
bb) Bezugspunkte aus der Strafzumessungspraxis 87
(1) „Der Regelfall“ als Bezugspunkt 87
(2) Der „richterliche Wertungskonsens“ als Orientierungswert 88
(3) Bewertung: Strukturierte Umwertung statt Gesamtwürdigung 90
d) Die Einordnung der Tat in den Strafrahmen – Einstieg und Individualisierung 92
e) Besonderheit der Spielraumtheorie: Prävention innerhalb des Spielraums des Schuldangemessenen 94
7. Strafzumessungsfolgeentscheidungen (insbesondere Strafaussetzung gem. § 56 StGB) 94
III. Die Begründung – Darstellung der Strafzumessungsentscheidung in den Urteilsgründen 96
1. Pflicht zur Begründung der Strafzumessungsentscheidung 96
2. Inhalt der Strafzumessungsbegründung 97
3. Anforderungen an die Darstellung 97
a) Verfahrensrechtliche Anforderungen 97
b) Sachlich-rechtliche Anforderungen 98
c) Nachvollziehbar, aber nicht nachbildbar 99
D. Perspektiven für die Strafzumessung: Aktuelle Entwicklungen zur Optimierung der Strafzumessungspraxis 101
I. Hintergrund: Empirische Befunde zu Auffälligkeiten in der Strafzumessungspraxis 101
1. Regionale Strafmaßdivergenzen 101
2. Weitere Tendenzen innerhalb der Strafzumessungspraxis 102
3. Bewertung 105
II. Vorschläge und Ansätze zur Optimierung der Strafzumessung 106
1. Änderungen des StGB 106
2. Stärkung der Strafzumessungsrechtswissenschaft 108
3. Mechanismen zur Unterstützung der Praxis 109
4. Technischer Fortschritt und Strafzumessung 112
5. Ausblick 114
Kapitel 3: Realisierbarkeit des Einsatzes algorithmenbasierter Systeme in der Strafzumessung aus technischer Sicht 116
A. Überblick 116
B. Voraussetzungen für die Entwicklung algorithmenbasierter Systeme für die Strafzumessung 117
I. Die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine 117
1. Ausgangslage: Richterliche Feststellungen in natürlicher Sprache – Ein „Wust aus unstrukturierten Daten“ 118
2. Ansätze zur Verarbeitung natürlicher Sprache durch Computeranwendungen 119
a) IBMs Watson 120
b) Large Language Models 121
3. Mögliche Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen dem Strafrichter und dem System 122
a) Vollständig automatisierte Sachverhaltserfassung 122
aa) (Large) Language Models im juristischen Kontext 122
bb) Ansätze aus dem deutschsprachigen Raum 123
b) Vorstrukturierung und Vereinfachung 125
aa) Vorstrukturierung der Benutzeroberfläche 125
bb) „Besonders schweres Handlungsunrecht“ 126
II. „Algorithmierbarkeit“ des Strafzumessungsvorgangs als zentrale technische Voraussetzung 128
1. Ausgangslage: Algorithmen „verstehen“ nicht 128
2. Mögliche Herangehensweisen für die Entwicklung algorithmenbasierter Systeme für die Strafzumessung 129
a) Regelbasierter Entwicklungsansatz 129
aa) Idee: Die Strafzumessungsentscheidung als das Ergebnis einer Vielzahl von in einzelne Schritte heruntergebrochenen Einzelanweisungen 129
bb) Grundlegende Umsetzungshürden 130
b) Auf maschinellem Lernen basierender Entwicklungsansatz 131
aa) Idee: Entwicklung von Entscheidungsstrukturen aus einer Vielzahl von Strafzumessungserwägungen 131
bb) Grundlegende Umsetzungshürden 132
C. Entwicklungsschritte auf dem Weg zu einem algorithmenbasierten System für die Strafzumessung 133
I. Von einer formalisierten zu einer automatisierten Strafzumessung? 133
1. von Linstows „Berechenbares Strafmaß“ 134
