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Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden

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Breuer, Y. (2025). Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden. Ein Beitrag zur Dogmatik staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59525-9
Breuer, Yannik. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden: Ein Beitrag zur Dogmatik staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. Duncker & Humblot, 2025. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59525-9
Breuer, Y (2025): Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden: Ein Beitrag zur Dogmatik staatlicher Öffentlichkeitsarbeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59525-9

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Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden

Ein Beitrag zur Dogmatik staatlicher Öffentlichkeitsarbeit

Breuer, Yannik

Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 53

(2025)

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About The Author

Yannik Breuer, geboren 1994 in Köln, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit Abschluss Erste Juristische Prüfung am Oberlandesgericht Köln 2018. Im Anschluss Promotion an der Universität zu Köln. 2018–2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Seit 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht bzw. Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Dr. h.c. (TSU Tiflis) Christian von Coelln). 2024 Abschluss der Promotion. Seit 2024 Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Köln.

Abstract

Der Staat und seine Behörden präsentieren sich in der Öffentlichkeit wahrnehmbar anders als noch vor einigen Jahren. Ihre anfängliche kommunikative Zurückhaltung haben insbesondere Polizei- und Feuerwehrbehörden abgelegt - mithin Behörden, die mit Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut sind. Sie betreiben aktiv Öffentlichkeitsarbeit, um eigene Maßnahmen zu erläutern, für Akzeptanz zu werben und sich selbst als attraktive Arbeitgeber darzustellen. Das geschieht zu einem erheblichen Teil in Sozialen Netzwerken, deren Regeln und Gepflogenheiten sich von den Rahmenbedingungen tradierter staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wesentlich unterscheiden. Dadurch hat es der Staat heute selbst in der Hand, eine besondere Vielzahl an Menschen innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.

Die Arbeit nimmt die Anforderungen des Verfassungsrechts in den Blick, denen Behörden unterhalb der Ministerialebene im Allgemeinen sowie Gefahrenabwehrbehörden im Besonderen gerecht werden müssen. Dabei wird der praktische Umgang gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit - etwa und insbesondere für Soziale Netzwerke - ebenso beleuchtet wie eine Empfehlung an die Gesetzgeber zur Schaffung einer hinreichenden rechtlichen Grundlage gegeben wird.
»The Constitutional Requirements for Public Relations of Authorities Responsible for Preventing Danger - A Contribution to the Dogmatics of Public Relations of the State«: The dissertation develops the constitutional requirements for public relations carried out by authorities below ministerial level in general and for authorities responsible for preventing danger - such as the police and fire department - in particular. Based on the special aspects for authorities responsible for preventing danger, explanations are given on the extent of the legislative regulation requirements and recommendations for the practice of public relations, including - but not only - on social networks.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 29
1. Teil: Einleitung 37
A. Problemaufriss 37
I. Das Bedürfnis nach einem kommunizierenden Staat in modernen Informationsgesellschaften 38
II. Die spezifische Lage der Öffentlichkeitsarbeit von (Gefahrenabwehr-)Behörden 39
III. Die besondere Bedeutung kommunaler Behörden 41
B. Gang der Untersuchung 42
2. Teil: Die Öffentlichkeitsarbeit durch Gefahrenabwehrbehörden 43
A. Der Begriff der Öffentlichkeitsarbeit 43
I. Begriffliche Klärungen insbesondere im Verhältnis zu staatlichem Informationshandeln 44
1. Die allgemeine Wortbedeutung der Begriffe „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Informationshandeln“ des Staates 44
2. Die begriffliche Handhabung in der Rechtsprechung 45
3. Weitere begriffliche Klärungen 49
