Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden

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Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden
Ein Beitrag zur Dogmatik staatlicher Öffentlichkeitsarbeit
Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 53
(2025)
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About The Author
Yannik Breuer, geboren 1994 in Köln, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit Abschluss Erste Juristische Prüfung am Oberlandesgericht Köln 2018. Im Anschluss Promotion an der Universität zu Köln. 2018–2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Seit 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht bzw. Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Dr. h.c. (TSU Tiflis) Christian von Coelln). 2024 Abschluss der Promotion. Seit 2024 Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Köln.Abstract
Der Staat und seine Behörden präsentieren sich in der Öffentlichkeit wahrnehmbar anders als noch vor einigen Jahren. Ihre anfängliche kommunikative Zurückhaltung haben insbesondere Polizei- und Feuerwehrbehörden abgelegt - mithin Behörden, die mit Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut sind. Sie betreiben aktiv Öffentlichkeitsarbeit, um eigene Maßnahmen zu erläutern, für Akzeptanz zu werben und sich selbst als attraktive Arbeitgeber darzustellen. Das geschieht zu einem erheblichen Teil in Sozialen Netzwerken, deren Regeln und Gepflogenheiten sich von den Rahmenbedingungen tradierter staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wesentlich unterscheiden. Dadurch hat es der Staat heute selbst in der Hand, eine besondere Vielzahl an Menschen innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.Die Arbeit nimmt die Anforderungen des Verfassungsrechts in den Blick, denen Behörden unterhalb der Ministerialebene im Allgemeinen sowie Gefahrenabwehrbehörden im Besonderen gerecht werden müssen. Dabei wird der praktische Umgang gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit - etwa und insbesondere für Soziale Netzwerke - ebenso beleuchtet wie eine Empfehlung an die Gesetzgeber zur Schaffung einer hinreichenden rechtlichen Grundlage gegeben wird.»The Constitutional Requirements for Public Relations of Authorities Responsible for Preventing Danger - A Contribution to the Dogmatics of Public Relations of the State«: The dissertation develops the constitutional requirements for public relations carried out by authorities below ministerial level in general and for authorities responsible for preventing danger - such as the police and fire department - in particular. Based on the special aspects for authorities responsible for preventing danger, explanations are given on the extent of the legislative regulation requirements and recommendations for the practice of public relations, including - but not only - on social networks.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 29 | ||
1. Teil: Einleitung | 37 | ||
A. Problemaufriss | 37 | ||
I. Das Bedürfnis nach einem kommunizierenden Staat in modernen Informationsgesellschaften | 38 | ||
II. Die spezifische Lage der Öffentlichkeitsarbeit von (Gefahrenabwehr-)Behörden | 39 | ||
III. Die besondere Bedeutung kommunaler Behörden | 41 | ||
B. Gang der Untersuchung | 42 | ||
2. Teil: Die Öffentlichkeitsarbeit durch Gefahrenabwehrbehörden | 43 | ||
A. Der Begriff der Öffentlichkeitsarbeit | 43 | ||
I. Begriffliche Klärungen insbesondere im Verhältnis zu staatlichem Informationshandeln | 44 | ||
1. Die allgemeine Wortbedeutung der Begriffe „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Informationshandeln“ des Staates | 44 | ||
2. Die begriffliche Handhabung in der Rechtsprechung | 45 | ||
3. Weitere begriffliche Klärungen | 49 | ||
a) Das grundsätzliche Verhältnis zwischen Informationshandeln und Öffentlichkeitsarbeit | 49 | ||
b) Die Unterscheidung zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsaufklärung | 50 | ||
c) Verbraucherbezogene Öffentlichkeitsarbeit | 51 | ||
d) Die Unterscheidung danach, ob Verlautbarungen über oder zur Wahrnehmung von Staatsaufgaben erfolgen | 53 | ||
e) Die Aufforderung oder Verpflichtung zu Informationshandeln als maßgebliches Kriterium | 55 | ||
f) Informationshandeln mit und ohne Drittbezug | 56 | ||
4. Zu dem hier vertretenen Begriffsverständnis und zur Übertragbarkeit auf das Handeln von Gefahrenabwehrbehörden | 57 | ||
II. Die anzusetzenden Maßstäbe für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit | 59 | ||
1. Einheitliche Maßstäbe für Informationshandeln und Öffentlichkeitsarbeit | 60 | ||
2. Differenzierende Maßstäbe für Informationshandeln und Öffentlichkeitsarbeit | 60 | ||