a) Grundüberlegung: Schuld als eine zu definierende Größe 134
b) von Linstows Strafzumessungsmethodik 135
2. Giannoulis’ „Studien zur Strafzumessung“ 136
a) Grundüberlegungen 136
b) Die Entwicklung einer Strafzumessungstabelle 137
c) Überlegungen zu einem Decision-Support-System auf Basis der Fuzzy-Logik 138
3. Potenzial eines regelbasierten Ansatzes 139
II. Von einer Vielzahl an Strafzumessungsentscheidungen zu einer automatisierten Strafzumessung? 140
1. Grundidee: Eine Vielzahl an Entscheidungen als Grundlage algorithmenbasierter Systeme für die Strafzumessung 140
a) Ausgangslage: Die Suche nach Gesetzmäßigkeiten 140
b) Umsetzung für die Strafzumessung 141
2. Wesentliche Entwicklungsschritte 141
a) Adäquate Datengrundlage 142
aa) Adäquate Datenbasis auf Grundlage vergangener Entscheidungen 142
(1) Anforderungen an die Daten 142
(2) Beschaffung und Aufbereitung der Datensätze 144
bb) Adäquate Datenbasis auf Grundlage fiktiver Fallkonstellationen 145
b) Entwicklung und Evaluation des Modells 146
aa) Analyse der Datensätze: Geeignete Lernverfahren 146
bb) Analyse der Datensätze: Geeignete Gesetzmäßigkeiten 147
c) Einsatz einer Strafzumessungskommission 149
3. Anwendungsbeispiele und die Hürden für algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung 150
a) Vorhandene Systeme in der Strafzumessung: Risk-Assessment-Tools 150
aa) Funktionsweise von COMPAS 151
bb) Eignung für die Strafzumessungsentscheidung? 152
(1) Diskriminierungsrisiken bei der Bewertung menschlichen Verhaltens 152
(a) Potenzial für Diskriminierungen 152
(b) Diskriminierungen: (K)‌ein geeigneter Maßstab? 154
(2) Risikobewertung in der Strafzumessung 155
b) Vorhersage neuer Entscheidungen auf Grundlage der Analyse einer Vielzahl vergangener Entscheidungen 156
c) Ansätze aus dem Bereich der Strafzumessung 157
aa) Aus der Forschung: Eignung verschiedener maschineller Lernverfahren 158
bb) Aus der Praxis: Shanghais „206 System“ 160
cc) Lage in Deutschland: Entscheidungsunterstützung durch Datenbanken 161
4. Potenzial eines auf maschinellem Lernen basierenden Ansatzes und technisch realistische Einsatzszenarien 163
a) Einsetzbarkeit anstelle des Richters nicht zu erwarten 163
b) Einsatz zur Unterstützung der richterlichen Entscheidung: Ein Orientierungsmaßstab für die Umwertung 164
aa) Realistische Einsatzszenarien: Tatgeprägt, gut operationalisierbar 164
bb) Anknüpfungspunkt für die Unterstützung der richterlichen Entscheidung 165
cc) Risk-Assessment-Tools nur unter besonders engen Voraussetzungen 165
D. Fazit – Algorithmenbasierte Systeme in der Strafzumessung? 166
Kapitel 4: Rechtliche Anforderungen an den Einsatz algorithmenbasierter Systeme in der Strafzumessung 169
A. Ausgangslage: Technische Entwicklungen und ihre rechtliche Ausgestaltung 169
B. Rechtliche Anforderungen an die Verwendung algorithmenbasierter Systeme für die Strafzumessung 171
I. Der Maßstab: Anforderungen des materiellen Strafzumessungsrechts, § 46 StGB 172
1. Ausrichtung des Strafzumessungsvorgangs an den Strafzwecken 172
a) Der Vorgang der Strafzumessung vor dem Hintergrund der Strafzwecke 172
b) Konsequenzen für die technische Umsetzung: Schuldangemessenheit ohne ein kognitives Verständnis von verschuldetem Unrecht? 173