a) Das grundsätzliche Verhältnis zwischen Informationshandeln und Öffentlichkeitsarbeit 49
b) Die Unterscheidung zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsaufklärung 50
c) Verbraucherbezogene Öffentlichkeitsarbeit 51
d) Die Unterscheidung danach, ob Verlautbarungen über oder zur Wahrnehmung von Staatsaufgaben erfolgen 53
e) Die Aufforderung oder Verpflichtung zu Informationshandeln als maßgebliches Kriterium 55
f) Informationshandeln mit und ohne Drittbezug 56
4. Zu dem hier vertretenen Begriffsverständnis und zur Übertragbarkeit auf das Handeln von Gefahrenabwehrbehörden 57
II. Die anzusetzenden Maßstäbe für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 59
1. Einheitliche Maßstäbe für Informationshandeln und Öffentlichkeitsarbeit 60
2. Differenzierende Maßstäbe für Informationshandeln und Öffentlichkeitsarbeit 60
3. Zu den bisher einheitlich angesetzten Maßstäben der Rechtsprechung 62
4. Zu der Übertragbarkeit dieser Maßstäbe auf gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 64
III. Zusammenfassung des im Folgenden zugrunde gelegten Öffentlichkeitsarbeitsbegriffs 65
B. Der Begriff der Gefahrenabwehrbehörden 65
C. Mittelbare und unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit 66
D. Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit 67
E. Aktive und passive Öffentlichkeitsarbeit 67
F. Die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden 69
I. Der Ausgangspunkt: Außendarstellung 69
II. Die Mitarbeitergewinnung 70
III. Die Erweiterung der Reichweite aller Angebote der Gefahrenabwehrbehörden 70
IV. Informationsgewinnung 71
V. Die Öffentlichkeitsarbeit im Interesse demokratischer Legitimation 72
VI. Das Werben um Verständnis für Maßnahmen von Gefahrenabwehrbehörden 73
VII. Die Information über Recht, das den Bürger unmittelbar angeht 75
G. Die Erscheinungsformen der Öffentlichkeitsarbeit 76
I. Textliche Veröffentlichungen 76
II. Bildnisse 77
III. Videos und Filme 77
IV. Präsenzformate und bürgernahe Veranstaltungen 78
V. Interaktion mit Bürgern 79
VI. Die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden in Sozialen Medien 81
1. Die Gestaltungsmöglichkeiten in Sozialen Netzwerken 82
2. Die Dialog-Kommunikation auf Sozialen Netzwerken 83
3. Das „Liken“ von Inhalten und Profil-Seiten 83
4. Die Reaktionen auf Inhalte über Emojis 85
5. Das Teilen von Inhalten 86
6. Zwischenergebnis zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Medien 86
H. Zusammenfassung und Abgrenzung: Der Untersuchungsgegenstand 87
I. Die Abgrenzung zu Gefahrenabwehrmaßnahmen 87
1. Die grundsätzliche Abgrenzung 87
2. Die Abgrenzung mit Blick auf Gefahrenhinweise 88
3. Die Abgrenzung mit Blick auf Warnungen vor konkreten Gefahren als Gefahrenabwehrmaßnahme 88
a) Die Verlautbarung von Gefahrenabwehrmaßnahmen auf Internetportalen als Teil der Bekanntgabe i. S. d. § 41 VwVfG 89
b) Die Verlautbarung über Gefahren und Maßnahmen als eigene Gefahrenabwehrmaßnahme 90
4. Die Maßnahmen der Gefahrenvorsorge 92
5. Zusammenfassung 93
II. Abgrenzung zu repressivem Handeln 93
III. Die Irrelevanz bestehender Rechtsgrundlagen 94
IV. Verfassungsschutzberichte 95
V. Auskünfte und Veranstaltungen nach den informations- und presserechtlichen Regelungen 96
3. Teil: Die Rechtsnatur gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen 98
A. Öffentlich-rechtliche Natur 98
I. Außer-Acht-lassen etwaiger einfach-gesetzlicher Normen 98
II. Die Person des Handelnden 99
1. Die Gefahrenabwehrbehörde als Handelnder 99
2. Die Notwendigkeit einer Abgrenzung im ehrenamtlich geprägten Feuerwehrwesen 100
III. Sachzusammenhang: nDie Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung 101
1. Allgemeines zu Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung 101
2. Präsenzformate 103
a) Präsenzformate im Allgemeinen 104
b) Präsenzformate von (freiwilligen) Feuerwehren 106
c) Das Folgeproblem des Verhältnisses zwischen grundrechtsberechtigtem Veranstalter und grundrechtsverpflichteter Behörde 108
3. Verlautbarungen in Text und Bild 109
IV. Die Besonderheiten beim Auftreten auf Plattformen Sozialer Medien 110
1. Die Person des Handelnden 111
2. Sachzusammenhang: Die Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung 112
a) Die Übertragbarkeit der allgemeinen Grundsätze zu Äußerungen von Mitgliedern der Verwaltung 112
aa) Das zugrundeliegende Rechtsverhältnis 112
bb) Die Art und Weise des behördlichen Auftritts 113