3. Zu den bisher einheitlich angesetzten Maßstäben der Rechtsprechung | 62 | ||
4. Zu der Übertragbarkeit dieser Maßstäbe auf gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 64 | ||
III. Zusammenfassung des im Folgenden zugrunde gelegten Öffentlichkeitsarbeitsbegriffs | 65 | ||
B. Der Begriff der Gefahrenabwehrbehörden | 65 | ||
C. Mittelbare und unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit | 66 | ||
D. Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit | 67 | ||
E. Aktive und passive Öffentlichkeitsarbeit | 67 | ||
F. Die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden | 69 | ||
I. Der Ausgangspunkt: Außendarstellung | 69 | ||
II. Die Mitarbeitergewinnung | 70 | ||
III. Die Erweiterung der Reichweite aller Angebote der Gefahrenabwehrbehörden | 70 | ||
IV. Informationsgewinnung | 71 | ||
V. Die Öffentlichkeitsarbeit im Interesse demokratischer Legitimation | 72 | ||
VI. Das Werben um Verständnis für Maßnahmen von Gefahrenabwehrbehörden | 73 | ||
VII. Die Information über Recht, das den Bürger unmittelbar angeht | 75 | ||
G. Die Erscheinungsformen der Öffentlichkeitsarbeit | 76 | ||
I. Textliche Veröffentlichungen | 76 | ||
II. Bildnisse | 77 | ||
III. Videos und Filme | 77 | ||
IV. Präsenzformate und bürgernahe Veranstaltungen | 78 | ||
V. Interaktion mit Bürgern | 79 | ||
VI. Die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden in Sozialen Medien | 81 | ||
1. Die Gestaltungsmöglichkeiten in Sozialen Netzwerken | 82 | ||
2. Die Dialog-Kommunikation auf Sozialen Netzwerken | 83 | ||
3. Das „Liken“ von Inhalten und Profil-Seiten | 83 | ||
4. Die Reaktionen auf Inhalte über Emojis | 85 | ||
5. Das Teilen von Inhalten | 86 | ||
6. Zwischenergebnis zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Medien | 86 | ||
H. Zusammenfassung und Abgrenzung: Der Untersuchungsgegenstand | 87 | ||
I. Die Abgrenzung zu Gefahrenabwehrmaßnahmen | 87 | ||
1. Die grundsätzliche Abgrenzung | 87 | ||
2. Die Abgrenzung mit Blick auf Gefahrenhinweise | 88 | ||
3. Die Abgrenzung mit Blick auf Warnungen vor konkreten Gefahren als Gefahrenabwehrmaßnahme | 88 | ||
a) Die Verlautbarung von Gefahrenabwehrmaßnahmen auf Internetportalen als Teil der Bekanntgabe i. S. d. § 41 VwVfG | 89 | ||
b) Die Verlautbarung über Gefahren und Maßnahmen als eigene Gefahrenabwehrmaßnahme | 90 | ||
4. Die Maßnahmen der Gefahrenvorsorge | 92 | ||
5. Zusammenfassung | 93 | ||
II. Abgrenzung zu repressivem Handeln | 93 | ||
III. Die Irrelevanz bestehender Rechtsgrundlagen | 94 | ||
IV. Verfassungsschutzberichte | 95 | ||
V. Auskünfte und Veranstaltungen nach den informations- und presserechtlichen Regelungen | 96 | ||
3. Teil: Die Rechtsnatur gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen | 98 | ||
A. Öffentlich-rechtliche Natur | 98 | ||
I. Außer-Acht-lassen etwaiger einfach-gesetzlicher Normen | 98 | ||
II. Die Person des Handelnden | 99 | ||
1. Die Gefahrenabwehrbehörde als Handelnder | 99 | ||
2. Die Notwendigkeit einer Abgrenzung im ehrenamtlich geprägten Feuerwehrwesen | 100 | ||
III. Sachzusammenhang: nDie Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung | 101 | ||
1. Allgemeines zu Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung | 101 | ||
2. Präsenzformate | 103 | ||
a) Präsenzformate im Allgemeinen | 104 | ||
b) Präsenzformate von (freiwilligen) Feuerwehren | 106 | ||
c) Das Folgeproblem des Verhältnisses zwischen grundrechtsberechtigtem Veranstalter und grundrechtsverpflichteter Behörde | 108 | ||
3. Verlautbarungen in Text und Bild | 109 | ||
IV. Die Besonderheiten beim Auftreten auf Plattformen Sozialer Medien | 110 | ||
1. Die Person des Handelnden | 111 | ||
2. Sachzusammenhang: Die Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung | 112 | ||
a) Die Übertragbarkeit der allgemeinen Grundsätze zu Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung | 112 | ||
aa) Das zugrundeliegende Rechtsverhältnis | 112 | ||
bb) Die Art und Weise des behördlichen Auftritts | 113 | ||
b) Die Annahme öffentlich-rechtlichen Handelns aus anderen Gründen | 114 | ||
aa) Die Vergleichbarkeit mit anderen Fällen des „analogen Verwaltungshandelns“ | 114 | ||
bb) Die Schnittstelle zwischen Öffentlichkeitsarbeit und originärem Gefahrenabwehrhandeln | 115 | ||
cc) Die grundrechtliche Relevanz des Wirkens auf Sozialen Netzwerken | 115 | ||
c) Zwischenergebnis zum Sachzusammenhang bei gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Netzwerken | 116 | ||
3. Das Folgeproblem des Verhältnisses zwischen grundrechtsberechtigtem Netzwerkanbieter und grundrechtsverpflichteter Behörde | 116 | ||
B. Öffentlich-rechtliche Handlungsformen | 118 | ||
I. Keine Verwaltungsaktsbefugnis | 118 | ||
II. Tatsächliches Verwaltungshandeln | 119 | ||