aa) Unterschiedliche Herangehensweise an die Strafzumessung 173
bb) Vergleichendes Vorgehen als strafzweckausgerichtete Strafzumessung 174
(1) Individuell angemessene Strafe auf Grundlage der „individuellen Schuld der anderen“? 176
(2) Individualisierung der Strafe – Unterschied zwischen Mensch und Maschine 176
c) Einsatz in der Praxis 177
2. Verwertung aller für die Strafzumessung maßgeblichen Umstände 178
a) Die maßgeblichen Strafzumessungsumstände 178
b) Konsequenzen für die technische Umsetzung 179
aa) Keine strafzumessungsfremden Bestandteile in den Entscheidungsstrukturen 179
(1) Keine strafzumessungsfremden, insbesondere diskriminierenden, Erwägungen 179
(2) Keine strafzumessungsfremden, insbesondere diskriminierenden, Entscheidungsstrukturen 182
bb) Adäquate Repräsentation von Strafzumessungsumständen 183
c) Einsatz in der Praxis 184
3. Die Strafzumessungsphasen von der Bewertung bis zur Umwertung 186
a) Die Relevanz dieser Phasen 186
b) Konsequenzen für die technische Umsetzung 187
aa) Kontextabhängigkeit und Wechselbezüglichkeit 187
bb) Angemessene Berücksichtigung 188
c) Einsatz in der Praxis 190
II. Der Entscheider: Anforderungen an den Richter i.S.d. Grundgesetzes, Art. 92 und 97 GG 191
1. Die den Richtern anvertraute Rechtsprechung, Art. 92 GG 191
a) Bedeutung aus Perspektive des Gewaltenteilungsgrundsatzes 192
b) Der Richter als Grundeinheit rechtsprechender Gewalt 193
aa) Die Unabhängigkeit der Richter, Art. 97 GG 194
(1) Sachliche Unabhängigkeit und alleinige Gesetzesunterworfenheit, Art. 97 Abs. 1 GG 194
(a) Reichweite sachlicher Unabhängigkeit 194
(b) Gesetzesbindung als Korrelat 195
(c) Zusammenspiel von Gesetz und Richterspruch am Beispiel des § 46 StGB 197
(2) Persönliche Unabhängigkeit, Art. 97 Abs. 2 GG 200
(3) Zusammenfassung 200
bb) Rechtsprechung nur durch nichtbeteiligte Dritte 201
2. Ein algorithmenbasiertes System als Richter – Kann ein Computerprogramm ein Richter i.S.d. Grundgesetzes sein? 201
a) Vorüberlegung – Wann genügt ein algorithmenbasiertes System den Anforderungen? 202
b) Erster Anknüpfungspunkt: Die Entscheidungen 203
aa) Gewährleistung sachlich richtiger Entscheidungen 203
bb) Die Strafmaßergebnisse algorithmenbasierter Systeme – Eine Entscheidung dessen, was im Einzelfall Recht ist? 204
c) Zweiter Anknüpfungspunkt: Die Entscheidungsfindung – Die Entwicklung integrer, unvoreingenommener Entscheidungsstrukturen für die Strafzumessung 205
aa) Algorithmenbasierte Systeme als nichtbeteiligte Dritte 206
bb) Unabhängigkeit eines algorithmenbasierten Systems 207
d) Dritter Anknüpfungspunkt: Der Entscheider – Wer darf einen „Richter“ entwickeln? 208
aa) Keine Rechtsprechung durch Private 209
bb) Keine Rechtsprechung durch vollziehende Gewalt und Gesetzgebung 210
cc) Auch menschliche Richter können den menschlichen Richter nicht ersetzen 211
3. Rahmenbedingungen der Art. 92 Hs. 1 und 97 Abs. 1 GG für den die richterliche Tätigkeit unterstützenden Einsatz 213
a) Ausgangslage: Die Aussage des algorithmischen Strafmaßvorschlags 213
b) Anforderungen an die Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen dem Richter und dem algorithmenbasierten System 214
aa) Kompetenz zur Einordnung der Ergebnisse 215