b) Die Annahme öffentlich-rechtlichen Handelns aus anderen Gründen 114
aa) Die Vergleichbarkeit mit anderen Fällen des „analogen Verwaltungshandelns“ 114
bb) Die Schnittstelle zwischen Öffentlichkeitsarbeit und originärem Gefahrenabwehrhandeln 115
cc) Die grundrechtliche Relevanz des Wirkens auf Sozialen Netzwerken 115
c) Zwischenergebnis zum Sachzusammenhang bei gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Netzwerken 116
3. Das Folgeproblem des Verhältnisses zwischen grundrechtsberechtigtem Netzwerkanbieter und grundrechtsverpflichteter Behörde 116
B. Öffentlich-rechtliche Handlungsformen 118
I. Keine Verwaltungsaktsbefugnis 118
II. Tatsächliches Verwaltungshandeln 119
C. Die staatseigenen Netzwerke und Profile auf Sozialen Netzwerken als öffentlich-rechtliche Einrichtung sui generis 120
4. Teil: Grund und Grenzen gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 124
A. Zur Frage des Ob einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 124
B. Zur Frage des Wie einer normativen Grundlage für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 126
I. Die Rechtsprechung des BVerfG zur Grundlage regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit 126
1. Die Rechtsprechung des BVerfG 126
2. Die Übertragbarkeit dieser Maßstäbe des BVerfG auf die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden 128
a) Die Tragfähigkeit der Aufgabe der Staatsleitung für Behörden unterhalb der Ministerialebene 129
b) Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung 130
c) Die Erwägungen des BVerfG zur Übertragbarkeit seiner Rechtsprechung 131
d) Die Art. 62 ff. GG als Grundlage für gefahrenabwehrbehördliches Handeln 132
e) Zur Übertragbarkeit mit Blick auf das Bundespresseamt 133
f) Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BVerfG in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung 134
3. Zwischenbefund 134
II. Der allgemeine Vorbehalt des Gesetzes 135
1. Die Anforderungen des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes 136
2. Die grundrechtliche Relevanz gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 137
3. Durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit betroffene bedeutende Belange des Staates und der Gesellschaft 140
4. Der Einwand einer nicht sinnvoll möglichen Regelung 142
a) Die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG 142
b) Die Möglichkeit einer sinnvollen Regelung für Öffentlichkeitsarbeit von Behörden im Allgemeinen 142
c) Die Möglichkeit einer sinnvollen Regelung gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 143
d) Insbesondere: Der Gewinn an Vorhersehbarkeit informellen Staatshandelns durch eine gesetzliche Regelung 144
e) Entbehrlichkeit der gesetzlichen Regelung aufgrund der Normen über öffentliche Einrichtungen 145
5. Zusammenfassendes Zwischenergebnis 146
C. Bestehen von gesetzlichen Grundlagen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 146
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen 147
1. Zur Tauglichkeit von Verfassungsnormen als Rechtsgrundlage der Gefahrenabwehrverwaltung 147
2. Das Demokratieprinzip als Rechtsgrundlage 148
3. Grundrechte als Rechtsgrundlage 149
a) Zu der allgemeinen Tauglichkeit von Grundrechten als Rechtsgrundlage 149
b) Grundrechtliche Schutzpflichten als Rechtsgrundlage 151
c) Zwischenergebnis zu Grundrechten als untauglicher Rechtsgrundlage 154
4. Staatsorganisationsrechtliche Verfassungsnormen als Rechtsgrundlage 154
a) Kompetenztitel als Rechtsgrundlage 154
aa) Infrage kommende Gesetzgebungskompetenzen 154
bb) Infrage kommende Verwaltungskompetenzen 155
cc) Die Tauglichkeit dieser Kompetenztitel als Rechtsgrundlage gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 156
dd) Zwischenergebnis zu Kompetenztiteln als Rechtsgrundlage 157
b) Art. 65 GG als Rechtsgrundlage 157
c) Art. 43 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG i. V. m. Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG als Rechtsgrundlage 157
d) Zwischenbefund zu staatsorganisationsrechtlichen Verfassungsnormen 158
5. Zwischenergebnis zu verfassungsrechtlichen Grundlagen 159
II. Einfach-gesetzliche Rechtsgrundlagen 159
1. Haushaltsgesetzliche Normen als Rechtsgrundlage 159
2. Die Landespressegesetze als Rechtsgrundlage 161
3. Die Informationszugangsgesetze als Rechtsgrundlage 162
4. Rechtsgrundlagen für spezielles staatliches Informationshandeln 163
