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Die Zurechnung von Organmitgliederwissen

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Brand, N. (2025). Die Zurechnung von Organmitgliederwissen. Eine Untersuchung der unmittelbaren und mittelbaren Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an die Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59275-3
Brand, Nicholas. Die Zurechnung von Organmitgliederwissen: Eine Untersuchung der unmittelbaren und mittelbaren Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an die Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59275-3
Brand, N (2025): Die Zurechnung von Organmitgliederwissen: Eine Untersuchung der unmittelbaren und mittelbaren Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an die Aktiengesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59275-3

Format

Die Zurechnung von Organmitgliederwissen

Eine Untersuchung der unmittelbaren und mittelbaren Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an die Aktiengesellschaft

Brand, Nicholas

Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vol. 283

(2025)

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About The Author

Nicholas Brand; Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tü-bingen; Referendariat am Landgericht Tübingen; Promotionsstudium an der Eberhard Karls Universität Tübingen; seit 2023 Rechtsanwalt in Stuttgart.

Abstract

Die Arbeit beleuchtet ein Kernproblem des Aktienrechts: Wann wird das Wissen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zugerechnet? Sie zeigt: Handelt ein Vorstandsmitglied selbst, muss sich die Gesellschaft sein Wissen unmittelbar zurechnen lassen - pflichtenbasierte Zurechnungssysteme können in diesen Fällen keine Rolle spielen. Geht es um unbeteiligte Vorstandsmitglieder, greift nur eine mittelbare Zurechnung über Wissensorganisationspflichten, dogmatisch allein überzeugend begründet durch den Grundsatz der Gesamtverantwortung. Für den Aufsichtsrat gilt: Nur das Wissen des Plenums oder vertretungsbefugter Ausschüsse zählt - nicht das einzelner Mitglieder. Die Dissertation zeigt aber auch Fälle auf, in denen es nicht überzeugt, die Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern getrennt zu betrachten. Nimmt der Aufsichtsrat Einfluss auf den Vorstand, können die Organe eine für die Wissenszurechnung bedeutsame Einheit bilden.»The Attribution of Knowledge of Corporate Organs. A Study on the Direct and Indirect Attribution of the Knowledge of Management Board and Supervisory Board Members to the Stock Corporation«: When is the knowledge of board members attributed to the stock corporation? The thesis shows: the personal actions of a management board member always lead to attribution. Without involvement, the knowledge organization system applies - justifiable through the principle of collective responsibility. For the supervisory board, only the knowledge of the plenary counts. And: if the supervisory board exerts influence, the two organs may form a unit relevant for knowledge attribution.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
A. Problemaufriss 15
B. Fragestellung und Gang der Untersuchung 17
Teil 1: Die Zurechnung des Wissens der Vorstandsmitglieder 19
A. Status Quo und Gang der Untersuchung 19
I. Wissensnormen als Problemquelle 19
II. Rückblick: Absolute Wissenszurechnung nach der Organtheorie 20
III. Neuausrichtung der Wissenszurechnung 20