bb) Wert ohne Mehrwert? – Überprüfbarkeit der Validität als Voraussetzung zur angemessenen Berücksichtigung der Ergebnisse 217
(1) Kein Mehrwert durch Offenlegung technischer Details 217
(2) Anforderungen an die Erklärung der Strafmaßvorschläge 218
c) Anforderungen an den Umgang mit den Vorschlägen des Systems 220
aa) Algorithmenbasierte Systeme durch Richter 220
(1) Ausgangslage: Algorithmische Strafmaßvorschläge als „richterlicher Wertungskonsens“ 220
(2) Anforderungen an den Umgang: Abweichen vom richterlichen Konsens nur mit Begründung? 222
bb) Algorithmenbasierte Systeme durch die vollziehende Gewalt bzw. private Akteure 225
(1) Einflussnahme der vollziehenden Gewalt auf richterliche Entscheidungsfindung verfassungsrechtlich unzulässig 225
(2) Einflussnahme Privater auf richterliche Entscheidungsfindung verfassungsrechtlich unzulässig 226
cc) Algorithmenbasierte Systeme durch die Gesetzgebung 227
(1) Ausgangslage: Unzulässiger Rechtspruch durch den Gesetzgeber vs. zulässige Konkretisierung der Strafzumessung 227
(2) Anforderungen an den Umgang: Deutliches Abweichen von einem gesetzgeberischen Leitbild nur mit Begründung möglich 228
d) Zusammenfassung und bevorzugte Entwicklung 229
III. Der Betroffene: Recht des Angeklagten auf eine „menschliche“ Entscheidung? 230
1. Recht auf den „grundgesetzlichen Richter“ i.S.v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG 230
a) Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG – Grundlagen 230
b) Recht auf den „grundgesetzlichen Richter“ i.S.v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG 231
c) Konsequenzen für die Umsetzung 232
2. Recht auf ein sozialethisches Unwerturteil durch einen zur sozialethischen Wertung fähigen Entscheider 233
a) Richter und genuin menschliche Eigenschaften 233
b) Sozialethisches Unwerturteil nur durch Personen mit der „erforderlichen sozialen Kompetenz“ 234
3. Europarechtliche Wertung: Art. 22 Abs. 1 DSGVO 236
a) Das Recht auf Letztentscheidung durch Menschen 236
b) Das Recht auf eine Strafmaßentscheidung durch einen Menschen 238
IV. Das Verfahren: Der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, Art. 103 Abs. 1 GG 238
1. Bedeutung und Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG 238
a) Verfassungsrechtliche Verwurzelung und Grundstruktur des Anspruchs 238
b) Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Die drei Stufen des Art. 103 Abs. 1 GG 240
2. Erste Verwirklichungsstufe: Das Recht zur Äußerung 241
a) Ausgestaltung des Äußerungsrechts im Strafverfahren 241
aa) Grundlagen gem. Art. 103 Abs. 1 GG 241
bb) Umsetzung für das Strafverfahren 241
b) Konsequenzen für die technische Umsetzung: Recht auf persönliches Vorbringen bei Trennung von Gehör und Entscheidung? 243
aa) Relevanz des persönlichen Vorbringens für die Strafzumessungsentscheidung 244
bb) Kein persönliches Vorbringen vor algorithmenbasierten Systemen 245
c) Einsatz in der Praxis 247
aa) Kein Ersatz des Richters 247
bb) Einsatz zur Unterstützung des Richters 248
3. Zweite Verwirklichungsstufe: Der Anspruch auf Berücksichtigung 249
a) Ausgestaltung des Anspruches auf Berücksichtigung im Strafverfahren 249
b) Konsequenzen für die technische Umsetzung 250
c) Einsatz in der Praxis 251
4. Dritte Verwirklichungsstufe: Der Anspruch auf Information 252