5. Die Normen der Gemeindeordnungen als Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit kommunaler Behörden 164
6. Die Normen des besonderen Gefahrenabwehrrechts 165
a) Kompetenznormen des besonderen Gefahrenabwehrrechts 165
b) Gefahrenabwehrrechtliche Generalklauseln 167
c) Annexkompetenz zu Generalklauseln 168
III. Zwischenergebnis zum Bestehen gesetzlicher Grundlagen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 171
D. Zwischenbefund: Zu den Anforderungen an eine zu schaffende Rechtsgrundlage 171
I. Der „Standort“ einer zu schaffenden Regelung 171
II. Der Umfang der zu regelnden Öffentlichkeitsarbeit 172
III. Zusammenfassendes Zwischenergebnis zu den Anforderungen an eine zu schaffende Rechtsgrundlage 173
5. Teil: Die Anforderungen des materiellen Verfassungsrechts an die Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden 174
A. Die Anforderungen aus dem Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG 174
I. Die Staatsgewalt als Objekt der Legitimation 175
1. Die Maßnahmen der Gefahrenabwehrbehörden in originärer Zuständigkeit als Staatsgewalt 176
2. Die behördliche Öffentlichkeitsarbeit als Staatsgewalt 176
3. Zwischenergebnis zum Legitimationsobjekt 179
II. Das Staatsvolk als Subjekt der Legitimation 179
1. Das Staatsvolk und die demokratische Selbstherrschaft 179
2. Legitimatorische Besonderheiten bei Gemeinden? 181
a) Das Gemeindevolk als maßgebliches Legitimationssubjekt 181
b) Die Stellung der Gemeinden innerhalb des Staatsaufbaus 181
c) Die Ergänzung des Legitimationssubjekts um EU-Ausländer nach Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG. 183
aa) Die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 183
bb) Das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer und die Verfassungsänderung in Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG 183
cc) Die Auswirkungen des kommunalen Wahlrechts für EU-Ausländer auf die Legitimation 185
dd) Zwischenergebnis zu der Ergänzung des Legitimationssubjekts um EU-Ausländer nach Art 28 Abs. 1 S. 3 GG 186
d) Zwischenergebnis zum Bestehen legitimatorischer Besonderheiten bei Gemeinden 187
3. Zwischenergebnis zum Legitimationssubjekt und Folgerungen für die gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 187
III. Die Art und Weise der demokratischen Legitimation 189
1. Die Formen der demokratischen Legitimation 189
a) Die funktionell-institutionelle Legitimation 189
b) Die organisatorisch-personelle Legitimation 190
c) Die sachlich-inhaltliche Legitimation 190
2. Die Verwirklichung der Legitimation gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 192
a) Die Freiheit der Volkswillensbildung vor staatlicher Einflussnahme als Ausgangspunkt 192
b) Die grundsätzliche Transparenz staatlichen Handelns 193
c) Die nachgehende Legitimationswirkung zurückliegenden Verwaltungshandelns 193
d) Die nachgehende Legitimationswirkung in organisatorisch-personeller Hinsicht 195
e) Die Legitimationsfunktion gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 196
f) Zwischenergebnis zur Verwirklichung demokratischer Legitimation gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 196
3. Keine abgesenkten Anforderungen an das Legitimationsniveau 197
4. Das Maß zulässiger Teilhabe am Volkswillensbildungsprozess durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 198
a) Vorab: Das Grundproblem der Selbstdarstellung zum Zwecke der Legitimation des eigenen Handelns 198
b) Die Art gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 200
aa) Die Lehre vom Grundkonsens 200
bb) Die Diskussionsfunktion der Öffentlichkeitsarbeit 201
(1) Die Grenze zwischen zulässiger Diskussion und unzulässiger staatlicher Beeinflussung der Volkswillensbildung 201
(a) Die Teilhabe an der Volkswillensbildung durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 202
(b) Das Gebot freiheitsschonender Öffentlichkeitsarbeit 204
(c) wischenergebnis zur Grenze zwischen zulässiger Diskussion und unzulässiger Beeinflussung der Volkswillensbildung 205
(2) Die Informationen über Zeit und Ort der Öffentlichkeitsarbeit 206
(3) as Gebot der Trennung zwischen gefahrenabwehrender Verwaltungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit 206
(4) Zur Sonderstellung kommunaler Wahlbeamter 208
cc) Keine besonderen Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit im Internet 210
dd) Zusammenfassung: Die Anforderungen an die Art der gefahrenabwehrbehördlichen Öffentlichkeitsarbeit 211