IV. Gang der weiteren Untersuchung 22
B. Die Zurechenbarkeit des Wissens eines beteiligten Vorstandsmitglieds 23
I. Das allein handelnde Vorstandsmitglied 24
1. Handlungsform 24
2. Zurechnungsgrundlage 25
3. Anwendung des pflichtenbasierten Zurechnungssystems 27
II. Das nicht allein handelnde Vorstandsmitglied 29
1. Handlungsform 29
2. Zurechnungsgrundlage 30
3. Keine Anwendung des pflichtenbasierten Zurechnungssystems 31
4. Kein Konflikt mit dem Zweck der Gesamtvertretung 33
III. Zwischenergebnis 33
C. Die Zurechenbarkeit des Wissens eines unbeteiligten Vorstandsmitglieds 34
I. Fälle der fehlenden Beteiligung des wissenden Vorstandsmitglieds 34
II. Weitere Vorgehensweise 34
III. Zurechnungsgrundlage 36
1. Normbasierte Begründungsansätze 36
a) § 166 Abs. 1 BGB 37
aa) Allgemeines 37
bb) Anwendung auf Organwissen 39
(1) Grundsätzliche Anwendbarkeit der Stellvertretungsregelungen der §§ 164 ff. BGB 39
(2) Meinungsstand zur Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB auf Organwissen 39
cc) Schwächen des Ansatzes 40
(1) Mangelnde Eignung als Zurechnungsgrundlage für Organwissen 40
(2) Mangelnde Eignung als Basis für das pflichtenbasierte Zurechnungsmodell 44
dd) Zwischenergebnis 45
b) § 166 Abs. 2 BGB 46
aa) Allgemeines 46
bb) Anwendung auf Organwissen 48
cc) Schwächen des Ansatzes 49
(1) Mangelnde Eignung als Zurechnungsgrundlage für Organwissen 49
(2) Mangelnde Eignung als Basis für das pflichtenbasierte Zurechnungsmodell 53
dd) Zwischenergebnis 54
c) § 31 BGB 54
aa) Allgemeines 54
bb) Anwendung auf Organwissen 56
(1) Meinungsstand 56
(2) Mangelnde Eignung als Zurechnungsgrundlage für Organwissen 57
(3) Mangelnde Eignung als Basis für das pflichtenbasierte Zurechnungsmodell 60
cc) Zwischenergebnis 61
d) Regelungen zur passiven Vertretungsbefugnis 61
aa) Allgemeines 62
bb) Anwendung auf Organwissen 63
(1) Meinungsstand 63
(2) Mangelnde Eignung als Zurechnungsgrundlage für Organwissen 65
(3) Mangelnde Eignung als Basis für das pflichtenbasierte Zurechnungsmodell 68
cc) Zwischenergebnis 68
e) § 278 BGB 68
aa) Allgemeines 69
bb) Anwendung auf Organwissen 71
(1) Meinungsstand 71
(2) Mangelnde Eignung als Zurechnungsgrundlage für Organwissen 72
(3) Mangelnde Eignung als Basis für das pflichtenbasierte Zurechnungsmodell 75
cc) Zwischenergebnis 76
f) Wissensorganisationspflicht als Verkehrspflicht i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB 76
aa) Allgemeines 76
bb) Meinungsstand zur Nähe von Wissensorganisationspflichten zu Verkehrspflichten 78
cc) Schwächen des Ansatzes 79
(1) Grundsätzliche Plausibilität 79
(2) Probleme der Konstruktion 80
dd) Zwischenergebnis 82
g) Wissensorganisationspflichten als vertragliche Nebenpflichten 82
aa) Allgemeines 82
bb) Meinungsstand zur Nähe von Wissensorganisationspflichten zu vertraglichen Nebenpflichten 85
cc) Schwächen des Ansatzes 88
(1) Grundsätzliche Plausibilität 88
(2) Einordnung in das System der Nebenpflichten 88
(a) Wissensorganisation als Informationspflicht i. S. d. § 241 Abs. 2 BGB 88
(b) Wissensorganisation als Schutzpflicht i. S. d. § 241 Abs. 2 BGB 90
(3) Probleme der Konstruktion 90
dd) Zwischenergebnis 95
h) § 242 BGB 95
aa) Allgemeines 95
bb) Meinungsstand zur Anwendbarkeit der Figur der unzulässigen Rechtsausübung auf Wissensorganisationspflichten 97
cc) Schwächen des Ansatzes 98
(1) Grundsätzliche Vorzüge 98
(2) Probleme der Konstruktion 101
dd) Zwischenergebnis 103