C. Die staatseigenen Netzwerke und Profile auf Sozialen Netzwerken als öffentlich-rechtliche Einrichtung sui generis | 120 | ||
4. Teil: Grund und Grenzen gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 124 | ||
A. Zur Frage des Ob einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 124 | ||
B. Zur Frage des Wie einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 126 | ||
I. Die Rechtsprechung des BVerfG zur Grundlage regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit | 126 | ||
1. Die Rechtsprechung des BVerfG | 126 | ||
2. Die Übertragbarkeit dieser Maßstäbe des BVerfG auf die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden | 128 | ||
a) Die Tragfähigkeit der Aufgabe der Staatsleitung für Behörden unterhalb der Ministerialebene | 129 | ||
b) Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung | 130 | ||
c) Die Erwägungen des BVerfG zur Übertragbarkeit seiner Rechtsprechung | 131 | ||
d) Die Art. 62 ff. GG als Grundlage für gefahrenabwehrbehördliches Handeln | 132 | ||
e) Zur Übertragbarkeit mit Blick auf das Bundespresseamt | 133 | ||
f) Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BVerfG in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung | 134 | ||
3. Zwischenbefund | 134 | ||
II. Der allgemeine Vorbehalt des Gesetzes | 135 | ||
1. Die Anforderungen des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes | 136 | ||
2. Die grundrechtliche Relevanz gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 137 | ||
3. Durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit betroffene bedeutende Belange des Staates und der Gesellschaft | 140 | ||
4. Der Einwand einer nicht sinnvoll möglichen Regelung | 142 | ||
a) Die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG | 142 | ||
b) Die Möglichkeit einer sinnvollen Regelung für Öffentlichkeitsarbeit von Behörden im Allgemeinen | 142 | ||
c) Die Möglichkeit einer sinnvollen Regelung gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 143 | ||
d) Insbesondere: Der Gewinn an Vorhersehbarkeit informellen Staatshandelns durch eine gesetzliche Regelung | 144 | ||
e) Entbehrlichkeit der gesetzlichen Regelung aufgrund der Normen über öffentliche Einrichtungen | 145 | ||
5. Zusammenfassendes Zwischenergebnis | 146 | ||
C. Bestehen von gesetzlichen Grundlagen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 146 | ||
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen | 147 | ||
1. Zur Tauglichkeit von Verfassungsnormen als Rechtsgrundlage der Gefahrenabwehrverwaltung | 147 | ||
2. Das Demokratieprinzip als Rechtsgrundlage | 148 | ||
3. Grundrechte als Rechtsgrundlage | 149 | ||
a) Zu der allgemeinen Tauglichkeit von Grundrechten als Rechtsgrundlage | 149 | ||
b) Grundrechtliche Schutzpflichten als Rechtsgrundlage | 151 | ||
c) Zwischenergebnis zu Grundrechten als untauglicher Rechtsgrundlage | 154 | ||
4. Staatsorganisationsrechtliche Verfassungsnormen als Rechtsgrundlage | 154 | ||
a) Kompetenztitel als Rechtsgrundlage | 154 | ||
aa) Infrage kommende Gesetzgebungskompetenzen | 154 | ||
bb) Infrage kommende Verwaltungskompetenzen | 155 | ||
cc) Die Tauglichkeit dieser Kompetenztitel als Rechtsgrundlage gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 156 | ||
dd) Zwischenergebnis zu Kompetenztiteln als Rechtsgrundlage | 157 | ||
b) Art. 65 GG als Rechtsgrundlage | 157 | ||
c) Art. 43 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG i. V. m. Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG als Rechtsgrundlage | 157 | ||
d) Zwischenbefund zu staatsorganisationsrechtlichen Verfassungsnormen | 158 | ||
5. Zwischenergebnis zu verfassungsrechtlichen Grundlagen | 159 | ||
II. Einfach-gesetzliche Rechtsgrundlagen | 159 | ||
1. Haushaltsgesetzliche Normen als Rechtsgrundlage | 159 | ||
2. Die Landespressegesetze als Rechtsgrundlage | 161 | ||
3. Die Informationszugangsgesetze als Rechtsgrundlage | 162 | ||
4. Rechtsgrundlagen für spezielles staatliches Informationshandeln | 163 | ||
5. Die Normen der Gemeindeordnungen als Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit kommunaler Behörden | 164 | ||
6. Die Normen des besonderen Gefahrenabwehrrechts | 165 | ||
a) Kompetenznormen des besonderen Gefahrenabwehrrechts | 165 | ||
b) Gefahrenabwehrrechtliche Generalklauseln | 167 | ||
c) Annexkompetenz zu Generalklauseln | 168 | ||
III. Zwischenergebnis zum Bestehen gesetzlicher Grundlagen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 171 | ||
D. Zwischenbefund: Zu den Anforderungen an eine zu schaffende Rechtsgrundlage | 171 | ||
I. Der „Standort“ einer zu schaffenden Regelung | 171 | ||
II. Der Umfang der zu regelnden Öffentlichkeitsarbeit | 172 | ||