c) Das Maß der gefahrenabwehrbehördlichen Öffentlichkeitsarbeit 211
aa) Die allgemeinen Anforderungen an das Maß der Öffentlichkeitsarbeit 211
bb) Die besondere Relevanz bei Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden 212
IV. Zwischenergebnis: Zu den Anforderungen des Demokratieprinzips an gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 213
B. Die Anforderungen aus dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 S. 1 GG 214
I. Die Bindung an Recht und Gesetz, Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG 214
1. Die Folgen für die Inhalte gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 215
2. Die Folgen für die Art gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeit 216
3. Die Rechtsbindung des Staates bei Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Netzwerken 216
a) Die Verpflichtung zur Einhaltung der Nutzungsverträge 217
b) Die Auswirkungen des Digital Services Act 218
II. Die Anforderungen des Willkürverbots: Das Verbot der Verbreitung unwahrer Informationen 220
1. Kein staatliches „Recht zur Lüge“ 220
2. Die Bestimmung von Informationen als unwahr 221
3. Die angemessene Ermittlung der Tatsachengrundlage 221
4. Kein Gleichlauf mit den presserechtlichen Anforderungen 223
III. Zwischenergebnis und Umsetzung der Anforderungen aus dem Rechtsstaatsprinzip 224
C. Anforderungen aus dem allgemeinen Sachlichkeitsgebot 225
I. Die allgemeinen inhaltlichen Anforderungen des Sachlichkeitsgebotes 226
II. Der Umgang mit Kritik an einer Behörde 228
1. Allgemeine Anforderungen an den Umgang mit Kritik an einer Behörde 228
2. Das Recht zum Gegenschlag 229
III. Keine abgesenkten Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Netzwerken 230
IV. Weitere Folgerungen aus dem Sachlichkeitsgebot 232
1. Das Verbot widersprüchlicher Aussagen 232
2. Das Gebot eines gemäßigten Tons 234
3. Das grundsätzliche Verbot humoristischer oder ironischer Darstellungen 235
4. Das Verbot dramatisierender Darstellungen 235
5. Sprachliche Anforderungen 236
a) Das Mindestmaß an Förmlichkeit und Sachlichkeit 236
b) Das Gebot der Ansprache in der Sie-Form 238
aa) Das Verbot des Duzens kraft strafrechtlicher Normen 238
bb) Darüber hinausgehende Bindungen des Staates: Das Gebot siezender Ansprache 239
cc) Geltung für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 241
(1) Geltung für das originäre Verwaltungshandeln von Gefahrenabwehrbehörden 241
(2) Geltung für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit 242
dd) Zusammenfassung 242
ee) Ausnahmen von dem Gebot siezender Ansprache 243
(1) Die grundrechtlichen Ausnahmen vom Gebot des Siezens 243
(2) Die Ausnahmen vom Gebot des Siezens wegen berechtigter Interessen der Mitarbeitergewinnung 244
(3) Keine Ausnahme vom Gebot des Siezens wegen eines besonderen Adressatenkreises 245
(4) Keine Ausnahme vom Gebot des Siezens kraft Rechts zum Gegenschlag 246
c) Zwischenergebnis zur sprachlichen Gestaltung 247
V. Zwischenergebnis und gesetzliche Umsetzung der Anforderungen des Sachlichkeitsgebotes 247
D. Die Anforderungen aus dem Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 Var. 3 GG 248
I. Der Grundrechtsvoraussetzungsschutz durch behördliche Information 248
II. Die Relevanz für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 250
E. Die Anforderungen aus dem Prinzip der Volkssouveränität 250
F. Die Anforderungen aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung 251
I. Zum Grundsatz der Gewaltenteilung bei der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit 252
1. Die Trennung von Exekutive und Judikative 253
2. Die Trennung von Exekutive und Legislative 254
II. Insbesondere: Appelle an den Gesetzgeber über behördliche Öffentlichkeitsarbeit 257
III. Die Besonderheiten für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit auf Sozialen Netzwerken 258
IV. Zwischenergebnis und gesetzliche Umsetzung der Anforderungen des Grundsatzes der Gewaltenteilung 259
G. Die Anforderungen aus dem Bundesstaatsprinzip und der Gewaltenteilung: Zuständigkeitsprinzip 260
I. Die Herleitung des Zuständigkeitsprinzips 260
II. Das Nebeneinander der Zuständigkeiten verschiedener Gefahrenabwehrbehörden 262
III. Die Bindungswirkung im Bereich behördlicher Öffentlichkeitsarbeit 262
IV. Insbesondere: Gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit als kompetenzbestimmter Bereich 263
V. Die sachliche Zuständigkeit 264