2. Fazit zu den normbasierten Begründungsansätzen 103
3. Nicht normbasierte Begründungsansätze 106
a) Weitere Vorgehensweise 106
aa) Ausgangspunkt 106
bb) Anforderungen an einen geeigneten Lösungsansatz 107
b) Seidels Konzept einer „allgemeinen wertenden Wissenszurechnung“ 107
aa) Das Konzept 108
bb) Stellungnahme 110
c) „Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung“ als Grundlage der mittelbaren Wissenszurechnung 113
aa) Die Methode 113
(1) Zulässigkeit der gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung 113
(2) Voraussetzungen 115
bb) Benannte Prinzipien 118
(1) Gleichstellungsthese 118
(2) Vertrauens- und Verkehrsschutz 122
(3) Risikoverteilung 125
(4) Zwischenergebnis 126
d) Perspektivwechsel: Dogmatische Grundlage der mittelbaren Wissenszurechnung begrenzt auf die Mitglieder des Vorstands 127
aa) Vorüberlegung und These 127
bb) Grundsatz der Gesamtverantwortung und Pflicht zur gegenseitigen Überwachung 128
cc) Grundsatz der Gesamtverantwortung als wertungsmäßige Grundlage der mittelbaren Wissenszurechnung 131
dd) Zwischenergebnis 134
e) Ergebnis zu den nicht normbasierten Begründungsansätzen 134
Teil 2: Die Zurechnung des Wissens der Aufsichtsratsmitglieder 136
A. Gang der Untersuchung und Vorgehensweise 136
B. Wissenszurechnung beim vertretungsbefugten Aufsichtsrat 137
I. Wissenszurechnung aus dem vollständig informierten Aufsichtsrat 137
1. Das Wissen des Aufsichtsrats 138
a) Das Plenum als entscheidende Instanz 138
b) Rahmenbedingungen des Wissenserwerbs 139
c) Zwischenergebnis 142
2. Der originäre Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats 143
a) Hintergrund der Einschränkung 143
b) Fälle originärer Zuständigkeit 144
aa) Unmittelbar geregelte Vertretungsbefugnis 144
bb) Doppelvertretung 146
(1) Gesetzlich vorgesehene Doppelvertretung 146
(2) Die nicht geregelte Doppelvertretung als Sicherheitskonstruktion 146
(a) Funktion der Konstruktion 146
(b) Folge für die Wissenszurechnung 147
(c) Notwendige Klarheit über Vertretungsbefugnisse 149
cc) Annex-Kompetenzen 150
c) Zwischenergebnis 153
3. Dogmatische Begründung der Wissenszurechnung bei Vertretungsbefugnis 153
a) Fragwürdige Heranziehung der Organtheorie 154
b) Rückschlüsse aus der Zurechenbarkeit des Wissens eines handelnden Vorstandsmitglieds 157
aa) Zurechenbarkeit und Vertretungsbefugnis 157
(1) Zurechnungsgrundlage beim handelnden Vorstandsmitglied 157
(2) Transfer zum vertretungsbefugten Aufsichtsrat 158
bb) Keine Anwendung von Wissensorganisationspflichten 159
4. Zwischenergebnis 161
II. Wissenszurechnung aus dem nur unvollständig informierten Aufsichtsrat 161
1. Das Wissen eines einzelnen, einfachen Aufsichtsratsmitglieds 162
a) Die Bedeutung der Kenntnis des Aufsichtsratsplenums 162
aa) Ablehnung der Zurechnung aus mandats- und organisationsbezogenen Gründen 162
bb) Ablehnung der Zurechnung aus Gründen des Beschlusserfordernisses 164
b) Andere Begründungsansätze 166
aa) Rückgriff auf die Passivvertretung – §§ 112 S. 2, 78 Abs. 2 S. 2 AktG 166
bb) Vergleich zur Wissenszurechnung aus dem gesamtvertretungsbefugten Vorstand 168
c) Keine Anwendung von Wissensorganisationspflichten 171
d) Zwischenergebnis 175
2. Das Wissen der Mitglieder eines Ausschusses 176
a) Zurechnung aus dem erledigenden Ausschuss 176
b) Zurechnungsziel 178
c) Zwischenergebnis 179
3. Das Wissen des Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. eines Ausschussvorsitzenden 180
a) Aufsichtsratsvorsitzender 180