a) Ausgestaltung des Anspruches auf Information 252
b) Konsequenzen für die technische Umsetzung und Einsatz in der Praxis 253
(1) Kein Transparenzgebot aus Art. 103 Abs. 1 GG im Falle eines entscheidungsunterstützenden Einsatzes 254
(2) Kein Transparenzgebot aus Art. 103 Abs. 1 GG im Falle eines Einsatzes anstelle des Richters 254
V. Rechtsschutz: Begründung des Urteils und Offenlegung der Funktionsweise des Systems 255
1. Die Begründung der individuellen Strafmaßentscheidung 256
a) Verfassungsrechtliche Grundlage und Anforderungen an die Urteilsbegründung 256
b) Konsequenzen für die Umsetzung 259
aa) Anforderungen bei Einsatz zur Entscheidungsunterstützung 260
(1) Ausgangspunkt: Keine besonderen Anforderungen notwendig? 260
(2) Erkennbarkeit des Strafmaßvorschlags: Generierter Strafvorschlag als bestimmender Umstand i.S.v. § 267 Abs. 3 S. 1 StPO 261
(3) Plausibilisierbarkeit des Strafmaßvorschlags – Weitergehende Anforderungen zur Einordnung des Wertes 261
bb) Algorithmisch generierter Strafwert anstelle der richterlichen Entscheidung 263
c) Einsatz in der Praxis 264
aa) Grundüberlegung: Eine Lösung durch Explainable AI? 264
bb) Einsatz abhängig von technischem Fortschritt 266
2. Transparenz: Die vollständige Offenlegung der Funktionsweise des Systems 266
a) Ausgangslage: Offenlegung des „Gehirns“ des Systems 266
b) Transparenz durch Offenlegung gegenüber spezialisierten Einrichtungen 268
c) Transparenz durch Offenlegung gegenüber der Allgemeinheit 270
aa) Geheimhaltungsinteressen bei Beteiligung von Privatpersonen an der Entwicklung 270
bb) Gefahr des gezielten Missbrauchs 272
cc) Realisierung sachlich richtiger Entscheidungen am Maßstab des Gesetzes als überwiegendes Interesse 273
VI. Die Strafzumessungskommission: Hüterin der Schnittstelle zwischen Technik und Recht 274
1. Die Aufgaben der Strafzumessungskommission 275
a) Konkretisierung und Evaluation der Maßstäbe des materiellen Strafzumessungsrechts 275
b) Konkretisierung der Maßstäbe für die Ausgestaltung der Schnittstelle zu den Richtern sowie den Verurteilten 276
c) Keine Entwicklung des Systems durch die Strafzumessungskommission 277
2. Besetzung der Kommission 278
a) Aus der Praxis: Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages 278
b) Vorschläge für die Besetzung einer Expertenkommission 279
c) Rahmenbedingungen für die Besetzung der Strafzumessungskommission vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das System selbst 280
aa) Entscheidungshoheit der Richter 280
bb) Mitwirkung weiterer Akteure 281
C. Fazit und Ausblick 282
I. Fazit: Algorithmenbasierte Systeme dürfen die richterliche Strafzumessung unterstützen 282
II. Ausblick: Realistische Einstiegsszenarien für den praktischen Einsatz eines algorithmenbasierten Systems in der Strafzumessung 283
1. Einsatz des Systems als Strafzumessungsdatenbank 284
2. Einsatz des Systems im Strafbefehlsverfahren 285
a) Geringere Anforderungen an die Umsetzung 285
b) Geeignete Rahmenbedingungen 286
c) Einheitliche, aber dennoch individuelle Rechtsfolgenfestsetzung auf Basis einer anerkannten Strafzumessungspraxis 287
Zusammenfassung – Die sieben zentralen Thesen 289
Literaturverzeichnis 291
Quellenverzeichnis 342
Sachwortverzeichnis 345