1. Das Fehlen ausdrücklicher Zuständigkeitsregeln für Öffentlichkeitsarbeit von Gefahrenabwehrbehörden 264
2. Die Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs 264
3. Die allgemeinen Wirkungen der sachlichen Zuständigkeitsregelungen 265
4. Das Verbot von Öffentlichkeitsarbeit, die keinen Sachzusammenhang zur Behördentätigkeit aufweist 266
5. Das Verbot der Weiterverbreitung von Inhalten Dritter 267
6. Keine Relevanz der kommunalen Allzuständigkeit nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG 268
VI. Die örtliche Zuständigkeit 270
1. Die allgemeinen Wirkungen der örtlichen Zuständigkeitsregelungen 270
2. Die maßgebliche Zuständigkeitsregel für Öffentlichkeitsarbeit 271
3. Keine Ausnahme für Öffentlichkeitsarbeit zur Mitarbeiterwerbung 273
VII. Sachliche und/oder örtliche Kooperationsformen 274
VIII. Zwischenergebnis und gesetzgeberische Umsetzung der Anforderungen des Zuständigkeitsprinzips 276
H. Die Anforderungen aus staatlichen Neutralitätspflichten 278
I. Der besondere Status der Gefahrenabwehrbehörden 279
II. Die Neutralitätspflicht in religiös-weltanschaulicher Hinsicht 279
1. Der Umfang religiös-weltanschaulicher Neutralitätspflichten 280
2. Die Wahrung religiös-weltanschaulicher Neutralität bei gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 281
III. Die politische Neutralitätspflicht 282
1. Die verfassungsrechtliche Herleitung der politischen Neutralitätspflicht 282
a) Die Relevanz des freien Willensbildungsprozesses im demokratischen Staat 283
b) Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess 283
c) Die Geltung in Bezug auf politische Parteien und andere Gruppierungen 284
d) Das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 Var. 9 GG 285
e) Die Relevanz der Meinungsfreiheit mit Blick auf die staatliche Neutralität gegenüber politischen Auffassungen 286
2. Die Anforderungen des Gebotes politischer Neutralität 287
a) Das Identifikationsverbot 287
b) Das Bewertungsverbot 289
3. Die verfassungsimmanente Ausnahme für staatliche Bekenntnisse zur Verfassung und ihren Werten? 291
4. Die besonderen Anforderungen politischer Neutralität für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 292
a) Die grundsätzlich strikte Geltung des Neutralitätsgebotes 293
b) Die Ausnahmen für bestimmte, politische Aufgabenträger im Staat 293
c) Die strikte Pflicht zu politischer Neutralität für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 294
5. Ansichtsbezogenes Sonderrecht 295
a) Keine politische Neutralität ggü. Meinungen, die in der Tradition des Nationalsozialismus stehen? 295
aa) Der Wunsiedel-Beschluss des BVerfG 295
bb) Die Folgen für die politische Neutralitätspflicht 296
cc) Zusammenfassung 297
b) Die Einschränkung der politischen Neutralitätspflicht zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 298
aa) Die Einschränkung der politischen Neutralitätspflicht für politische und staatsleitende Ämter 298
bb) Zur Übertragbarkeit dieser Einschränkung auf Gefahrenabwehrbehörden 300
cc) Zusammenfassung zur Einschränkung der Neutralitätspflicht 302
c) Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit 302
6. Die besonderen Anforderungen in zeitlicher Nähe zu Wahlen und Abstimmungen 304
a) Die begrenzte Bedeutung für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 304
b) Die Anforderungen mit Blick auf gefahrenabwehrbehördliche Erfolgs- und Tätigkeitsberichte 305
c) Der zeitliche Geltungsbereich der besonderen Anforderungen 306
7. Die Einschränkungen der politischen Neutralitätspflicht für Äußerungen im Internet und auf Sozialen Netzwerken 307
a) Die Absenkung der inhaltlichen Anforderungen 308
b) Die Absenkung der zeitlichen Anforderungen 309
c) Zwischenergebnis zu den Anforderungen der politischen Neutralitätspflicht im Internet und in Sozialen Netzwerken 309
8. Zwischenergebnis zur politischen Neutralitätspflicht 310
IV. Zwischenergebnis und gesetzliche Umsetzung der Anforderungen aus staatlichen Neutralitätspflichten 310
I. Die Anforderungen aus dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Steuermitteln 311
J. Die Anforderungen aus Freiheitsgrundrechten 313
I. Die Menschenwürdegarantie, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG 314
II. Die Pressefreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG 316
1. Die Pressefreiheit in der abwehrrechtlichen Dimension 316
a) Der grundsätzliche Schutz der vom Schutzbereich erfassten Tätigkeiten 316
b) Die Relevanz eines verkörperten Trägermediums 317