III. Zusammenfassendes Zwischenergebnis zu den Anforderungen an eine zu schaffende Rechtsgrundlage | 173 | ||
5. Teil: Die Anforderungen des materiellen Verfassungsrechts an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden | 174 | ||
A. Die Anforderungen aus dem Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG | 174 | ||
I. Die Staatsgewalt als Objekt der Legitimation | 175 | ||
1. Die Maßnahmen der Gefahrenabwehrbehörden in originärer Zuständigkeit als Staatsgewalt | 176 | ||
2. Die behördliche Öffentlichkeitsarbeit als Staatsgewalt | 176 | ||
3. Zwischenergebnis zum Legitimationsobjekt | 179 | ||
II. Das Staatsvolk als Subjekt der Legitimation | 179 | ||
1. Das Staatsvolk und die demokratische Selbstherrschaft | 179 | ||
2. Legitimatorische Besonderheiten bei Gemeinden? | 181 | ||
a) Das Gemeindevolk als maßgebliches Legitimationssubjekt | 181 | ||
b) Die Stellung der Gemeinden innerhalb des Staatsaufbaus | 181 | ||
c) Die Ergänzung des Legitimationssubjekts um EU-Ausländer nach Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG. | 183 | ||
aa) Die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 183 | ||
bb) Das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer und die Verfassungsänderung in Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG | 183 | ||
cc) Die Auswirkungen des kommunalen Wahlrechts für EU-Ausländer auf die Legitimation | 185 | ||
dd) Zwischenergebnis zu der Ergänzung des Legitimationssubjekts um EU-Ausländer nach Art 28 Abs. 1 S. 3 GG | 186 | ||
d) Zwischenergebnis zum Bestehen legitimatorischer Besonderheiten bei Gemeinden | 187 | ||
3. Zwischenergebnis zum Legitimationssubjekt und Folgerungen für die gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 187 | ||
III. Die Art und Weise der demokratischen Legitimation | 189 | ||
1. Die Formen der demokratischen Legitimation | 189 | ||
a) Die funktionell-institutionelle Legitimation | 189 | ||
b) Die organisatorisch-personelle Legitimation | 190 | ||
c) Die sachlich-inhaltliche Legitimation | 190 | ||
2. Die Verwirklichung der Legitimation gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 192 | ||
a) Die Freiheit der Volkswillensbildung vor staatlicher Einflussnahme als Ausgangspunkt | 192 | ||
b) Die grundsätzliche Transparenz staatlichen Handelns | 193 | ||
c) Die nachgehende Legitimationswirkung zurückliegenden Verwaltungshandelns | 193 | ||
d) Die nachgehende Legitimationswirkung in organisatorisch-personeller Hinsicht | 195 | ||
e) Die Legitimationsfunktion gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 196 | ||
f) Zwischenergebnis zur Verwirklichung demokratischer Legitimation gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 196 | ||
3. Keine abgesenkten Anforderungen an das Legitimationsniveau | 197 | ||
4. Das Maß zulässiger Teilhabe am Volkswillensbildungsprozess durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 198 | ||
a) Vorab: Das Grundproblem der Selbstdarstellung zum Zwecke der Legitimation des eigenen Handelns | 198 | ||
b) Die Art gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 200 | ||
aa) Die Lehre vom Grundkonsens | 200 | ||
bb) Die Diskussionsfunktion der Öffentlichkeitsarbeit | 201 | ||
(1) Die Grenze zwischen zulässiger Diskussion und unzulässiger staatlicher Beeinflussung der Volkswillensbildung | 201 | ||
(a) Die Teilhabe an der Volkswillensbildung durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 202 | ||
(b) Das Gebot freiheitsschonender Öffentlichkeitsarbeit | 204 | ||
(c) wischenergebnis zur Grenze zwischen zulässiger Diskussion und unzulässiger Beeinflussung der Volkswillensbildung | 205 | ||
(2) Die Informationen über Zeit und Ort der Öffentlichkeitsarbeit | 206 | ||
(3) as Gebot der Trennung zwischen gefahrenabwehrender Verwaltungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit | 206 | ||
(4) Zur Sonderstellung kommunaler Wahlbeamter | 208 | ||
cc) Keine besonderen Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit im Internet | 210 | ||
dd) Zusammenfassung: Die Anforderungen an die Art der gefahrenabwehrbehördlichen Öffentlichkeitsarbeit | 211 | ||
c) Das Maß der gefahrenabwehrbehördlichen Öffentlichkeitsarbeit | 211 | ||
aa) Die allgemeinen Anforderungen an das Maß der Öffentlichkeitsarbeit | 211 | ||
bb) Die besondere Relevanz bei Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden | 212 | ||
IV. Zwischenergebnis: Zu den Anforderungen des Demokratieprinzips an gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 213 | ||
B. Die Anforderungen aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 S. 1 GG | 214 | ||
I. Die Bindung an Recht und Gesetz, Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG | 214 | ||
1. Die Folgen für die Inhalte gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 215 | ||