aa) Vertretungsbefugnis des Gesamtaufsichtsrats 180
bb) Vertretungsbefugnis des Aufsichtsratsvorsitzenden für Hilfsgeschäfte 183
b) Ausschussvorsitzende 183
c) Zwischenergebnis 184
4. Sonderfall: Beginn der Kündigungserklärungsfrist nach Kenntniserlangung, § 626 Abs. 2 S. 1, 2 BGB 184
a) Problemstellung 184
b) Abstellen auf die Möglichkeit zur Einberufung des Aufsichtsrats bzw. Ausschusses 187
aa) Der Ansatz 187
bb) Dogmatischer Hintergrund 188
c) Zwischenergebnis 191
III. Fazit zur Wissenszurechnung beim vertretungsbefugten Aufsichtsrat 191
C. Wissenszurechnung jenseits der Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats 192
I. Fragestellung und Vorgehensweise 192
II. Absolute Wissenszurechnung aus dem unzuständigen Aufsichtsrat 193
1. Unmittelbare Zurechnung bei Unzuständigkeit 193
2. Mittelbare Wissenszurechnung bei Unzuständigkeit nach den Grundsätzen der Wissensorganisation 195
a) Plausibilität der Anwendung auf den Aufsichtsrat 196
b) Kein Organisationsverschulden des Vorstands 196
aa) Anknüpfung an den Vorstand als organisationspflichtiges Organ 197
(1) Ausgangspunkt 197
(2) Argumente für eine eigene Organisationsverantwortung des Aufsichtsrats 198
(3) Argumente gegen eine eigene Organisationsverantwortung des Aufsichtsrats 199
(4) Zwischenergebnis 202
bb) Relevanz von möglichen Mitwirkungspflichten des Aufsichtsrats 202
(1) Begriffsdefinition 202
(2) Auswirkung von Bestehen und Nichtbestehen möglicher Mitwirkungspflichten 203
(a) Möglicher Rahmen ohne Mitwirkungspflichten 203
(b) Möglicher Rahmen mit Mitwirkungspflichten 204
(3) Kompatibilität einer Mitwirkungspflicht mit der Zurechnungskonstruktion 207
(4) Zwischenergebnis 209
cc) Bestehen einer Mitwirkungspflicht des Aufsichtsrats 209
(1) Argumente gegen die Annahme einer Mitwirkungspflicht 209
(2) Argumente für die Annahme einer Mitwirkungspflicht 212
(a) Herleitung aus der Beratungspflicht 212
(b) Herleitung aus der Pflicht zur kollegialen und vertrauensvollen Zusammenarbeit 213
(c) Herleitung aus der Treuepflicht bzw. aus der Überwachungspflicht 217
(3) Zwischenergebnis 220
dd) Relevanz von möglichen Einwirkungsbefugnissen des Vorstands 220
c) Sonderfall: Kooperative Einbeziehung des Aufsichtsrats in die Wissensorganisation 222
d) Fazit zur mittelbaren Wissenszurechnung aus dem unzuständigen Aufsichtsrat 224
III. Wissenszurechnung bei Einflussnahme 225
1. Ausgangspunkt und These 226
a) Die rollenabhängige Zurechnung von Organwissen 226
b) These: Wissenszurechnung bei Eingriff des Aufsichtsrats in die Rolle des Vorstands 227
2. Beratung und Zustimmung als Mittel der Einflussnahme 228
a) Einfluss durch Beratung 228
aa) Faktisches Machtverhältnis als Einfallstor der Einflussnahme 229
bb) Zwischenfazit 233
b) Einfluss durch Zustimmung 234
aa) Die Zustimmung als unternehmerische Entscheidung 234
bb) Zwischenfazit 238
c) Fazit: Rollenverteilung bei Einflussnahme 239
3. Wissenszurechnung 239
a) Rolle und Zurechnung 239
b) Die „Aufgabenbezogene Handlungs- und Informationseinheit“ 240
c) Transfer: Vorstand und Aufsichtsrat als aufgabenbezogene Handlungs- und Informationseinheit 243
aa) Übertragbarkeit der Figur 244
bb) Folgerungen 245
4. Ergebnis zur Wissenszurechnung bei Einflussnahme 247
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse 249
A. Teil 1: Das Wissen der Vorstandsmitglieder 249
B. Teil 2: Das Wissen der Aufsichtsratsmitglieder 251
Literaturverzeichnis 256
Sachwortverzeichnis 269