2. Der Schutz digitaler Berichterstattung durch die Pressefreiheit 319
3. Die Abgrenzung zur Rundfunkfreiheit 320
a) Der Textbezug als Wesensmerkmal von Presse 320
b) Ein Minimum an planmäßiger Programmgestaltung 322
c) Die akzessorischen Hilfstätigkeiten 323
d) Das Hilfskriterium der Linearität 324
e) Zusammenfassung: Die Abgrenzung für Formen digitaler Berichterstattung 326
aa) Die textliche Berichterstattung im Internet als Presse 327
bb) Insbesondere: Der Schutz von „Bloggern“ und „Influencern“ auf Sozialen Netzwerken 327
(1) Die grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit 327
(a) Zur Verbreitung gegenüber der Allgemeinheit bestimmt und geeignet 328
(b) Die redaktionelle Aufarbeitung von Informationen 331
(aa) Nicht ausreichender Schutz über die Meinungsfreiheit 331
(bb) Die Irrelevanz des Inhalts der publizierten Informationen 332
(2) Die ausnahmsweise Zuordnung zur Rundfunkfreiheit 333
(a) Das jeweilige Profil als Maßstab zur Bestimmung des „hauptsächlichen“ Angebotes 333
(b) Bild- und Videoformate 334
(c) Die programmatische Gestaltung 335
(d) Hilfstätigkeiten 336
(3) Zwischenergebnis zum Schutz von „Bloggern“ und „Influencern“ auf Sozialen Netzwerken 338
4. Das Gebot der Staatsfreiheit der Presse 339
a) Die Geltung für Presse und Rundfunk in gleicher Weise 339
b) Der Staat als Adressat der Medienfreiheiten 340
c) Der grundsätzliche Wirkungsgehalt des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse 342
d) Die (un-)zulässige Medienkonkurrenz durch den Staat 343
e) Die staatliche Teilhabe auf dem Markt der freien Presse 344
f) Die gestalterischen Anforderungen des Gebotes der Staatsfreiheit 345
aa) Die allgemeinen gestalterischen Anforderungen 346
bb) Zum Umgang mit redaktionellen Beiträgen 347
cc) Zusammenfassung der gestalterischen Anforderungen 348
g) Die inhaltlichen Anforderungen des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse 348
aa) Die allgemeinen inhaltlichen Anforderungen des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse 349
(1) Die Relevanz der staatlichen Zuständigkeitsordnung 349
(2) Die exklusiv frühzeitige Verbreitung inhaltlich exklusiver Behördeninformationen 350
(3) Die inhaltliche Breite des behördlichen Informationsangebotes 351
(4) Kein Entgegenstehen der BGH-Entscheidung zur Tagesschau-App 351
bb) Die besondere Situation gefahrenabwehrbehördlicher Verlautbarungen 352
cc) Das Erfordernis eines strengen, sachlichen und örtlichen Aufgabenbezuges 353
dd) Zu Verlautbarungen über gesellschaftliche Ereignisse 354
ee) Der Umgang mit Anzeigen und Werbung 355
h) Die Schwelle zur Verletzung des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse 356
aa) Die bisherigen Grundsätze zu der Verletzung des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse 356
bb) Der erforderliche Gefährdungsgrad für das Institut der Freien Presse 357
cc) Die qualitativen Anforderungen zur Annahme einer substanziellen Beeinträchtigung des Instituts der Freien Presse 358
dd) Zusammenfassung zu der Schwelle einer Verletzung des Gebotes der Staatsfreiheit der Presse 360
i) Die Übertragbarkeit dieser Anforderungen auf digitale Angebote 360
aa) Der Vergleichsmaßstab im Internet 360
bb) Der Vergleichsmaßstab in Sozialen Netzwerken 363
cc) Das Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen 363
j) Keine Besonderheiten für kommunale Behörden 364
aa) Die Berücksichtigung des Art. 28 Abs. 2 GG in grundrechtlichem Zusammenhang 365
(1) Die frühe Rechtsprechung des BGH 365
(2) Die Kritik der Literatur 365
(3) Die Reaktion des BGH 366
(4) Eigene Stellungnahme 366
bb) Die Folgerungen für die Öffentlichkeitsarbeit kommunaler Gefahrenabwehrbehörden 368
k) Die Schlussfolgerungen für gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 370
aa) Vom Pressebegriff erfasste Formen gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 370
bb) Zur Erkennbarkeit als staatliche Publikation 371
(1) Zur Erkennbarkeit bei Druckwerken und auf Internetseiten 371
(2) Zur Erkennbarkeit auf Sozialen Netzwerken 372
cc) Insbesondere: Personenbezogene Profile von Gefahrenabwehrbehörden 373
(1) Das Profil der Polizei Brandenburg: „annes.vlog“ 374
(2) Das Profil der Polizei Recklinghausen: „ruhrpott_polizistin“ 374
(3) Das Profil der Polizei Berlin: „polizeiberlin.mario“ 375
(4) Die Gefahr für die Substanz des Instituts der Freien Presse 376
(5) Zwischenergebnis zu personenbezogenen Profilen von Gefahrenabwehrbehörden 377