2. Die Folgen für die Art gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeit | 216 | ||
3. Die Rechtsbindung des Staates bei Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Netzwerken | 216 | ||
a) Die Verpflichtung zur Einhaltung der Nutzungsverträge | 217 | ||
b) Die Auswirkungen des Digital Services Act | 218 | ||
II. Die Anforderungen des Willkürverbots: Das Verbot der Verbreitung unwahrer Informationen | 220 | ||
1. Kein staatliches „Recht zur Lüge“ | 220 | ||
2. Die Bestimmung von Informationen als unwahr | 221 | ||
3. Die angemessene Ermittlung der Tatsachengrundlage | 221 | ||
4. Kein Gleichlauf mit den presserechtlichen Anforderungen | 223 | ||
III. Zwischenergebnis und Umsetzung der Anforderungen aus dem Rechtsstaatsprinzip | 224 | ||
C. Anforderungen aus dem allgemeinen Sachlichkeitsgebot | 225 | ||
I. Die allgemeinen inhaltlichen Anforderungen des Sachlichkeitsgebotes | 226 | ||
II. Der Umgang mit Kritik an einer Behörde | 228 | ||
1. Allgemeine Anforderungen an den Umgang mit Kritik an einer Behörde | 228 | ||
2. Das Recht zum Gegenschlag | 229 | ||
III. Keine abgesenkten Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Netzwerken | 230 | ||
IV. Weitere Folgerungen aus dem Sachlichkeitsgebot | 232 | ||
1. Das Verbot widersprüchlicher Aussagen | 232 | ||
2. Das Gebot eines gemäßigten Tons | 234 | ||
3. Das grundsätzliche Verbot humoristischer oder ironischer Darstellungen | 235 | ||
4. Das Verbot dramatisierender Darstellungen | 235 | ||
5. Sprachliche Anforderungen | 236 | ||
a) Das Mindestmaß an Förmlichkeit und Sachlichkeit | 236 | ||
b) Das Gebot der Ansprache in der Sie-Form | 238 | ||
aa) Das Verbot des Duzens kraft strafrechtlicher Normen | 238 | ||
bb) Darüber hinausgehende Bindungen des Staates: Das Gebot siezender Ansprache | 239 | ||
cc) Geltung für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 241 | ||
(1) Geltung für das originäre Verwaltungshandeln von Gefahrenabwehrbehörden | 241 | ||
(2) Geltung für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit | 242 | ||
dd) Zusammenfassung | 242 | ||
ee) Ausnahmen von dem Gebot siezender Ansprache | 243 | ||
(1) Die grundrechtlichen Ausnahmen vom Gebot des Siezens | 243 | ||
(2) Die Ausnahmen vom Gebot des Siezens wegen berechtigter Interessen der Mitarbeitergewinnung | 244 | ||
(3) Keine Ausnahme vom Gebot des Siezens wegen eines besonderen Adressatenkreises | 245 | ||
(4) Keine Ausnahme vom Gebot des Siezens kraft Rechts zum Gegenschlag | 246 | ||
c) Zwischenergebnis zur sprachlichen Gestaltung | 247 | ||
V. Zwischenergebnis und gesetzliche Umsetzung der Anforderungen des Sachlichkeitsgebotes | 247 | ||
D. Die Anforderungen aus dem Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 Var. 3 GG | 248 | ||
I. Der Grundrechtsvoraussetzungsschutz durch behördliche Information | 248 | ||
II. Die Relevanz für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 250 | ||
E. Die Anforderungen aus dem Prinzip der Volkssouveränität | 250 | ||
F. Die Anforderungen aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung | 251 | ||
I. Zum Grundsatz der Gewaltenteilung bei der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit | 252 | ||
1. Die Trennung von Exekutive und Judikative | 253 | ||
2. Die Trennung von Exekutive und Legislative | 254 | ||
II. Insbesondere: Appelle an den Gesetzgeber über behördliche Öffentlichkeitsarbeit | 257 | ||
III. Die Besonderheiten für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Netzwerken | 258 | ||
IV. Zwischenergebnis und gesetzliche Umsetzung der Anforderungen des Grundsatzes der Gewaltenteilung | 259 | ||
G. Die Anforderungen aus dem Bundesstaatsprinzip und der Gewaltenteilung: Zuständigkeitsprinzip | 260 | ||
I. Die Herleitung des Zuständigkeitsprinzips | 260 | ||
II. Das Nebeneinander der Zuständigkeiten verschiedener Gefahrenabwehrbehörden | 262 | ||
III. Die Bindungswirkung im Bereich behördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 262 | ||
IV. Insbesondere: Gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit als kompetenzbestimmter Bereich | 263 | ||
V. Die sachliche Zuständigkeit | 264 | ||
1. Das Fehlen ausdrücklicher Zuständigkeitsregeln für Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden | 264 | ||
2. Die Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs | 264 | ||
3. Die allgemeinen Wirkungen der sachlichen Zuständigkeitsregelungen | 265 | ||
4. Das Verbot von Öffentlichkeitsarbeit, die keinen Sachzusammenhang zur Behördentätigkeit aufweist | 266 | ||
5. Das Verbot der Weiterverbreitung von Inhalten Dritter | 267 | ||
6. Keine Relevanz der kommunalen Allzuständigkeit nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG | 268 | ||