l) Zwischenergebnis zum Gebot der Staatsfreiheit der Presse bei gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 378
aa) Die Gefahr für die Freie Presse durch staatliche Selbstdarstellung 378
bb) Die inhaltlichen Anforderungen 378
cc) Die Besonderheiten wegen des gefahrenabwehrbehördlichen Aufgabenzuschnitts 379
dd) Die gestalterischen Anforderungen 380
ee) Die Bestimmung des maßgeblichen Medienumfelds 381
m) Staatliche Öffentlichkeitsarbeit als Aliud zur Medientätigkeit Privater 382
5. Die Pressefreiheit in der Leistungsdimension 382
a) Auskunftsansprüche der Presse 383
b) Der Primat der Presse bezüglich exklusiver Informationen von gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 385
6. Die Umsetzung der Anforderungen aus der Pressefreiheit 387
III. Die Rundfunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG 387
IV. Die Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG 389
1. Der Schutz der Meinungsäußerung 389
2. Der Schutz auch vor einem Einschreiten durch den Netzwerkbetreiber 390
3. Die Beeinträchtigung nur aus Gründen, die vor der Meinungsfreiheit Bestand haben 391
4. Zwischenergebnis und gesetzgeberischer Regelungsbedarf 391
V. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, nArt. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 393
1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 393
a) Die Anwendbarkeit des grundgesetzlichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 394
aa) Die Anwendung von Unionsrecht gem. Art. 51 GRCh 394
bb) Die behördliche Öffentlichkeitsarbeit als unionsrechtlich determinierter Regelungsbereich? 395
cc) Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit des grundgesetzlichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 397
b) Das Recht am eigenen Bild 397
aa) Der Eingriff in den Schutzbereich 398
bb) Die Relevanz der eingriffsausschließenden Einwilligung 399
(1) Das Markieren behördlicher Profile als Einwilligung 400
(2) Die Einstellung eines Profils als „öffentlich“ als Einwilligung 400
(3) Besondere Anforderungen bei Abbildungen von Kindern 401
cc) Das Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage 402
dd) Die Verhältnismäßigkeit einer zu schaffenden Regelung 402
ee) Die Geltung für einzelne Amtswalter 404
ff) Zwischenergebnis zum Recht am eigenen Bild 406
c) Informationen über Personen zuordenbaren Sachen, Orte und Begebenheiten 406
aa) Der Eingriff in den Schutzbereich 407
(1) Die Eingriffe durch gefahrenabwehrbehördliche Öffentlichkeitsarbeit 407
(2) Der Schutz auch juristischer Personen 408
(3) Zwischenergebnis zu möglichen Eingriffen in den Schutzbereich 410
bb) Die Rechtfertigung des Eingriffs auf formell-gesetzlicher Grundlage 410
(1) Die Angemessenheit einer zu schaffenden Regelung 410
(2) Die Untergrenzen des gesetzgeberischen Spielraums 411
(a) Die Beschränkung auf Ereignisse, an denen ein gesteigertes Informationsinteresse besteht 411
(b) Keine Abbildungen von Räumen, die dem Schutz des Art. 13 GG unterliegen 412
(c) Gleitender Maßstab für die Löschung von Inhalten 413
2. Das Abwehrrecht, von gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit in Ruhe gelassen zu werden 415
3. Zusammenfassung zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht 416
4. Die regulatorische Umsetzung der Anforderungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts de lege ferenda 416
VI. Die Versammlungsfreiheit, Art. 8 Abs. 1 GG 418
1. Bild- oder Videoaufnahmen von einer Versammlung 418
a) Der Eingriff in den Schutzbereich durch Bild- und Videoaufnahmen 418
b) Das Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage 420
c) Die Verhältnismäßigkeit von Bild- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit 421
d) Die Zulässigkeit von Symbolbildern 422
2. Die textliche Befassung mit einer Versammlung 423
3. Zwischenergebnis und Regelungsbedarf 425
6. Teil: Die Pflicht zu behördlicher Öffentlichkeitsarbeit 427
A. Die Pflicht zu regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit aus der Rechtsprechung des BVerfG? 427
B. Zur Übertragbarkeit der Erwägungen zu einer Pflicht zu regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit 428
C. Ergebnis zu der Frage nach der Pflicht zur behördlichen Öffentlichkeitsarbeit 429
7. Teil: Fazit: Die gesetzliche Regelung gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit 430
Abbildungsverzeichnis 446
Literaturverzeichnis 455
Sachverzeichnis 486