VI. Die örtliche Zuständigkeit | 270 | ||
1. Die allgemeinen Wirkungen der örtlichen Zuständigkeitsregelungen | 270 | ||
2. Die maßgebliche Zuständigkeitsregel für Öffentlichkeitsarbeit | 271 | ||
3. Keine Ausnahme für Öffentlichkeitsarbeit zur Mitarbeiterwerbung | 273 | ||
VII. Sachliche und/oder örtliche Kooperationsformen | 274 | ||
VIII. Zwischenergebnis und gesetzgeberische Umsetzung der Anforderungen des Zuständigkeitsprinzips | 276 | ||
H. Die Anforderungen aus staatlichen Neutralitätspflichten | 278 | ||
I. Der besondere Status der Gefahrenabwehrbehörden | 279 | ||
II. Die Neutralitätspflicht in religiös-weltanschaulicher Hinsicht | 279 | ||
1. Der Umfang religiös-weltanschaulicher Neutralitätspflichten | 280 | ||
2. Die Wahrung religiös-weltanschaulicher Neutralität bei gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 281 | ||
III. Die politische Neutralitätspflicht | 282 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Herleitung der politischen Neutralitätspflicht | 282 | ||
a) Die Relevanz des freien Willensbildungsprozesses im demokratischen Staat | 283 | ||
b) Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess | 283 | ||
c) Die Geltung in Bezug auf politische Parteien und andere Gruppierungen | 284 | ||
d) Das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 Var. 9 GG | 285 | ||
e) Die Relevanz der Meinungsfreiheit mit Blick auf die staatliche Neutralität gegenüber politischen Auffassungen | 286 | ||
2. Die Anforderungen des Gebotes politischer Neutralität | 287 | ||
a) Das Identifikationsverbot | 287 | ||
b) Das Bewertungsverbot | 289 | ||
3. Die verfassungsimmanente Ausnahme für staatliche Bekenntnisse zur Verfassung und ihren Werten? | 291 | ||
4. Die besonderen Anforderungen politischer Neutralität für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 292 | ||
a) Die grundsätzlich strikte Geltung des Neutralitätsgebotes | 293 | ||
b) Die Ausnahmen für bestimmte, politische Aufgabenträger im Staat | 293 | ||
c) Die strikte Pflicht zu politischer Neutralität für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 294 | ||
5. Ansichtsbezogenes Sonderrecht | 295 | ||
a) Keine politische Neutralität ggü. Meinungen, die in der Tradition des Nationalsozialismus stehen? | 295 | ||
aa) Der Wunsiedel-Beschluss des BVerfG | 295 | ||
bb) Die Folgen für die politische Neutralitätspflicht | 296 | ||
cc) Zusammenfassung | 297 | ||
b) Die Einschränkung der politischen Neutralitätspflicht zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung | 298 | ||
aa) Die Einschränkung der politischen Neutralitätspflicht für politische und staatsleitende Ämter | 298 | ||
bb) Zur Übertragbarkeit dieser Einschränkung auf Gefahrenabwehrbehörden | 300 | ||
cc) Zusammenfassung zur Einschränkung der Neutralitätspflicht | 302 | ||
c) Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit | 302 | ||
6. Die besonderen Anforderungen in zeitlicher Nähe zu Wahlen und Abstimmungen | 304 | ||
a) Die begrenzte Bedeutung für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 304 | ||
b) Die Anforderungen mit Blick auf gefahrenabwehrbehördliche Erfolgs- und Tätigkeitsberichte | 305 | ||
c) Der zeitliche Geltungsbereich der besonderen Anforderungen | 306 | ||
7. Die Einschränkungen der politischen Neutralitätspflicht für Äußerungen im Internet und auf Sozialen Netzwerken | 307 | ||
a) Die Absenkung der inhaltlichen Anforderungen | 308 | ||
b) Die Absenkung der zeitlichen Anforderungen | 309 | ||
c) Zwischenergebnis zu den Anforderungen der politischen Neutralitätspflicht im Internet und in Sozialen Netzwerken | 309 | ||
8. Zwischenergebnis zur politischen Neutralitätspflicht | 310 | ||
IV. Zwischenergebnis und gesetzliche Umsetzung der Anforderungen aus staatlichen Neutralitätspflichten | 310 | ||
I. Die Anforderungen aus dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Steuermitteln | 311 | ||
J. Die Anforderungen aus Freiheitsgrundrechten | 313 | ||
I. Die Menschenwürdegarantie, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG | 314 | ||
II. Die Pressefreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG | 316 | ||
1. Die Pressefreiheit in der abwehrrechtlichen Dimension | 316 | ||
a) Der grundsätzliche Schutz der vom Schutzbereich erfassten Tätigkeiten | 316 | ||
b) Die Relevanz eines verkörperten Trägermediums | 317 | ||
2. Der Schutz digitaler Berichterstattung durch die Pressefreiheit | 319 | ||
3. Die Abgrenzung zur Rundfunkfreiheit | 320 | ||
a) Der Textbezug als Wesensmerkmal von Presse | 320 | ||
b) Ein Minimum an planmäßiger Programmgestaltung | 322 | ||
c) Die akzessorischen Hilfstätigkeiten | 323 | ||
d) Das Hilfskriterium der Linearität | 324 | ||
e) Zusammenfassung: Die Abgrenzung für Formen digitaler Berichterstattung | 326 | ||
aa) Die textliche Berichterstattung im Internet als Presse | 327 | ||
bb) Insbesondere: Der Schutz von „Bloggern“ und „Influencern“ auf Sozialen Netzwerken | 327 | ||
(1) Die grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit | 327 | ||
(a) Zur Verbreitung gegenüber der Allgemeinheit bestimmt und geeignet | 328 | ||
(b) Die redaktionelle Aufarbeitung von Informationen | 331 | ||
(aa) Nicht ausreichender Schutz über die Meinungsfreiheit | 331 | ||
(bb) Die Irrelevanz des Inhalts der publizierten Informationen | 332 | ||
(2) Die ausnahmsweise Zuordnung zur Rundfunkfreiheit | 333 | ||
(a) Das jeweilige Profil als Maßstab zur Bestimmung des „hauptsächlichen“ Angebotes | 333 | ||
(b) Bild- und Videoformate | 334 | ||
(c) Die programmatische Gestaltung | 335 | ||
(d) Hilfstätigkeiten | 336 | ||
(3) Zwischenergebnis zum Schutz von „Bloggern“ und „Influencern“ auf Sozialen Netzwerken | 338 | ||
4. Das Gebot der Staatsfreiheit der Presse | 339 | ||
a) Die Geltung für Presse und Rundfunk in gleicher Weise | 339 | ||
b) Der Staat als Adressat der Medienfreiheiten | 340 | ||
c) Der grundsätzliche Wirkungsgehalt des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse | 342 | ||
d) Die (un-)zulässige Medienkonkurrenz durch den Staat | 343 | ||
e) Die staatliche Teilhabe auf dem Markt der freien Presse | 344 | ||
f) Die gestalterischen Anforderungen des Gebotes der Staatsfreiheit | 345 | ||
aa) Die allgemeinen gestalterischen Anforderungen | 346 | ||
bb) Zum Umgang mit redaktionellen Beiträgen | 347 | ||
cc) Zusammenfassung der gestalterischen Anforderungen | 348 | ||
g) Die inhaltlichen Anforderungen des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse | 348 | ||
aa) Die allgemeinen inhaltlichen Anforderungen des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse | 349 | ||
(1) Die Relevanz der staatlichen Zuständigkeitsordnung | 349 | ||
(2) Die exklusiv frühzeitige Verbreitung inhaltlich exklusiver Behördeninformationen | 350 | ||
(3) Die inhaltliche Breite des behördlichen Informationsangebotes | 351 | ||
(4) Kein Entgegenstehen der BGH-Entscheidung zur Tagesschau-App | 351 | ||
bb) Die besondere Situation gefahrenabwehrbehördlicher Verlautbarungen | 352 | ||
cc) Das Erfordernis eines strengen, sachlichen und örtlichen Aufgabenbezuges | 353 | ||
dd) Zu Verlautbarungen über gesellschaftliche Ereignisse | 354 | ||
ee) Der Umgang mit Anzeigen und Werbung | 355 | ||
h) Die Schwelle zur Verletzung des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse | 356 | ||
aa) Die bisherigen Grundsätze zu der Verletzung des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse | 356 | ||
bb) Der erforderliche Gefährdungsgrad für das Institut der Freien Presse | 357 | ||
cc) Die qualitativen Anforderungen zur Annahme einer substanziellen Beeinträchtigung des Instituts der Freien Presse | 358 | ||
dd) Zusammenfassung zu der Schwelle einer Verletzung des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse | 360 | ||
i) Die Übertragbarkeit dieser Anforderungen auf digitale Angebote | 360 | ||
aa) Der Vergleichsmaßstab im Internet | 360 | ||
bb) Der Vergleichsmaßstab in Sozialen Netzwerken | 363 | ||
cc) Das Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen | 363 | ||
j) Keine Besonderheiten für kommunale Behörden | 364 | ||
aa) Die Berücksichtigung des Art. 28 Abs. 2 GG in grundrechtlichem Zusammenhang | 365 | ||
(1) Die frühe Rechtsprechung des BGH | 365 | ||
(2) Die Kritik der Literatur | 365 | ||
(3) Die Reaktion des BGH | 366 | ||
(4) Eigene Stellungnahme | 366 | ||
bb) Die Folgerungen für die Öffentlichkeitsarbeit kommunaler Gefahrenabwehrbehörden | 368 | ||
k) Die Schlussfolgerungen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 370 | ||
aa) Vom Pressebegriff erfasste Formen gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 370 | ||
bb) Zur Erkennbarkeit als staatliche Publikation | 371 | ||
(1) Zur Erkennbarkeit bei Druckwerken und auf Internetseiten | 371 | ||
(2) Zur Erkennbarkeit auf Sozialen Netzwerken | 372 | ||
cc) Insbesondere: Personenbezogene Profile von Gefahrenabwehrbehörden | 373 | ||
(1) Das Profil der Polizei Brandenburg: „annes.vlog“ | 374 | ||
(2) Das Profil der Polizei Recklinghausen: „ruhrpott_polizistin“ | 374 | ||
(3) Das Profil der Polizei Berlin: „polizeiberlin.mario“ | 375 | ||
(4) Die Gefahr für die Substanz des Instituts der Freien Presse | 376 | ||
(5) Zwischenergebnis zu personenbezogenen Profilen von Gefahrenabwehrbehörden | 377 | ||
l) Zwischenergebnis zum Gebot der Staatsfreiheit der Presse bei gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 378 | ||
aa) Die Gefahr für die Freie Presse durch staatliche Selbstdarstellung | 378 | ||
bb) Die inhaltlichen Anforderungen | 378 | ||
cc) Die Besonderheiten wegen des gefahrenabwehrbehördlichen Aufgabenzuschnitts | 379 | ||
dd) Die gestalterischen Anforderungen | 380 | ||
ee) Die Bestimmung des maßgeblichen Medienumfelds | 381 | ||
m) Staatliche Öffentlichkeitsarbeit als Aliud zur Medientätigkeit Privater | 382 | ||
5. Die Pressefreiheit in der Leistungsdimension | 382 | ||
a) Auskunftsansprüche der Presse | 383 | ||
b) Der Primat der Presse bezüglich exklusiver Informationen von gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 385 | ||
6. Die Umsetzung der Anforderungen aus der Pressefreiheit | 387 | ||
III. Die Rundfunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG | 387 | ||
IV. Die Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG | 389 | ||
1. Der Schutz der Meinungsäußerung | 389 | ||
2. Der Schutz auch vor einem Einschreiten durch den Netzwerkbetreiber | 390 | ||
3. Die Beeinträchtigung nur aus Gründen, die vor der Meinungsfreiheit Bestand haben | 391 | ||
4. Zwischenergebnis und gesetzgeberischer Regelungsbedarf | 391 | ||
V. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, nArt. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG | 393 | ||
1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung | 393 | ||
a) Die Anwendbarkeit des grundgesetzlichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung | 394 | ||
aa) Die Anwendung von Unionsrecht gem. Art. 51 GRCh | 394 | ||
bb) Die behördliche Öffentlichkeitsarbeit als unionsrechtlich determinierter Regelungsbereich? | 395 | ||
cc) Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit des grundgesetzlichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung | 397 | ||
b) Das Recht am eigenen Bild | 397 | ||
aa) Der Eingriff in den Schutzbereich | 398 | ||
bb) Die Relevanz der eingriffsausschließenden Einwilligung | 399 | ||
(1) Das Markieren behördlicher Profile als Einwilligung | 400 | ||
(2) Die Einstellung eines Profils als „öffentlich“ als Einwilligung | 400 | ||
(3) Besondere Anforderungen bei Abbildungen von Kindern | 401 | ||
cc) Das Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage | 402 | ||
dd) Die Verhältnismäßigkeit einer zu schaffenden Regelung | 402 | ||
ee) Die Geltung für einzelne Amtswalter | 404 | ||
ff) Zwischenergebnis zum Recht am eigenen Bild | 406 | ||
c) Informationen über Personen zuordenbaren Sachen, Orte und Begebenheiten | 406 | ||
aa) Der Eingriff in den Schutzbereich | 407 | ||
(1) Die Eingriffe durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit | 407 | ||
(2) Der Schutz auch juristischer Personen | 408 | ||
(3) Zwischenergebnis zu möglichen Eingriffen in den Schutzbereich | 410 | ||
bb) Die Rechtfertigung des Eingriffs auf formell-gesetzlicher Grundlage | 410 | ||
(1) Die Angemessenheit einer zu schaffenden Regelung | 410 | ||
(2) Die Untergrenzen des gesetzgeberischen Spielraums | 411 | ||
(a) Die Beschränkung auf Ereignisse, an denen ein gesteigertes Informationsinteresse besteht | 411 | ||
(b) Keine Abbildungen von Räumen, die dem Schutz des Art. 13 GG unterliegen | 412 | ||
(c) Gleitender Maßstab für die Löschung von Inhalten | 413 | ||
2. Das Abwehrrecht, von gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit in Ruhe gelassen zu werden | 415 | ||
3. Zusammenfassung zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht | 416 | ||
4. Die regulatorische Umsetzung der Anforderungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts de lege ferenda | 416 | ||
VI. Die Versammlungsfreiheit, Art. 8 Abs. 1 GG | 418 | ||
1. Bild- oder Videoaufnahmen von einer Versammlung | 418 | ||
a) Der Eingriff in den Schutzbereich durch Bild- und Videoaufnahmen | 418 | ||
b) Das Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage | 420 | ||
c) Die Verhältnismäßigkeit von Bild- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit | 421 | ||
d) Die Zulässigkeit von Symbolbildern | 422 | ||
2. Die textliche Befassung mit einer Versammlung | 423 | ||
3. Zwischenergebnis und Regelungsbedarf | 425 | ||
6. Teil: Die Pflicht zu behördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 427 | ||
A. Die Pflicht zu regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit aus der Rechtsprechung des BVerfG? | 427 | ||
B. Zur Übertragbarkeit der Erwägungen zu einer Pflicht zu regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit | 428 | ||
C. Ergebnis zu der Frage nach der Pflicht zur behördlichen Öffentlichkeitsarbeit | 429 | ||
7. Teil: Fazit: Die gesetzliche Regelung gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit | 430 | ||
Abbildungsverzeichnis | 446 | ||
Literaturverzeichnis | 455 | ||
Sachverzeichnis | 486 |